Zweitwohnsitz (Allgemeines Forum)

Christian_S, Samstag, 31.10.2020, 15:11 (vor 1987 Tagen) @ Southwest Chief

Ich glaube, man darf nur vom Zweitwohnsitz zum Erstwohnsitz, aber nicht anders rum. Oder irre ich mich?

Das wäre ja unsinnig. Dann dürfte ja ein in Cottbus lebender Familienvater, der arbeitsbedingt eine Zweitwohnung/Zimmer im Raum Stuttgart hat, zwar freitags heim zur Familie, montags aber nicht zurück zur Arbeit?!?


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