OT: ! zur Teilstornierung eines H/R-Flugs (Eurowings; indt.) (Allgemeines Forum)

sflori, Freitag, 17.06.2022, 18:51 (vor 650 Tagen) @ Tobs

Wenn ich bei Eurowings einer innerdeutschen Flug* buchen möchte, finde - zumindest - ich keine Information, inwiefern die signifikant anteiligen Flughafengebühren erstattet werden (bzw. ich den Flug umbuchen kann), wenn der Hinflug bereits in Anspruch genommen worden ist.

Die Flughafengebühren fallen ja pro Flug an. Wenn also ein Flug (hier der Rückflug) nicht angetreten wurde, besteht nach deutschem Recht auch ein Anspruch auf Erstattung der Steuern und Gebühren.

Siehe auch hier:
https://www.test.de/Flugstorno-Wer-nicht-fliegt-kann-Steuern-und-Gebuehren-zurueckforde...


Bye. Flo.


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