Eine hoffentlich bessere Antwort (Fahrkarten und Angebote)

sibiminus, Freitag, 21.05.2021, 03:33 (vor 1043 Tagen) @ Reservierungszettel

Ist das so?

Jup!

Den du meines Wissens auch ablehnen kannst

Soweit noch richtig.

daher kann er bei Umtausch nicht verpflichtend gemacht werden, ansonsten müsste er wie früher immer mit dem Ticket zusammen rauskommen.

Wenn der Kreditkartenzahlungsbeleg nicht vorgelegt werden kann, ist der Abgleich der Kartennummer im Auftrag und der Kreditkarte erforderlich. Falls das nicht möglich ist (weil bspw. der Datenimport fehlschlägt) muss ein alternativer Nachweis der Kartenzahlung vorgelegt werden, zum Beispiel in Form der Kreditkartenabrechnung. Ohne Nachweis erfolgt keine Erstattung. Das gilt aber eben nur, wenn tatsächlich auch wirklich Geld zurückerstattet wird. Es hat sich einfach keiner den Aufwand gemacht, bei Kreditkartenzahlungsbelegen zu Sparpreisen diesen Hinweis herauszuprogrammieren.


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