Gültigschreiben von Fahrkarten bei Verspätung (Aktueller Betrieb)

liebe70, Freitag, 30.04.2010, 17:32 (vor 5889 Tagen) @ Sascha Heß

durch deinen Sparpreis gilt für Dich bei allen Fernzügen eine Zugbindung, d.h. Du darfst nur die gebuchten Züge nutzen.
Wenn Du andere Züge benutzen möchtest, mußt Du auf den Normalpreis aufzahlen. Das gilt jedoch nicht bei Bahnverschulden, z.B. verspäteten Anschlusszügen. In diesen Fällen wird die Fahrkarte durch einen DB-Mitarbeiter für andere Züge "gültig geschrieben"

Dieses "Gültigschreiben" ist gar nicht notwendig. Es wird nur von etlichen
DB-Mitarbeitern als Erklärung benutzt, um ihre Wichtigkeit zu unterstreichen.
In den BB Bahn Tfv 600/A, Punkt 9 steht drin, daß der Reisende bei einer zu
erwartenden Verspätung des geplanten Zuges in Höhe von 20 min den nächst-
besten Zug in Richtung auf ihr Reiseziel nehmen können. Nur bei aufpreis-
pflichtigen Zügen (ICE-Sprinter o.ä) ist der Aufpreis zu zahlen.


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