Gültigschreiben von Fahrkarten bei Verspätung (Aktueller Betrieb)

liebe70, Samstag, 01.05.2010, 11:03 (vor 5819 Tagen) @ NIM rocks

Ich hatte das beschriebene Szenario selbst noch nie, aber wenn man einen ZuB erwischt, der partout keine Einsicht hat und mir die FN basierend auf seiner Auslegung der Regelung mit zuggebundenen Fahrkarten reindrücken will,...


Na ist doch wunderbar! Ich würde mir gern eine FN ausstellen lassen, denn so bekomme ich alle relevanten Daten des Zub, die ich für meine Beschwerde brauche. :-)


Interessant, das wusste ich nicht. Aber das ist meiner Ansicht nach eine böse Unterstellung, weil ich den Zub bis jetzt nicht wirklich als "Schuldigen" betrachtet habe und natürlich auch nicht reinreiten will, da gibts andere die sowas machen. Und einem Zub die Tarifbestimmungen und Fahrgastrechte zu erklären, naja...

Wieso? Der Zub bekommt von seinem Arbeitgeber alle Unterlagen zur Verfügung gestellt. Ein wenig Selbststudium darf der Arbeitgeber vollkommen berechtigt von seinem Mitarbeiter erwarten.

...da hätte ich dann auch ein blödes Gefühl dabei.

Ich nicht.

...Vor allem wenn man dann auf Ralf trifft... *HILFE* ;-)))

Na, dem kann man wenig über Tarife erzählen. ;-)

Wenn ich eine FN zurückfordere, wird dann immer zwingend der Zub, der sie ausstellte, darüber informiert? Oder wirklich nur, wenn sie nicht "fahrgastrechtens" oder "tarifbestimmungsrechtens" war?

Keine Ahnung, meine FNs waren stets tarifkonform und "fahrgastrechtens".

...kann das doch auch damit enden, dass man von der Polizei ausm Zug geholt wird, oder?


Nö. Warum? Du gibst dem Zub Deine Personalien an und fertig. Falls Du keinen Perso dabei hast, sondern nur Deine eigne, gültige BahnCard, dann gib die ihm. Alle anderen Daten kann er von Dir erfragen. Er macht eine Selbstauskunft fertig und Du bestätigst die Richtigkeit der Angaben mit Deiner Unterschrift.

Ok, das heißt praktisch, dass man eine FN ausgestellt bekommen kann, ohne gleich bezahlen zu müssen ...

Ich gehe eigentlich immer davon aus, daß erst einmal bei einer FN Einspruch erhoben wird, ausgenommen vielleicht die üblichen Verdächtigen: "Schreim Se mich ma uff, ich hab keen Jeld..."

Gruß, Ralf


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