Kreativ buchen ist okay, aber so gehts doch nicht (Allgemeines Forum)

bahnfahrerofr., Montag, 25.10.2021, 21:42 (vor 1597 Tagen) @ chriL999
bearbeitet von bahnfahrerofr., Montag, 25.10.2021, 21:43

Wenn man glaubhaft machen kann, warum man so gebucht hat (z.B. "schneller zum Ziel") kann es gut gehen. Aber nur in den Reiseverbindungen unten aufgeführt wird oft so interpretiert, dass ein Ticket entgegen den Beförderungsbedingungen gekauft wurde (auch wenn es käuflich ist).

Es ist wie geschrieben mit einer üblichen MVV-Fahrkarte eine Rück-, Rundfahrt usw. nicht erlaubt und in diese Richtung agiert meist das Prüfpersonal.

Nun, schneller zum Ziel ist ja nicht immer der einzige Grund für so eine mögliche Fahrt:

Ich habe z.B. gute Freunde in München. Jetzt möchte ich z.B. von Nürnberg nach Verona fahren und gerne früh den ersten EC ab München nehmen und buche mir einen Sparpreis Europa Nürnberg-Verona mit Aufenthalt in München-Moosach (12:00 Stunden). Dann geht es erst per ICE zum Hbf, mit der S-Bahn nach Moosach, dort übernachten, früh wieder mit der S-Bahn zum Hbf, ab da dann den EC nach Verona. Hab ich so ähnlich schon mal gemacht.

Die Strecke Hbf-Moosach-Hbf ist ja eigentlich schon eine solche Stichfahrt. Die stand aber immer auf dem Onlineticket drauf, daher hatte ich nie wirklich Bedenken.

Erinnere mich aber an irgend ein Urteil (oder war es eine EBA-Veröffentlichung?), die besagte, dass das, was man bucht, auch fahren darf.


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