Ablauf kompliziert. (Fahrkarten und Angebote)

gnampf, Samstag, 13.11.2021, 16:57 (vor 1578 Tagen) @ agw

"nur 50% berechnen"? Was heisst das? Wenn ich mir die BC100 vom AG wünsche, obwohl ich gar nicht so viele Dienstreisen mache wie der (aufgedruckte) Preis angibt, muss ich ja den (aufgedruckten) Preis versteuern (oder ich zahle ihn gleich vom Netto). Das wird ja erstmal der volle Preis sein.

Natürlich mußt du das versteuern, genauso wie du die BC100 ansonsten auch von versteuertem Geld kaufst. Aber du zahlst halt nur 50% und musst nur 50% versteuern. Die restlichen 50% gibt der Arbeitgeber dir dann sozusagen als zinsfreihes Darlehen, bis er das Geld selbst zurück erhalten hat. Das mag zwar dann noch als geldwerter Vorteil gelten, was zu versteuern wäre (aber eben nur die Zinsen, nicht die zweiten 50% der BC selbst), aber auch das kann der Arbeitgeber übernehmen.

Ich vermute fast, die Rechnung wird auch nicht mehr geändert, die 50% bekommt der AG als allgemeinen Kundenrabatt zurück.

Wenn du mit deinem Arbeitgeber vereinbart hast das er dir eine BC100 für 50% ausgibt und du ihm dafür 50% zahlst, oder er 50% vom Lohn abzieht, sofern du denn in einem Monat genug ausgezahlt bekommst, warum sollte er die Rechnung dann nochmal ändern?

Jetzt könnte mir der AG natürlich die gesparten 50% sobald diese eintrudeln als Brutto-Bonus auszahlen (abzüglich AG-Anteile). Ob sich der AG den Aufwand macht?
Oder wie soll es gehen?

So, wie du es eben mit deinerm Arbeitgeber aushandelst. Anspruch hast du null komma gar keinen. Als jederzeit entbehrlicher Arbeitnehmer mit am besten noch befristetem Vertrag kannst du dir die Anfrage wohl auch gleich schenken. Als gesuchte Fachkraft in einem Arbeitnehmermarkt dagegen ist dein Arbeitgeber womöglich erstaunlich flexibel, wenn er dich damit binden kann und selbst kaum Kosten dadurch hat. Genau wirst du es aber erst erfahren wenn du mit ihm das Gespräch suchst.


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