! zur Ticketerstattung (Fahrkarten und Angebote)

JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 27.03.2021, 15:02 (vor 1935 Tagen) @ 611 040
bearbeitet von JeDi, Samstag, 27.03.2021, 15:02

Nein, die Fahrkarte ist ja der Beleg. Dieser zusätzliche Beleg ist nur dafür falls es Probleme beim Bezahlen gab weil die Bank den Betrag nicht bucht etc.

Wenn man, wie ich fast ausschließlich, seine Fahrkarten bar am Automaten kauft, bekommt man ja eine solche Quittung auch nicht.

Trotzdem brauchst du für alle Zahlarten, bei denen die Erstattung einfach zurückgebucht wird, Zahlkarte und Beleg. Steht ja auch drauf.

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Weg mit dem 4744!


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