Hinweis auf falsche Begriffswahl (Allgemeines Forum)

GUM, Montag, 27.06.2022, 19:40 (vor 1379 Tagen) @ südkreuz
bearbeitet von GUM, Montag, 27.06.2022, 19:40

Aber wenn eins kein solches Gerät hat, kann man doch ohnehin gar nicht am Programm teilnehmen? Da ist die Unterscheidung doch nicht sinnvoll?
Abgesehen davon dürften die paar Verweigerer ja für die Gesamtzahlen auch nicht ins Gewicht fallen.

Hallo Südkreuz,

gestatte mir bitte den freundlichen Hinweis, daß die Wortwahl "Verweigerer" unangemessen zu sein scheint.

Denn neutral und von außen betrachtet geht es um die Inanspruchnahme von Doenstleistungen eines Monopolunternehmens mit jederzeit igem Verlustausgleich durch den Steuerzahler.
Dieses Unternehmen verlangt für die Nutzung von Leistungen den Abschluß eines kostenpflichtigen Vertrags, die Beschaffung der Hardware von einem Drittanbieter.

Dies ist Missbrauch einer marktbeherschenden Stellung und in anderen Branchen staunen die Unternehmen schon darüber wie die Anbieter mobiler Dienste zulangen.

Eine Preiserhöhung beispielsweise eines gerne genutzten Geschäftstarifs in der Branche der Mobilgeräte von 29,95 Euro auf 79,95 Euro pro Monat und Gerät gehört da noch zu den kleineren Sprüngen.

Ich würde Dich bitten zu bedenken, dass wir hier nicht bei der Consumer Electronics Show in Las Vegas und auch nicht bei heise.de sind.

Liebe Grüße

GUM

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