Servicecenter Fahrgastrechte zahlt nicht – Ein Klageweg (Allgemeines Forum)
Der nachfolgende Text ist keine Rechtsberatung. Er spiegelt meine Erfahrung wider. Ich übernehme keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen.
Wenn ich mich in Foren, bei Twitter oder in der Bahn-Community umschaue, haben viele Leute Probleme mit dem Servicecenter Fahrgastrechte. Bislang hielten sich meine Probleme in Grenzen; spätestens nach einem Widerspruch wurde stets gezahlt. Nicht jedoch in diesem Fall, obwohl der Sachverhalt einfach ist. Das Servicecenter hat widerrechtlich agiert und mir die Erstattung verweigert. Ich musste den Rechtsweg bestreiten, um an mein Recht zu gelangen.
Sommer 2020
Ich steige in Köln in einen ICE und möchte nach Hamburg reisen. Die Abfahrt des Zuges ist pünktlich, doch im Laufe der Fahrt sammelt er immer mehr Verspätung. Schon in Münster hat der Zug die 60 Minuten Verspätung erreicht. Ich breche die Fahrt dort ab und fahre zum Startbahnhof zurück.
Spätherbst 2020
An einem regnerischen Tag, ein paar Monate später, habe ich Zeit, meine Fahrgastrechtefälle aus dem Sommer fertigzumachen. Für diese Fahrt beantrage ich gemäß Art. 16 der Fahrgastrechte-Verordnung eine vollständige Erstattung.
Dezember 2020
Das Servicecenter Fahrgastrechte lehnt meinen Erstattungsantrag vollständig ab. Die Fahrt wurde in Münster abgebrochen, doch hätte die Fahrt bereits in Dortmund hätte abgebrochen werden müssen, da dort die Verspätung von 60 Minuten „nahezu“ erreicht gewesen wäre.
Ich studiere meine Protokolle und stelle fest, dass ich mich korrekt verhalten habe. In Dortmund betrug die Verspätung nämlich erst 50 Minuten. Ein Abbruch war hier also noch nicht möglich. Diesen Widerspruch lege ich sofort ein.
Januar 2021
Der Widerspruch wird vom Servicecenter Fahrgastrechte akzeptiert, allerdings teilt man mir sogleich mit, dass ich meinen Fahrtabbruch begründen müsse und fragt nach dem Grund.
Noch am selben Tag antworte ich und merke an, dass das laut Gesetz und Beförderungsbedingungen nicht erforderlich ist. Der Reisende kann dies bei 60 Minuten Verspätung völlig frei entscheiden, weitere Einschränkungen gibt es nicht. Um den Prozess allerdings abzukürzen teile ich mit, dass mein geplantes Vorhaben aufgrund der Verspätung nicht mehr durchzuführen ist.
Februar 2021
Das Servicecenter teilt mit, dass meine Begründung nicht akzeptiert wird. Außerdem hat man diesen Fall jetzt geschlossen und wird sich zu dieser Angelegenheit auch nicht weiter äußern.
Ich stelle sofort einen Schlichtungsantrag bei der „Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.“.
Juni 2021
Die Schlichtungsempfehlung ist da. Sie folgt genau meiner rechtlichen Auffassung und empfiehlt der Deutschen Bahn, mir die Fahrkarte zu erstatten.
Wenige Tage später lehnt die Deutsche Bahn die Schlichtungsempfehlung vollständig ab. Sie argumentiert dieses Mal nicht mit den zwei völlig verschiedenen Ablehnungsbegründungen, sondern lässt sich etwas völlig Neues einfallen: Meine Fahrkarte hätte keinen Zangenabdruck.
Juli 2021
An dieser Stelle ist interessant, wer der Schuldner in diesem Fall ist. Im Netz kursieren dazu mehrere Meinungen: Das Servicecenter Fahrgastrechte selbst, der Verkäufer der Fahrtkarte oder der Beförderer? Richtig ist laut Fahrgastrechte-Verordnung der Beförderer. Da in meinem Fall ein ICE betroffen ist, dementsprechend die DB Fernverkehr AG.
Ich beantrage einen Mahnbescheid beim heimischen Amtsgericht und fordere den Wert der Fahrkarte sowie Verzugszinsen ab dem 30. Tag nach Einreichung des ursprünglichen Fahrgastrechteantrags.
Nur fünf Tage nach Zustellung des gerichtlichen Mahnbescheids widerspricht die DB Fernverkehr AG den Mahnbescheid ohne Nennung einer Begründung vollständig. Außerdem erwähnen sie im gleichen Schreiben die Kontaktdaten ihres Anwalts.
Ich wäge die weiteren Schritte ab. Fast jeder in meinem Umfeld rät mir, es an dieser Stelle zu beenden, weil ich gegen den großen Gegner nicht ankommen würde und ich außerdem noch keine Rechtsschutzversicherung hatte. Falls ich es doch machen würde, dann solle ich unbedingt einen Anwalt dafür beauftragen.
Die nächste Woche beschäftige ich mich intensiv mit dem Zivilrecht, auch, weil persönliches Interesse an der Materie besteht. Ich finde heraus, dass man für klare Sachverhalte und geringere Streitwerte keinen Anwalt benötigt.
Aus diesem Grund bezahle ich wenig später die nächste Gerichtsgebühr und stoße damit das streitige Verfahren an. Nun wird es ernst.
August 2021
Das Amtsgericht Frankfurt (Main) teilt mir mit, dass alle Voraussetzungen und Formalien erfüllt sind und das Verfahren nun dort geführt wird (Prozessgericht). Ich werde gebeten, meine Anspruchsbegründung in Form einer Klageschrift einzureichen.
In der Anspruchsbegründung liste ich den Sachverhalt auf und mache zudem die weiteren Kosten wie Porto und Gerichtskosten (Mahnbescheid und streitiges Verfahren) geltend.
Das Amtsgericht bestätigt den Eingang und entscheidet, im schriftlichen Verfahren zu entscheiden. Aufgrund des geringen Streitwerts wird keine mündliche Verhandlung durchgeführt. Gleichzeitig legt der Richter der DB Fernverkehr AG auf, binnen drei Wochen zu reagieren.
September 2021
Die DB Fernverkehr AG erkennt meine Forderung vollumfänglich an. Dies teilt sie auch dem Gericht mit. Der Richter fällt ein Anerkenntnisurteil. Die DB muss erstatten und alle angefallenen Kosten bezahlen.
Oktober 2021
Mir liegen alle Kosten aus diesem Rechtsstreit vor (Gerichtskostenrechnung). Diese reiche ich bei der DB Fernverkehr ein. Noch im gleichen Monat wird alles beglichen.
Weitere Gedanken
Auch große Unternehmen müssen sich an geltendes Recht halten. Das Servicecenter Fahrgastrechte hat aufgrund der Fehlentscheidungen hoffentlich eine Rüge von oben bekommen.
Sehr viel Zeit ist beim Schlichtungsverfahren gegangen. Das Personal dort war aufgrund von vielen Corona-Entscheidungsfällen hoffnungslos überlastet. Und obwohl das Verfahren keine außergerichtliche Einigung gebracht hat, hat es sich gelohnt, da die Beurteilung eines Dritten vorteilhaft für die Klage war.
Mit dem Zivilrecht hatte ich bislang nichts am Hut und durch den Fall habe ich viel gelernt. In Zukunft weiß ich nun wie sich berechtigte Forderungen leicht gerichtlich durchsetzen lassen – und das ggf. ohne Anwalt.
Servicecenter Fahrgastrechte zahlt nicht – Ein Klageweg
Also wenn du dir rechtlich völlig "sicher" bist, dann spricht auch nichts gegen die Inanspruchnahme eines Anwalts ohne Versicherung, sofern dieser dann auch "fair" abrechnet.
In vielen Fällen wird man (leider) ohne Anwalt vom Richter gar nicht so "ernst" genommen. Auch in Deutschland.
Servicecenter Fahrgastrechte zahlt nicht – Ein Klageweg
Also wenn du dir rechtlich völlig "sicher" bist, dann spricht auch nichts gegen die Inanspruchnahme eines Anwalts ohne Versicherung, sofern dieser dann auch "fair" abrechnet.
Stimme dir voll und ganz zu. Das wäre für die Zukunft auch eine Überlegung wert, da dann der Beklagte auch noch die Anwaltsgebühren zahlen muss und man selbst kaum Arbeit hat.
Die ganze Arbeit ohne Anwalt ist schlichtweg unbezahlt. Und es war viel Zeit. Allerdings habe ich auch sehr viel gelernt.
Vermutlich was persönliches ...
Hey.
Weitere Gedanken
Auch große Unternehmen müssen sich an geltendes Recht halten.
Ähm, gerade große Unternehmen sollten sich an geltendes Recht halten.
Wenn der Krauter um die Ecke mal Bockmist geschossen hat und eine Klage mit allem Zapp ihn Richtung Pleite treiben würde, dann hätte ich da eher Verständnis als bei Weltkonzernen.
Zumal die FGR eh lächerlich gering sind und es noch viel erschreckender ist, wie oft ich von Fahrgästen höre, dass sie die gar nicht kennen oder auf den Bohei keine Lust haben.
Das Servicecenter Fahrgastrechte hat aufgrund der Fehlentscheidungen hoffentlich eine Rüge von oben bekommen.
Ganz sicher nicht. Im Gegenteil. Es ist relativ deutlich herauszulesen, dass das Ganze seitens der DB/des SC auf eine persönliche Ebene geschoben wurde. Wie du selbst schreibst, ist das nicht dein erster Fall und nicht der erste Widerspruch.
Offensichtlich bimmelte da beim hier geschilderten Fall die Alarmglocke und der Bildschirm leuchtete rot. Und man wollte jetzt mal ein Zeichen setzen - damit du für die Zukunft endlich Ruhe gibst!
Und glaube mir sicher: dann spielt Geld keine Rolle. Ich erinnere mich an einen Arbeitgeber, wo ich mal im Betriebsrat war - den der Arbeitgeber aber nicht anerkennen wollte. Stattdessen ließ er sich selbst für die klarsten Angelegenheiten verklagen und zahlte den ganzen Driss - nur um dem BR selbst nicht recht geben zu müssen.
Oder denk an den riesengroßen Kindergarten um den letzten Interregio, der nicht durch den Berliner Hbf durfte. Ein Aufwand, der da getrieben wurde - ganz großes Kino ... Seit ich das live miterlebte, weiß ich, zu wie viel kleinstem Karo auch große Konzernlenker fähig sind!
Und so wird es hier bei dir auch gewesen sein. Irgendwem ist dein Name aufgefallen und jetzt ging es darum, für die Zukunft ein Zeichen zu setzen.
Für den Versuch werden sich DB und Servicecenter loben. Dass das jetzt ein ZIGFACHES gekostet hat ==> Banane ...
Spannend wird die Zukunft: wird man's nochmals bzw öfters probieren - so nach dem Motto: wenn wir mit Schrot schießen, wird schon ein Kügelchen irgendwann mal treffen.
Oder schmollt man beleidigt, will nur seine Ruhe haben und du bekommst ratzfatz ohne Schnörkel zukünftig dein dir zustehendes Geld.
Oder die Sachbearbeiter arbeiten längst für jemand anders oder haben ausstudiert und sowas und die neuen Mitarbeiter wissen von nix - Kommunikation ist nicht die Stärke des DB-Weltreiches. Dann könnte alles erstmal wieder business as usual weiterlaufen.
Hähä, mir gefällt die Story und der Ausgang. Top.
Schöne Grüße von jörg
+1 mit *
Eigentlich kann man dazu nur eines sagen,
danke, danke und nochmals danke!
MMn gehts da um so viel, um Gerechtigkeit, ums nicht klein kriegen oder auch nicht unterkriegen lassen. Um die Rechte, von uns allen!
Volle Hochachtung und Respekt dbzgl.
Auch bist du in meinen Augen, von Anfang bis zum Ende, nicht nur für dich sondern für viele User hier und auch für mich eingestanden.
Danke auch fürs teilhaben lassen,
auch das als ganzes ist keine Selbstverständlichkeit.
Kannst stolz auf dich sein und das meine ich so wie ich es schreib,
in diesem Sinne alles alles Gute und unbequem bleiben!
Servicecenter Fahrgastrechte zahlt nicht – Ein Klageweg
Das wäre für die Zukunft auch eine Überlegung wert, da dann der Beklagte auch noch die Anwaltsgebühren zahlen muss und man selbst kaum Arbeit hat.
Ich spreche hier ein wenig aus Erfahrung, wenn auch aus anderen Bereichen. Bei kleinen Streitwerten machen Anwälte leider sehr viele Flüchtigkeitsfehler/nehmen die Sachen nicht ganz ernst. Zwar kann man die im Nachhinein auch haftbar machen, aber das ist noch mehr Arbeit.
Ich rate nicht vom Anwalt ab, aber um die eigene Arbeit kommt man bei atypischen Sachen kaum herum. (Oder der Streitwert ist hoch, da sind sie alle wieder spitz und viele Wege offen)
edit: war eigentlich eher an @chriL999 gerichtet
Schlichtungsstelle
Wenn ich mich in Foren, bei Twitter oder in der Bahn-Community umschaue, haben viele Leute Probleme mit dem Servicecenter Fahrgastrechte. Bislang hielten sich meine Probleme in Grenzen; spätestens nach einem Widerspruch wurde stets gezahlt.
Ja, interessant!
Ich habe ähnliche Erfahrungen gemacht. Angesichts des Berichts frage ich mich nach dem Sinn der Schlichtungsstelle, wenn das SC Fgr deren Entscheidung nicht akzeptiert. Es sollte eigentlich so funktionieren, dass Unternehmen IMMER die Entscheidungen akzeptieren, dem Kunden jedoch im Fall einer Ablehnung der Rechtsweg offensteht.
Bye. Flo.
Schlichtungsstelle
Ja, das wäre schön. Es scheint zwischen den Schlichtungsstellen (in unterschiedlichen Branchen) zu unterscheiden. Hier ein Ausschnitt aus dem Verfahrensordnung der söp:
§ 10 Bindungswirkung
(1) Die von der söp ausgesprochene Schlichtungsempfehlung ist für die Verfahrens-
beteiligten nicht bindend. Es steht den Verkehrsunternehmen jedoch frei, nach
entsprechender Erklärung eine Selbstbindungswirkung gegen sich gelten zu lassen.
(2) Einigen sich auf Basis der Schlichtungsempfehlung jedoch beide Verfahrensbeteiligte, den Streit beizulegen, kommt der von ihnen dazu abgegebenen Erklärung eine zwischen ihnen geltende vertragliche Bindungswirkung zu.
(3) Mit Übermittlung der Schlichtungsempfehlung werden die beteiligten Parteien über die rechtlichen Folgen einer Annahme des Vorschlags unterrichtet und darüber, dass der Vorschlag von dem Ergebnis eines gerichtlichen Verfahrens abweichen kann. Es erfolgt zudem der Hinweis auf die Möglichkeit, den Vorschlag nicht anzunehmen und die Gerichte anzurufen.
(4) Dem Beschwerdeführer steht in jeder Lage des Verfahrens der Weg zu den ordentlichen Gerichten offen.
Quelle: https://soep-online.de/assets/files/A1.2018_soep-Verfahrensordnung.pdf
Beim Ombudsmann der privaten Banken ist der Ausgang für die Banken bei einem Streitwert bis 10.000 € bindend:
§6 Schlichtungsverfahren
5. Bindungswirkung
a) Der Schlichtungsspruch ist für die Bank bindend, wenn der Beschwerdewert des Schlichtungsantrags den Betrag von 10.000 € nicht übersteigt; in diesem Fall ist die Anrufung der Gerichte für die Bank ausgeschlossen. Übersteigt der Beschwerdewert den Betrag von 10.000 €, wird davon aber nur ein Teilbetrag geltend gemacht, so ist der Gesamtwert maßgebend.Für den Antragsteller ist ein Schlichtungsspruch nicht bindend. Er kann den Schlichtungsspruch innerhalb von sechs Wochen ab Zugang durch Mitteilung in Textform gegenüber der Geschäftsstelle annehmen. Nimmt er den Schlichtungsspruch nicht an, steht ihm der Weg zu den Gerichten offen.
Quelle: https://bankenombudsmann.de/geschaeftsstelle/verfahrensordnung/
Viele Grüße,
A-W
Servicecenter Fahrgastrechte zahlt nicht – Ein Klageweg
Gratulation, ich habe großen Respekt vor Deiner Ausdauer, super gemacht!
Danke für den Einblick!
SC Fahrgastrechte lehnt Erstattung ab - warum Schlichtung?
Danke für die ausführliche Schilderung des Falles. Warum wurde der Weg über die Schlichtungsstelle beschritten? Eine Alternative, die auch zu einem positiven Ergebnis hätte führen können, wäre eine Beschwerde bei der Nationalen Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte des Eisenbahnbundesamtes gewesen. Es sich mit der Behörde zu "verscherzen", dürfte sich vermutlich kein Bahnunternehmen in Deutschland wünschen.
Servicecenter Fahrgastrechte zahlt nicht – Ein Klageweg
Danke an die Schilderung des Verfahrens. Ich stimme aus eigener Erfahrung völlig zu, dass Anwälte manchmal nicht zuhören, diffizilere Sachverhalte nicht verstehen und Unsinn schreiben auch bei grossen Streitwerten insbesondere, wenn es nicht um einen auf das genau Thema spezialisierten Anwalt handelt. Ich habe auch schon ohne grosse Mühe vor einem AG Recht bekommen und mit Anwalt vor dem LG gegen einen Versorger einen hundsmiserablen Vergleich abschliessen müssen. In dem geschilderten Fall scheint mir die Hauptarbeit ja die Bereitstellung der Sachgründe gewesen zu sein, das hätte man einem Anwalt vermutlich auch mundgerecht servieren müssen.
Bei anderen Behörden scheint mir die notwendigkeit einen Fachmann/Insider heranzuziehen nötiger z.B. Umgang mit Baugenehmigungen etc, da wird man als Privatman m.E. kaum ernst genommen.
SC Fahrgastrechte lehnt Erstattung ab - warum Schlichtung?
Danke für die ausführliche Schilderung des Falles. Warum wurde der Weg über die Schlichtungsstelle beschritten? Eine Alternative, die auch zu einem positiven Ergebnis hätte führen können, wäre eine Beschwerde bei der Nationalen Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte des Eisenbahnbundesamtes gewesen. Es sich mit der Behörde zu "verscherzen", dürfte sich vermutlich kein Bahnunternehmen in Deutschland wünschen.
Du meinst die DB tut alles, um es sich nicht mit dem EBA zu verscherzen?
Da hab ich Neuigkeiten für dich.
Als ich mal einen Fall hatte und die "Nationale Durchsetzungsstelle Fahrgastrechte Bus – Eisenbahn - Schiff" (wie sie voll heisst) eine Tarifnachfrage bei der DB hatte, hat die DB gar nicht mehr geantwortet und das EBA dann aufgegeben.
--
"Mit Vollgas in den Sommer: Sparen Sie 20% bei Europcar."
- bahn.de
SC Fahrgastrechte lehnt Erstattung ab - warum Schlichtung?
Es sich mit der Behörde zu "verscherzen", dürfte sich vermutlich kein Bahnunternehmen in Deutschland wünschen.
Vermutlich sind das nicht die Größenordnungen, wegen derer man es sich als EVU beim EBA "verscherzt". s.a.:
https://www.ice-treff.de/index.php?id=521074
bzw.
https://www.ice-treff.de/index.php?id=521129
Nachdem in meinem Fall damals eine erhebliche Teilerstattung erfolgt war, schien mir der Klageweg allerdings unverhältnismäßig.
Servicecenter Fahrgastrechte zahlt nicht – Ein Klageweg
Also das die Bearbeitung des "Servicecenter" Fahrgastrechte mehr als fragwürdig ist, ist meiner Ansicht nach unstrittig.
Von langer Wartezeit, unnötigen Nachfragen, etc. war ich auch schon öfters betroffen.
Allerdings muss ich sagen, das mir bisher immer zumindest das Geld für die Verspätungen korrekt erstattet wurden - manchmal schneller, manchmal langsamer.
Ich finde mit den digitalen FGR hat sich eine Sache deutlich gebessert: Einfache Verspätungen scheinen jetzt automatisiert durchzugehen und sind innerhalb weniger Tage durch.
Auf alle Fälle finde ich es gut, das sich bei Dir der Aufwand gelohnt hat und Du zu Deinem Recht gekommen bist. Sehr gut!
Schlichtungsstelle, kleine Kritik an die SÖP
Genau das musste ich damals auch erst lernen. Im Internet hingegen macht sich weiter das Gerücht breit, dass die Bahn das Ergebnis der SÖP umsetzen muss. Es ist aber tatsächlich so, dass die Bahn das einfach ablehnen kann.
An dieser Stelle muss ich die SÖP auch etwas kritisieren, da die Ablehnung von der Bahn kam und die SÖP nur geschrieben hat: Die Schlichtung ist leider gescheitert. Der Fall ist hiermit abgeschlossen!
Die meisten Menschen hätten hier den Schlussstrich gezogen, weil die Möglichkeiten augenscheinlich ausgereizt sind. Was die SÖP nicht erwähnt hat ist, dass der Klageweg bzw. Weg zum EBA offensteht. Angeblich dürften sie das aus rechtlichen Gründen nicht sagen. Ich zweifle das etwas an, weil das Volljuristen sind und auch keine direkte Handlungsempfehlung damit geben würden. Sie würden nur sagen, was es jetzt bei der gescheiterten Schlichtung noch für Möglichkeiten gibt.
Nur auf der Homepage wird das auf einer Unterseite in einem kurzen Satz angedeutet:
Im Übrigen steht den Beschwerdeführern in jedem Stadium des Schlichtungsverfahrens der Weg zu den ordentlichen Gerichten offen – auch nach einer möglicherweise gescheiterten Schlichtung.
SC Fahrgastrechte lehnt Erstattung ab - warum Schlichtung?
Warum wurde der Weg über die Schlichtungsstelle beschritten?
Tatsächlich gibt es mehrere Möglichkeiten wie man hier hätte verfahren können.
Ich habe mich in diesem Fall für die SÖP entschieden, um meine Sicht auf den Fall nochmals zu untermauern. Da die Bearbeitungszeit dort so lang war, habe ich das EBA nicht mehr eingeschaltet, weil es vermutlich noch viel länger gedauert hätte. Deswegen bin ich direkt den Rechtsweg gegangen, da es hier Fristen gibt, die eingehalten werden müssen und man einen vollstreckbaren Titel erwirkt.
Das ist aber in jedem Fall und Situation wohl einzelfallabhängig, welche der Stellen man am besten einschaltet.
Vermutlich was persönliches ...
Danke dir!
Offensichtlich bimmelte da beim hier geschilderten Fall die Alarmglocke und der Bildschirm leuchtete rot. Und man wollte jetzt mal ein Zeichen setzen - damit du für die Zukunft endlich Ruhe gibst!
Sehr interessant. Das kann durchaus sein. Zu dem Zeitpunkt hatte ich nämlich einige Fälle eingereicht, eigentlich alle, die in dem Jahr aufgetreten sind.
Vor allem ist der Sachverhalt sehr einfach und klar, da gibt es eigentlich keine zwei Meinungen.
Sobald das Servicecenter irgendwelche Begründungen für Fahrtabbrüche möchte, wird es persönlich. Meinen Rat: Verweis auf BB und EU-VO geben und die Aussage verweigern. Die privaten Reiseanlässe muss man nicht offenlegen.
Möglichst schnell weitere Stellen einschalten, da sonst mit jedem Brief viel Zeit (ca. einen Monat) vergeht.
Servicecenter Fahrgastrechte zahlt nicht – Ein Klageweg
Hallo,
Mit dem Zivilrecht hatte ich bislang nichts am Hut und durch den Fall habe ich viel gelernt. In Zukunft weiß ich nun wie sich berechtigte Forderungen leicht gerichtlich durchsetzen lassen – und das ggf. ohne Anwalt.
besonders dem zweiten Satz kann ich nur uneingeschränkt zustimmen!!! Ich bin schon gerichtlich gegen meinen ehemaligen Arbeitgeber vorgegangen, weil der sich auch nicht an Gesetze halten wollte. Wenn er sich nach gescheiterter Güteverhandlung nicht anwaltlich hätte beraten lassen und kapituliert hätte, hätte ich den Prozess gewonnen. Richterin damals: "Zahlen Sie freiwillig oder brauchen Sie ein Urteil?" "Nein, das kann und will ich nicht." Daraufhin nahm sie den Terminkalender zur Hand und setzte den Termin fest.
Traurig, wie weit man gehen muss, um sich durchzusetzen. Manchmal geht es nicht anders. Mit der DB Fernverkehr AG hatte ich auch schon eine Meinungsverschiedenheit, damals reichte ein Brief vom Anwalt und sie knickten ein.
Viele Grüße,
Dirk
--
Wer ist kundig auf folgenden Baureihen:
101, 103, 110, 111, 112, 120, 139, 140, 141, 143, 150, 151, 155, 181.2, 218, 225, 233, 362, 420, 472, 601, 605, 624, 628, 643 und 644?
Richtig: Bender!
Schlichtung hält Verjährung auf
Ich habe mich in diesem Fall für die SÖP entschieden, um meine Sicht auf den Fall nochmals zu untermauern. Da die Bearbeitungszeit dort so war, habe ich das EBA nicht mehr eingeschaltet, weil es vermutlich noch viel länger gedauert hätte. Deswegen bin ich direkt den Rechtsweg gegangen, da es hier Fristen gibt, die eingehalten werden müssen und man einen vollstreckbaren Titel erwirkt.
Immerhin hält eine laufende Schlichtung die Verjährung auf, so dass de Rechtsweg weiter offen bleibt.
Einige weiterführende Bemerkungen materiellrechtlicher Art
Sommer 2020
Ich steige in Köln in einen ICE und möchte nach Hamburg reisen. Die Abfahrt des Zuges ist pünktlich, doch im Laufe der Fahrt sammelt er immer mehr Verspätung. Schon in Münster hat der Zug die 60 Minuten Verspätung erreicht. Ich breche die Fahrt dort ab und fahre zum Startbahnhof zurück.
Streng genommen kommt es nicht auf die tatsächliche Verspätung unterwegs an, sondern auf die zu erwartende Verspätung an deinem Zielort. Eine Verspätung unterwegs kann allerdings die Prognose begründen, dass du auch am Ziel verspätet ankommen wirst.
Ich studiere meine Protokolle und stelle fest, dass ich mich korrekt verhalten habe. In Dortmund betrug die Verspätung nämlich erst 50 Minuten. Ein Abbruch war hier also noch nicht möglich. Diesen Widerspruch lege ich sofort ein.
Nichts hindert dich, die Fahrt erst später abzubrechen, weil ja immer die Möglichkeit besteht, dass sich die Verspätung noch einmal reduziert.
Januar 2021
Der Widerspruch wird vom Servicecenter Fahrgastrechte akzeptiert, allerdings teilt man mir sogleich mit, dass ich meinen Fahrtabbruch begründen müsse und fragt nach dem Grund.Noch am selben Tag antworte ich und merke an, dass das laut Gesetz und Beförderungsbedingungen nicht erforderlich ist. Der Reisende kann dies bei 60 Minuten Verspätung völlig frei entscheiden, weitere Einschränkungen gibt es nicht. Um den Prozess allerdings abzukürzen teile ich mit, dass mein geplantes Vorhaben aufgrund der Verspätung nicht mehr durchzuführen ist.
Das ist korrekt, allerdings nur die halbe Wahrheit. Die kostenlose Rückfahrt ist an die Sinnlosigkeit der Fahrt geknüpft, d.h. das Verpassen eines zeitlich festgelegten Termins. Wenn du das nicht nachweisen kannst, hätte man dir nur die nicht durchgeführten Teile der Fahrt erstatten müssen. Da du zurückgefahren bist, hätte man dir aber wohl auch einen angemessenen Beitrag für die Rückfahrt in Rechnung stellen können.
Einige weiterführende Bemerkungen materiellrechtlicher Art
Das ist korrekt, allerdings nur die halbe Wahrheit. Die kostenlose Rückfahrt ist an die Sinnlosigkeit der Fahrt geknüpft, d.h. das Verpassen eines zeitlich festgelegten Termins. Wenn du das nicht nachweisen kannst, hätte man dir nur die nicht durchgeführten Teile der Fahrt erstatten müssen. Da du zurückgefahren bist, hätte man dir aber wohl auch einen angemessenen Beitrag für die Rückfahrt in Rechnung stellen können.
Ja, die Fahrt muss durch die Verspätung "sinnlos" geworden sein. Da aber der ursprüngliche Grund der Reise nicht (beim Fahrkartenkauf o.ä.) dokumentiert wird und sehr weit gefasst und subjektiv sein kann, ist auch der Begriff der "Sinnlosigkeit" sehr dehnbar. Dem Fahrgast die Beweislast aufzuerlegen ist also meines Erachtens nicht gerechtfertigt.
Salopp gesagt: Der Grund meiner Reise hätte ja auch sein können, in den 59 Minuten nach planmäßiger Ankunft den Ausblick auf den belebten Bahnhofsvorplatz zu genießen. Mit 60-minütiger Verspätung ist die Reise somit sinnlos. Den ursprünglichen Grund meiner Reise, aus dem sich die Sinnlosigkeit direkt ableitet, kann ich jedoch nicht objektiv belegen - anders als einen "zeitlich festgelegten Termin" mit Dritten, den ich verpasse.
Also wiegt die Aussage genauso viel, wie ohne die Angabe eines Reisegrundes zu behaupten, die Reise sei durch die 60-minütige Verspätung sinnlos geworden.
Und nein, es hat sich niemand anzumaßen, zu beurteilen, ob denn der Bahnhofsvorplatz nicht auch 90 Minuten später mindestens genauso schön gewesen wäre, die Reise also auch trotz Verspätung nicht vielleicht doch noch "sinnvoll" gewesen wäre.
Servicecenter Fahrgastrechte wer steht eigentlich dahinter?
Hallo,
mir ist beim Lesen wieder einmal die Frage gekommen, wer den eigentlich hinter dem Sercicecentesteht, welche Rechtsform der Servicecenter hat.
Interessanterweise bleibt dies mir bislang jedenfalls weitgehend unklar.
Auf
https://www.fahrgastrechte.info/Das-Servicecenter-Fahrgastrechte.21.0.html
macht der „Tarifverband der Bundeseigenen und Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland“ (TBNE) auf den Sercicecenter aufmerksam, erklärt aber zugleich im Impressum: "Der TBNE ist nicht das Servicecenter Fahrgastrechte!"
Servicecenter Fahrgastrechte -->DB Dialog GmbH
Hallo,
mir ist beim Lesen wieder einmal die Frage gekommen, wer den eigentlich hinter dem Sercicecentesteht, welche Rechtsform der Servicecenter hat.
In dem FAZ-Artikel
findet sich die Antwort der Pressestelle der DB:
Die DB Dialog GmbH, die das Servicecenter betreibt, sei eine hundertprozentige Bahn-Tochter.
Servicecenter Fahrgastrechte -->DB Dialog GmbH
Ergänzung:
Wenn Originalbelege angefordert werden, sind sie an die DB Dialog GmbH zu senden:
siehe hier
DB
- kein Text -
Servicecenter Fahrgastrechte -->DB Dialog GmbH
....danke für die Infos.
Bleibt nur die Frage, warum das nicht - zumindest für mich - viel transparenter darstellt wird.
Einige weiterführende Bemerkungen materiellrechtlicher Art
Das ist korrekt, allerdings nur die halbe Wahrheit. Die kostenlose Rückfahrt ist an die Sinnlosigkeit der Fahrt geknüpft, d.h. das Verpassen eines zeitlich festgelegten Termins. Wenn du das nicht nachweisen kannst, hätte man dir nur die nicht durchgeführten Teile der Fahrt erstatten müssen. Da du zurückgefahren bist, hätte man dir aber wohl auch einen angemessenen Beitrag für die Rückfahrt in Rechnung stellen können.
Ja, die Fahrt muss durch die Verspätung "sinnlos" geworden sein. Da aber der ursprüngliche Grund der Reise nicht (beim Fahrkartenkauf o.ä.) dokumentiert wird und sehr weit gefasst und subjektiv sein kann, ist auch der Begriff der "Sinnlosigkeit" sehr dehnbar. Dem Fahrgast die Beweislast aufzuerlegen ist also meines Erachtens nicht gerechtfertigt.
Salopp gesagt: Der Grund meiner Reise hätte ja auch sein können, in den 59 Minuten nach planmäßiger Ankunft den Ausblick auf den belebten Bahnhofsvorplatz zu genießen. Mit 60-minütiger Verspätung ist die Reise somit sinnlos. Den ursprünglichen Grund meiner Reise, aus dem sich die Sinnlosigkeit direkt ableitet, kann ich jedoch nicht objektiv belegen - anders als einen "zeitlich festgelegten Termin" mit Dritten, den ich verpasse.
Also wiegt die Aussage genauso viel, wie ohne die Angabe eines Reisegrundes zu behaupten, die Reise sei durch die 60-minütige Verspätung sinnlos geworden.
Und nein, es hat sich niemand anzumaßen, zu beurteilen, ob denn der Bahnhofsvorplatz nicht auch 90 Minuten später mindestens genauso schön gewesen wäre, die Reise also auch trotz Verspätung nicht vielleicht doch noch "sinnvoll" gewesen wäre.
Wie immer muss der Anspruchssteller die für ihn günstigen Tatsachen darlegen und beweisen. Da es hier um innere Tatsachen geht, liegt es nahe, nicht so strenge Anforderung an die Beweismittel zu stellen, sodass u.U. auch eine bloße Glaubhaftmachung genügt.
Eine Sinnlosigkeit ist auch bei "echten" Terminen nur gegeben, wenn diese nicht verlegbar sind. Insoweit hätte ich bei deinem Beispiel schon Bauchschmerzen. Hinzukommen müsste zumindest eine plausible Begründung, wie Stand der Sonne um bei bestimmten Lichtverhältnissen Fotografien anfertigen zu können oder die Ablichtung eines bestimmten Fahrzeugs, dass nur 1x am Tag vorbeifährt. Ansonsten würde ich deine Behauptung als bloße Schutzbehauptung zurückweisen.
Einige weiterführende Bemerkungen materiellrechtlicher Art
Ja, die Fahrt muss durch die Verspätung "sinnlos" geworden sein. Da aber der ursprüngliche Grund der Reise nicht (beim Fahrkartenkauf o.ä.) dokumentiert wird und sehr weit gefasst und subjektiv sein kann, ist auch der Begriff der "Sinnlosigkeit" sehr dehnbar.
Eine Sinnlosigkeit ist auch bei "echten" Terminen nur gegeben, wenn diese nicht verlegbar sind. Insoweit hätte ich bei deinem Beispiel schon Bauchschmerzen. Hinzukommen müsste zumindest eine plausible Begründung
Okay, ist aber die Tatsache, dass man die Fahrt abgebrochen hat, nicht eigentlich Glaubhaftmachung genug? Wenn die Reise noch sinnvoll wäre, breche ich sie doch nicht ab!
Einige weiterführende Bemerkungen materiellrechtlicher Art
Eben, ich suche mir doch nicht extra eine Fahrt mit potenziellem Anschlussverlust aus, nur um kostenlos hin und dann gleich wieder zurück zu fahren. Im Übrigen gehöre ich zu der Fraktion, die meint, dass keine Begründung erforderlich ist. Wer sollte auch nach welchen Kriterien beurteilen, ob die Begründung stichhaltig ist? Ich habe tatsächlich mal wegen eines Anschlussverlusts an einen 2-Stunden-Takt eine Fahrt abgebrochen, weil mit einer Fahrt 2 Stunden später der Aufenthalt (in dem Fall in einer Therme) zu kurz bzw. zu spät geworden wäre. Die Fahrkarte (Verbundtarif) habe ich problemlos erstattet bekommen.
SC Fahrgastrechte -->DB Dialog GmbH i.A. der meisten EVU
Das SC FGR wird im Auftrag nicht nur der DB, sondern auch der meisten anderen EVU betrieben (wichtige Ausnahme sind die Transdev-Unternehmen außer der ehemaligen Rhenus Veniro). Von daher ist es eigentlich unerheblich, wer der „eigentliche“ Betreiber ist.
Servicecenter Fahrgastrechte zahlt nicht – Ein Klageweg
Bei anderen Behörden scheint mir die notwendigkeit einen Fachmann/Insider heranzuziehen nötiger z.B. Umgang mit Baugenehmigungen etc, da wird man als Privatman m.E. kaum ernst genommen.
Selbst bei den einfachsten Fällen wird man vom Richter/-in ohne anwaltliche Vertretung oft gar nicht ernst genommen. Sehr wohl aber die Gegenseite mit Anwalt.
Einige weiterführende Bemerkungen materiellrechtlicher Art
Wie immer muss der Anspruchssteller die für ihn günstigen Tatsachen darlegen und beweisen. Da es hier um innere Tatsachen geht, liegt es nahe, nicht so strenge Anforderung an die Beweismittel zu stellen, sodass u.U. auch eine bloße Glaubhaftmachung genügt.Eine Sinnlosigkeit ist auch bei "echten" Terminen nur gegeben, wenn diese nicht verlegbar sind. Insoweit hätte ich bei deinem Beispiel schon Bauchschmerzen. Hinzukommen müsste zumindest eine plausible Begründung, wie Stand der Sonne um bei bestimmten Lichtverhältnissen Fotografien anfertigen zu können oder die Ablichtung eines bestimmten Fahrzeugs, dass nur 1x am Tag vorbeifährt. Ansonsten würde ich deine Behauptung als bloße Schutzbehauptung zurückweisen.
Genau das ist mit das Problem: Wäre es soweit gekommen und hätte der Richter per Urteil entscheiden müssen, so ist nicht auszuschließen, dass der Fall (unter welchem Blickwinkel auch immer) vom Richter anders entschieden worden wäre, also am Ende etwa zugunsten der DB.
Servicecenter Fahrgastrechte -->DB Dialog GmbH
Bleibt nur die Frage, warum das nicht - zumindest für mich - viel transparenter darstellt wird.
Es hat viele Gründe... meiner Meinung nach ist das Taktik. Aktuell gibt es den Brief vom Servicecenter, da die Bearbeitungsdauer sehr lang ist.
Im Gegensatz zu den anderen Schreiben ist im Briefkopf ein DB Logo abgebildet!
Aber wie hier auch schon geschrieben wurde:
Es ist egal, wer das ist. Dein Ansprechpartner bei rechtlichen Angelegenheiten ist immer der Beförderer, der für die Verspätung/Ausfall verantwortlich war.
Daher kann sich das Servicecenter nicht mehr dahinter verstecken.