Frage zur flexiblen Nutzung/Kulanz SuperSparPreis Europa (Fahrkarten und Angebote)
chriL999, Montag, 01.06.2020, 11:06 (vor 2114 Tagen)
Guten Tag,
ich habe bei der DB einen SuperSparPreis Europa im Februar diesen Jahres gekauft mit Reisedatum heute und dieses Ticket kann ich nun flexibel bis Ende Oktober nutzen.
Stimmt es, dass diese flexible Nutzung auch für die Nutzung in den entsprechenden Zügen im Ausland gilt, die nicht von der DB betrieben werden bzw. weiß das Kontrollpersonal dort auch Bescheid?
Und meine zweite Frage:
Gilt diese flexible Nutzung dann auch in den Zügen in Deutschland, die ebenfalls nicht von der DB betrieben werden jedoch Fahrkarten der DB grundsätzlich anerkennen?
Das es sich ja um eine Kulanzregelung handelt ist mir beides nun doch nicht so klar.
Danke!
Frage zur flexiblen Nutzung/Kulanz SuperSparPreis Europa
ffz, Montag, 01.06.2020, 11:27 (vor 2114 Tagen) @ chriL999
Hallo,
ja du kannst deinen Super-Sparpreis Europa felxibel bis zum 31.10.2020 nutzen, mit der Einschränkung, dass das nicht für Frankreich gilt(da darf der Sparpreis nur bis zum 30.06.2020 felxibel genutzt werden) und das für Reservierungspflichtige Züge eine neue Reservierung zu kaufen ist.
Die entsprechenden Bahnunternehmen wissen Bescheid und handhaben das in den Ländern auch entsprechend.
WICHTIG IST: Die Streckenbindung bleibt erhalten!!! Es darf also kein anderer Laufweg wie der des ursprünglichen Sparpreises/Super Sparpreises genutzt werden, auch ein verkehrsüblicher Umweg ist nicht zulässig!! Zudem verfällt die City-Ticket Gültigkeit!!
Wenn zB rein fiktiv ein Sparpreis Europa bestehen würde mit Nahverkehr Füssen - München, dann IC/EC München Hbf - München Ost und dann Nahverkehr München Ost - Kufstein, dann ist der Sparpreis bei der S-Bahn München zwischen München Hbf und München Ost keine gültige Fahrkarte da die Streckenbindung verletzt wird!
Wirklich?
chriL999, Montag, 01.06.2020, 11:37 (vor 2114 Tagen) @ ffz
bearbeitet von chriL999, Montag, 01.06.2020, 11:40
Wenn zB rein fiktiv ein Sparpreis Europa bestehen würde mit Nahverkehr Füssen - München, dann IC/EC München Hbf - München Ost und dann Nahverkehr München Ost - Kufstein, dann ist der Sparpreis bei der S-Bahn München zwischen München Hbf und München Ost keine gültige Fahrkarte da die Streckenbindung verletzt wird!
Ich habe eigentlich die Thematik so verstanden, dass eine Zugbindung immer nur für die gesamte Strecke aufgehoben werden kann, und Fahrkarten der Produktklasse B (wie im Beispiel IC/EC) grundsätzlich in Zügen der Produktklasse C (Nahverkehr) anerkannt werden.
Die Streckenbindung würde also verletzt werden, da die S-Bahn nur im Tunnel fährt jedoch der EC nicht im Tunnel?
Ich bin bisher davon ausgegangen, dass Streckenbindung bedeutet, dass keine "Umwege" gefahren werden dürfen, oder?
Zumal ja auch der Nahverkehr (Meridian) auf der Strecke außerhalb des Tunnels fahren würde. In Folge sehe ich die Strecke außerhalb des Tunnels mit der im Tunnel als gleichwertig an.
Wirklich!
ffz, Montag, 01.06.2020, 11:55 (vor 2114 Tagen) @ chriL999
Hallo,
bei der Corona-Kulanz wird die Produkbindung nicht aufgehoben wie bei den Europäischen Fahrgastrechten! Die Fahrkarte wird nur bis zum 31.10.2020 weiter als gültig anerkannt. Aber die Produktbindung und die Streckenbindung bleibt erhalten!! Sprich bei dem Beispiel mit Zugbindung/Produktbindung München Hbf - München Ost ist die Fahrkarte im Rahmen der Corona-Kulanz auch NUR in IC/EC und ICE zwischen München Hbf und München Ost gültig!! Fahrten mit dem Nahverkehr wie zB S-Bahn, Meridian oder RE sind unzulässig und ziehen offiziell ein 60€ Ticket nach sich. Ob ein Kontrolleur das dann durchzieht ist eine andere Frage.
Auch im Rahmen der Fahrgastrechte wäre übrigens ein Sparpreis mit Zugbindung zwischen München Hbf und München Ost nicht bei der S-Bahn gültig, da die S-Bahn durch den Tunnel zu fahren pflegt mit Halten am Marienplatz und Isartor, während der IC/EC über München-Heimeranplatz zu fahren pflegt, was eindeutig nicht die gleiche Strecke ist und somit eine Verletzung der Streckenbindung. Dass da in aller Regel kein Prüfer ein 60€ Ticket schreiben wird, weil ihm sonst ein Artikel in der Springer-Presse und der Münchner Abendzeitung sicher ist, ändert wenig an der offizillen Rechtslage.
Ein Sparpreis/Super Sparpreis wird nur im Rahmen der Fahrgastrechte auf der gleichen Strecke im Nahverkehr gültig(dann entfällt die Zugbindung und die Produkbindung), im Rahmen der Corona-Kulanz enttfällt nur die Zugbindung NICHT die Produktbindung!
Wirklich!
Giovanni, Montag, 01.06.2020, 12:30 (vor 2114 Tagen) @ ffz
Auch im Rahmen der Fahrgastrechte wäre übrigens ein Sparpreis mit Zugbindung zwischen München Hbf und München Ost nicht bei der S-Bahn gültig, da die S-Bahn durch den Tunnel zu fahren pflegt mit Halten am Marienplatz und Isartor, während der IC/EC über München-Heimeranplatz zu fahren pflegt, was eindeutig nicht die gleiche Strecke ist und somit eine Verletzung der Streckenbindung. Dass da in aller Regel kein Prüfer ein 60€ Ticket schreiben wird, weil ihm sonst ein Artikel in der Springer-Presse und der Münchner Abendzeitung sicher ist, ändert wenig an der offizillen Rechtslage.
Die EU-Fahrgastrechteverordnung erlaubt ausdrücklich die Weiterreise mit geänderter Streckenführung.
Ungeachtet davon ist mir aus der Tfv603 nicht ersichtlich, dass zwischen München Ost und München Hbf im tariflichen Sinne mehr als eine Strecke existiert.
--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)
Streckenbindung im NV-Vor- oder Nachlauf?
chriL999, Montag, 01.06.2020, 12:45 (vor 2114 Tagen) @ ffz
Ein Sparpreis/Super Sparpreis wird nur im Rahmen der Fahrgastrechte auf der gleichen Strecke im Nahverkehr gültig(dann entfällt die Zugbindung und die Produkbindung), im Rahmen der Corona-Kulanz enttfällt nur die Zugbindung NICHT die Produktbindung!
Gut, dass mit der Corona-Kulanz habe ich nun wohl verstanden, danke.
Da habe ich wohl etwas verwechselt: Ein normales Flexpreisticket mit ICE/IC/EC-Anteil zwischen München Hbf und München Ost (also ohne Zugbindung) wäre dann aber grundsätzlich im Nahverkehr in der S-Bahn im Tunnel gültig.
Aufgrund der Corona-Kulanz besteht nur zeitliche Flexibilität, ein Sparpreisticket wird somit NICHT zu einem Flexpreisticket, da (wie erklärt) weder Streckenbindung noch Produktbindung entfallen sollen.
Was ich aber immer noch nicht verstanden habe ist die Frage, ob die "Streckenbindung" eines Sparpreistickets im reinen Nahverkehrsanteil (Vorlauf oder Nachlauf) einzuhalten ist? Dies wurde zwar schon vielfach diskutiert, jedoch habe ich es nicht verstanden: Meinem Verständnis nach dürften im Nahverkehr etwaige gebuchte "Umwege" im Reiseverlauf durch den verkehrsüblichen Weg oder den kürzesten Weg abgefahren werden - jedoch nicht ein direkter kurzer gebuchter Weg durch einen längeren Umweg.
Oder müsste ich etwa den gebuchten Umweg gemäß Reiseverlauf von Füssen nach München über Augsburg (ohne getätigte Via-Eingabe) abfahren anstelle direkt über Kaufering zu fahren? In diesem Fall sei vorausgesetzt, dass im oberen Bereich des Tickets ja auch nur *NV steht.
Danke.
Streckenbindung im NV-Vor- oder Nachlauf?
Co_Tabara-98, Hannover, Montag, 01.06.2020, 13:51 (vor 2114 Tagen) @ chriL999
Aufgrund der Corona-Kulanz besteht nur zeitliche Flexibilität, ein Sparpreisticket wird somit NICHT zu einem Flexpreisticket ...
Die Bahn hätte sich einige Fragen sparen können, indem sie festgelegt hätte, dass die Bestimmungen für ein Flexticket gelten. So bleibt z.B. offen, ob sich die Geltungsdauer verlängert (von 34 auf 51 Stunden oder sogar darüber hinaus) und ob man die Fahrt beliebig oft unterbrechen darf.
Was ich aber immer noch nicht verstanden habe ist die Frage, ob die "Streckenbindung" eines Sparpreistickets im reinen Nahverkehrsanteil (Vorlauf oder Nachlauf) einzuhalten ist? Dies wurde zwar schon vielfach diskutiert ...
Da es in den Kulanzregeln keine speziellen Aussagen dazu gibt, sollte die Nutzung so möglich sein wie sie im Normalfall auch erlaubt wäre. (Dass man dazu unterschiedlicher Auffassung sein kann, steht auf einem anderen Blatt.) Falls für den NV-Teil mehrere Wege möglich sind, wird dies durch die Kulanz weder eingeschränkt noch ausgeweitet.
Streckenbindung im NV-Vor- oder Nachlauf?
chriL999, Montag, 01.06.2020, 14:00 (vor 2114 Tagen) @ Co_Tabara-98
Da es in den Kulanzregeln keine speziellen Aussagen dazu gibt, sollte die Nutzung so möglich sein wie sie im Normalfall auch erlaubt wäre. (Dass man dazu unterschiedlicher Auffassung sein kann, steht auf einem anderen Blatt.) Falls für den NV-Teil mehrere Wege möglich sind, wird dies durch die Kulanz weder eingeschränkt noch ausgeweitet.
Für den NV-Teil sind mehrere Wege möglich, jedoch wäre ein Umweg über Augsburg als Flexpreisfahrkarte teurer.
Als Sparpreisfahrkarte wäre der Umweg über Augsburg über einen Via oder ggf. als letzte Verbindung des Tages (nur dann verkehrsüblich) zum identischen Sparpreis möglich und dies lässt sich dann auch über die Reiseverbindungen nachweisen.
Im umgekehrten Fall (Reiseverbindung weist den direkten kürzeren Weg aus) wurde ein Umweg über Augsburg nach München vom kontrollierenden Zugchef abgelehnt (es würde immer nur der direkte Weg gelten).
Wirklich!
oska, Montag, 01.06.2020, 12:59 (vor 2114 Tagen) @ ffz
Auch im Rahmen der Fahrgastrechte wäre übrigens ein Sparpreis mit Zugbindung zwischen München Hbf und München Ost nicht bei der S-Bahn gültig, da die S-Bahn durch den Tunnel zu fahren pflegt mit Halten am Marienplatz und Isartor, während der IC/EC über München-Heimeranplatz zu fahren pflegt, was eindeutig nicht die gleiche Strecke ist und somit eine Verletzung der Streckenbindung. Dass da in aller Regel kein Prüfer ein 60€ Ticket schreiben wird, weil ihm sonst ein Artikel in der Springer-Presse und der Münchner Abendzeitung sicher ist, ändert wenig an der offizillen Rechtslage.
Kannst Du einen Verweis zur "offizielle Rechtslage" nennen oder diese zitieren?
Das Gesetz sagt: Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.
Wenn ich vom Hauptbahnhof zum Ostbahnhof fahren möchte und ein IC(E)-Ticket besitze, dann gehe ich davon aus, dass ich auch niedrigere Produktklassen benutzen darf, sofern in den Zügen DB-Tickets gültig sind. Mit einer Privatbahn FlixFlaxFlux dürfte ich z.B. nicht fahren.
Das sagen im übrigen auch die Fahrgastrechte der DB:
Wenn es abzusehen ist, dass Sie mit mindestens 20 Minuten Verspätung an dem auf Ihrer Fahrkarte aufgedruckten Zielort ankommen, können Sie: bei nächster Gelegenheit die Fahrt auf der gleichen Strecke oder über eine andere Strecke fortsetzen
Produktbindung?
IC Königssee, Montag, 01.06.2020, 13:12 (vor 2114 Tagen) @ ffz
bearbeitet von IC Königssee, Montag, 01.06.2020, 13:14
Aber die Produktbindung und die Streckenbindung bleibt erhalten!! Sprich bei dem Beispiel mit Zugbindung/Produktbindung München Hbf - München Ost ist die Fahrkarte im Rahmen der Corona-Kulanz auch NUR in IC/EC und ICE zwischen München Hbf und München Ost gültig!! Fahrten mit dem Nahverkehr wie zB S-Bahn, Meridian oder RE sind unzulässig und ziehen offiziell ein 60€ Ticket nach sich. Ob ein Kontrolleur das dann durchzieht ist eine andere Frage.
Diese Logik erschließt sich mir noch nicht ganz. IC (=PK B) und ICE (=PK A) sind unterschiedliche Produktklassen. D.h. wenn die Produktbindung erhalten bleibt, so sollte das Ticket nur in IC/EC Zügen, falls dort ursprünglich gebucht, gültig sein, nicht aber für ICE Züge.
Ein Sparpreisticket (Sparpreis D oder Europa) kennt aber meines Wissens eigentlich auch keine Produktklassen oder Produktbindung. Entweder es gilt dort im Regelfall die Zugbindung bzw. NV oder diese ist aufgehoben und es gibt keinerlei Bindung an ein Produkt.
MFG
IC Königssee
Wirklich!
Co_Tabara-98, Hannover, Montag, 01.06.2020, 13:28 (vor 2114 Tagen) @ ffz
Aber die Produktbindung und die Streckenbindung bleibt erhalten!!
Es gibt keinen Beleg dafür, dass eine "Produktbindung" bestehen könnte, vielmehr heißt es auf bahn.de/corona: "Sie können auch einen anderen Zug nehmen, wenn dieser dieselbe Strecke fährt (zum Beispiel einen ICE, wenn Sie ursprünglich einen IC gebucht haben)." Der Übergang von IC auf ICE ist auch nur ein Beispiel.
Wirklich nicht.
Berlin-Express, nähe BPHD, Montag, 01.06.2020, 14:29 (vor 2114 Tagen) @ ffz
bearbeitet von Berlin-Express, Montag, 01.06.2020, 14:30
Auch im Rahmen der Fahrgastrechte wäre übrigens ein Sparpreis mit Zugbindung zwischen München Hbf und München Ost nicht bei der S-Bahn gültig, da die S-Bahn durch den Tunnel zu fahren pflegt mit Halten am Marienplatz und Isartor, während der IC/EC über München-Heimeranplatz zu fahren pflegt, was eindeutig nicht die gleiche Strecke ist und somit eine Verletzung der Streckenbindung. Dass da in aller Regel kein Prüfer ein 60€ Ticket schreiben wird, weil ihm sonst ein Artikel in der Springer-Presse und der Münchner Abendzeitung sicher ist, ändert wenig an der offizillen Rechtslage.
Völliger Quark, es gibt keine Streckenbindungen bei aufgehobenen Zugbindungen gemäß FGR.
Ein Sparpreis/Super Sparpreis wird nur im Rahmen der Fahrgastrechte auf der gleichen Strecke im Nahverkehr gültig(dann entfällt die Zugbindung und die Produkbindung), im Rahmen der Corona-Kulanz enttfällt nur die Zugbindung NICHT die Produktbindung!
Auch Falsch. Hat ja fast schon keksi-Niveau was du von dir gibst...
Frage zur flexiblen Nutzung/Kulanz SuperSparPreis Europa
Co_Tabara-98, Hannover, Montag, 01.06.2020, 13:17 (vor 2114 Tagen) @ ffz
Die gültigen Corona-Kulanzregeln stehen auf www.bahn.de/corona, wo eigentlich alles nachzulesen ist.
Die entsprechenden Bahnunternehmen wissen Bescheid und handhaben das in den Ländern auch entsprechend.
So sollte es natürlich sein, und wie schon immer wird es hier und da trotzdem Diskussionen geben. Die Wahrscheinlichkeit dürfte steigen, je weiter man sich von Deutschland entfernt. Aber so etwas dürfte die Ausnahme sein.
WICHTIG IST: Die Streckenbindung bleibt erhalten!!! Es darf also kein anderer Laufweg wie der des ursprünglichen Sparpreises/Super Sparpreises genutzt werden, auch ein verkehrsüblicher Umweg ist nicht zulässig!! Zudem verfällt die City-Ticket Gültigkeit!!
Grundsätzlich ist das richtig, zum "verkehrsüblichen Umweg" siehe unten. Ich möchte gleich anmerken, dass die "Streckenbindung" erst Ende April/Anfang Mai ergänzt wurde.
Wenn zB rein fiktiv ein Sparpreis Europa bestehen würde mit Nahverkehr Füssen - München, dann IC/EC München Hbf - München Ost und dann Nahverkehr München Ost - Kufstein, dann ist der Sparpreis bei der S-Bahn München zwischen München Hbf und München Ost keine gültige Fahrkarte da die Streckenbindung verletzt wird!
Ich hab mir zuerst gedacht, du hast am Feiertag nichts besseres zu tun, als mal wieder eine Diskussion anzustoßen. Aber wahrscheinlich meinst du es sogar ernst :-(
Die aktuelle Interpretation laut Moderation der DB-Community habe ich hier schon wiedergegeben (Raumbegrenzung wie beim Flexpreis).
es gibt keine Rechtslage, nur Kulanz!
Nordy, Montag, 01.06.2020, 13:43 (vor 2114 Tagen) @ Co_Tabara-98
immerhin hast du ein dann ungültiges Ticket, was aber aus Kulanz anerkannt wird, aber nach den Regeln der Bahn halt
Raumbegrenzung Flexpreis FV -->wie beziehen?
michael_seelze, Montag, 01.06.2020, 18:13 (vor 2114 Tagen) @ Co_Tabara-98
Die gültigen Corona-Kulanzregeln stehen auf www.bahn.de/corona, wo eigentlich alles nachzulesen ist.
Die aktuelle Interpretation laut Moderation der DB-Community habe ich hier schon wiedergegeben (Raumbegrenzung wie beim Flexpreis).
Nur, woher bekommt man diese, ohne eine solche Fahrkarte zu erwerben und gleich wieder zu stornieren bzw. den personenbedienten Verkauf mit diesem Auskunftswunsch zu beschäftigen. Ich habe mal gelesen, dass sich die Raumbegrenzungen von FV-Fahrkarten von denen im NV unterscheiden, die man sich mit Entfernungszeiger und Entfernungsrechner ja noch zusammensuchen kann.
Französische Extra-Wurst
Alter Köpenicker, BSPF, Montag, 01.06.2020, 20:59 (vor 2114 Tagen) @ ffz
ja du kannst deinen Super-Sparpreis Europa felxibel bis zum 31.10.2020 nutzen, mit der Einschränkung, dass das nicht für Frankreich gilt(da darf der Sparpreis nur bis zum 30.06.2020 felxibel genutzt werden)
Huch, warum müssen denn die Franzosen nun wieder eine Extra-Wurst braten? Bis 30.06. ist wohl inzwischen total unrealistisch. Ich nenne eine Fahrkarte nach Hendaye mein eigen und warte nur, daß der Sud-Express wieder startet; ohne den nützen mir die Tickets für Frankreich herzlich wenig und die RENFE käst sich wie üblich aus und macht es wieder mal ganz schön spannend.
und das für Reservierungspflichtige Züge eine neue Reservierung zu kaufen ist.
Muß man die wirklich kaufen? TGV-Fahrkarten werden ja nur mit Reservierungen ausgegeben. Eine diesbezügliche Anfrage beim BahnComfort-Service ergab im März, daß die Fahrkarten bzw. Reservierungen lediglich umgeschrieben werden müssen.
Langsam habe ich ganz gehörig die Schnauze voll von dem ganzen Affentheater und bin geneigt, sämtliche Buchungen einfach verfallen zu lassen. Das ganze Hin- und Her mit den Hotels und der CP hat mir die Lust auf Portugal schon gehörig vergällt und nun schwingt sich auch noch die SNCF auf, ihr übriges dazuzutun.
Französische Extra-Wurst
EK-Wagendienst, EGST, Montag, 01.06.2020, 21:25 (vor 2114 Tagen) @ Alter Köpenicker
ja du kannst deinen Super-Sparpreis Europa felxibel bis zum 31.10.2020 nutzen, mit der Einschränkung, dass das nicht für Frankreich gilt(da darf der Sparpreis nur bis zum 30.06.2020 felxibel genutzt werden)
Huch, warum müssen denn die Franzosen nun wieder eine Extra-Wurst braten? Bis 30.06. ist wohl inzwischen total unrealistisch. Ich nenne eine Fahrkarte nach Hendaye mein eigen und warte nur, daß der Sud-Express wieder startet; ohne den nützen mir die Tickets für Frankreich herzlich wenig und die RENFE käst sich wie üblich aus und macht es wieder mal ganz schön spannend.
Die Franzosen machen immer eine Extrawurst, es ist in FR auch üblich wenn am an einem anderen Tag fahren will, und die Fahrkarte ist dann an dem Tag noch teurer, dann muss man auch noch aufzahlen, die Reservierung ist immer kostenlos.
In Frankreich wird auch immer nur geschrieben, sie können die Fahrkarte kostenlos zurück geben, von einen anderen Tag nutzen wird bei der SNCF nie gesprochen, evtl ist das hier eine Zugeständnis an die DB; aber eben nur bis zum 30.06.
und das für Reservierungspflichtige Züge eine neue Reservierung zu kaufen ist.
Muss man die wirklich kaufen? TGV-Fahrkarten werden ja nur mit Reservierungen ausgegeben. Eine diesbezügliche Anfrage beim BahnComfort-Service ergab im März, daß die Fahrkarten bzw. Reservierungen lediglich umgeschrieben werden müssen.
Die Fka können in so einem Fall eine kostenlose Reservierung ausstellen, wurde bei den Streiks auch gemacht.
Langsam habe ich ganz gehörig die Schnauze voll von dem ganzen Affentheater und bin geneigt, sämtliche Buchungen einfach verfallen zu lassen. Das ganze Hin- und Her mit den Hotels und der CP hat mir die Lust auf Portugal schon gehörig vergällt und nun schwingt sich auch noch die SNCF auf, ihr übriges dazuzutun.
Wenn die Verbindung nicht mehr vorhanden ist, es fahren ja noch nicht alle Züge wieder einfach über Fahrgastrechte einreichen.
Habe die Woche auch so einen Fall, Zug von Südfrankreich fährt nicht durch nach DE, also Fahrtabbruch ab Startbahnhof, die DB verlangt auch immer das der Grenzbahnhof eingehalten werden muss. So bin ich 60 Minuten später am Zielbahnhof, und damit FGR.
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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.