Keine gesetzliche Regelungen bekannt! (Fahrkarten und Angebote)

Bahngenießer, Samstag, 11.12.2021, 23:20 (vor 1550 Tagen) @ taurus2083

Gesetzliche Regelungen sind mir nicht bekannt.

Wenn in den jeweiligen Tarifbestimmungen (z. B. für den Fernverkehr der DB) nichts steht, besteht meines Erachtens kein expliziter Anspruch darauf, als Schwerbehinderte(r) in Zügen ohne Aufpreis nachzulösen.

Für den Nahverkehr gibt es die Möglichkeit, Wertmarken für Freifahrten (entgeltlich oder unentgeltlich) zu erwerben. Diese Möglichkeiten haben zweifellos nicht alle Schwerbehinderten ab 50%. Ich denke aber, die 50%-Grenze hat die DB Fernverkehr willkürlich festgelegt.

Ich kann mich erinnern:
Als vor Jahren mal gefordert wurde, die NV-Freifahrtberechtigungen für gewisse Schwerbehinderte massiv abzuschaffen, schrien die Behindertenverbände massiv danach, flächendeckend behindertengerechte Fahrkartenautomaten aufzustellen, die z. B. auch von Blinden, Sehbehinderten, Rollstuhlfahrern, geistig Behinderten, Bewegungseingeschränkten usw. besser genutzt werden können. Da beließ man es dann doch lieber bei den Freifahrtberechtigungen.

Gerade für Verkehrsverbünde existieren aber auch meist mehr personenbediente Vorverkaufsstellen (z. B. Einzelhandel) als im DB-Fernverkehr.


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