FGR: Frist von Entschädigungszahlungen/Erstattungen (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Dienstag, 26.04.2022, 20:21 (vor 1416 Tagen) @ Barzahlung

Hallo,

ich habe im Hinterkopf, dass es eine (gesetzliche?) Frist zur Bearbeitung des FGR Antrags innerhalb von 4 Wochen gibt. Stimmt das


Ein Monat.

bzw. wo kann man es nachlesen?


In Artikel 27 Absatz 2 VO (EG) 1371/2007:

Der Fahrgast kann seine Beschwerde bei jedem beteiligten Eisenbahnunternehmen einreichen. Der Adressat der Beschwerde gibt innerhalb eines Monats eine mit Gründen versehene Antwort oder teilt — in begründeten Fällen — dem Fahrgast mit, wann innerhalb eines Zeitraums von höchstens drei Monaten ab dem Tag, an dem die Beschwerde vorgebracht wurde, mit einer Antwort zu rechnen ist.

Der Artikel 27 beschreibt das Beschwerdeverfahren im Zusammenhang mit den durch die VO festgelegten Rechten und Pflichten. Ein Antrag auf Fahrpreisentschädigung bzw. Fahrpreiserstattung ist noch keine Beschwerde.
Der Monat findet sich an anderer Stelle, nämlich in Artikel 17 Absatz 2 EG-VO 1371/2007:

Die Zahlung der Entschädigung erfolgt innerhalb von einem Monat nach Einreichung des Antrags auf Entschädigung.


Aufgrund von Artikel 16, Buchstabe a gilt das auch für die Fahrpreiserstattungen aus diesem Artikel.


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