Keine gesetzliche Regelungen bekannt! (Fahrkarten und Angebote)

schluggy, Sonntag, 12.12.2021, 02:00 (vor 1552 Tagen) @ Bahngenießer

Für den Nahverkehr gibt es die Möglichkeit, Wertmarken für Freifahrten (entgeltlich oder unentgeltlich) zu erwerben. Diese Möglichkeiten haben zweifellos nicht alle Schwerbehinderten ab 50%. Ich denke aber, die 50%-Grenze hat die DB Fernverkehr willkürlich festgelegt.

Die Freifahrt mit Wermarke ist abhängig davon, ob ein berechtigtes Merkzeichen (G, aG, Bl, H, aG) vorhanden ist. Der Grad der Behidnerung muss mindestens 50 betragen.
Rechtsgrundlage ist § 228 SGB IX.

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Viele Grüße
Marco Krings
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Mobilitätsportal für behinderte Reisende: https://www.oepnv-info.de
Datenbank Fernverkehr: https://www.fernbahn.de/datenbank/


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