Immer der weltfremde Quotenrentner (Allgemeines Forum)

Hansjörg, Montag, 20.07.2020, 17:23 (vor 1969 Tagen) @ Knochendochen

Das sollte man eigentlich können. Es steht ja nirgends, daß es verboten ist, Reiseverbindungen mittels Kursbuch zu planen.
Wie stark dann aber der Gegenwind in etwaigen Entschädigungsfällen ist, dazu habe ich keine Erfahrung.


Stimmt, man stelle sich mal eine Rentner vor, der mit dem Internet nicht klarkommt und deshalb seine Reise mit dem Kursbuch plant. Dann verpasst er einen Anschluss, der nicht von der Reiseauskunft ausgegeben wurde. Würde mich echt mal interessieren, ob er dann Anspruch auf Fahrgastrechte hat. Ich meine es kann ja wirklich nicht verboten sein, seine Reise mit dem Kursbuch zu planen. Werde ich glaube ich mal ausprobieren. Das müsste aber doch eigentlich irgendwo offiziell geregelt sein.

Immer der angebliche Rentner (seit wann gibt es das Internet?) der keine Ahnung vom Internet hat. Guckt euch mal die reisenden Rentner an, die sind alle per Smartphone vernetzt.

Zum Planen. Wenn man also ein gedrucktes Kursbuch hat, woher auch immer und man selber damit planen will, warum auch immer. Dann sollte man ja einen Handzettel "Mindestumsteigezeiten" haben. Oder man fährt einfach drauf los und kennt gar kein FGR Formular. Woher auch, das steht ja sicherlich nicht im Kursbuch geschrieben.


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