Was gebucht ist darf gefahren werden ! (Allgemeines Forum)

611 040, Erfurt, Freitag, 29.10.2021, 13:31 (vor 1593 Tagen) @ Co_Tabara-98

Hi,

Wenn ich etwas buche mit einem Zwischenhalt oder Stichfahrt etc. muss ich das auch fahren dürfen. Ist ja Teil des Beförderungsvertrags.
Klar kann man jetzt argumentieren, das EVU schuldet nur die Beförderung von Start bis Ziel aber wozu gibt es dann VIAs wenn man keinen Anspruch darauf hat ?
Der Preis sollte dabei egal sein, denn erstens ist das Preissystem bei Sparpreisen total undurchsichtig und kein Normal-Kunde ist es zuzumuten sich darüber Gedanken zu machen. Er kauft und fährt, fertig.
Ich hab auch für heute Abend so eine interessante Fahrkarte nach Berlin. Mit dem 592 nach Leipzig und dann NV. Gab zwei Verbindungen, die sich nur im NV-Nachlauf unterschieden einmal über Cottbus und einmal über Dessau. Der SuperSparpreis anfangs identisch, jetzt kurz vor Abfahrt wurde die Verbindung über Cottbus teurer.
Mit beiden FK kann man aber natürlich beide Verbindungen nutzen da ja im NV-Nachlauf keine Zugbindung besteht und bei Sprachreisen ja auch keine VIAs angegeben sind. Wer also clever ist kauft die günstigere Verbindung über Lu-Wi und fährt über Cottbus.
Auf meiner Automatenfahrkarte (ich kaufe fast nur dort) steht natürlich auch keine Reiseverbindung drauf sodass beide FK bis auf den Preis identisch wären. Und der ändert sich bei Sparpreisen ja eh immer so dass er absolut kein Indiz ist.

Grüße 611 040

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