Definition des Kriteriums "ICE-taugliche Bahnsteighoehe"? (Aktueller Betrieb)

Alexander, Freitag, 28.02.2020, 17:51 (vor 2429 Tagen) @ martarosenberg

ich war schon länger nicht mehr in Göschwitz, aber gibt es dort ICE-taugliche Bahnsteige von der Bahnsteighöhe her gesehen?
Wenn mich meine Erinnerung nicht trügt, waren es an den elektrifizierten Gleisen doch nur so niedrige 38cm Bahnsteige?


Ist das "Tauglich" nach Zulassungs- oder Sicherheitskriterien definiert, oder ist das ein Komfortkriterium was einen Regelhalt aber, so man den woellte, nicht verbieten wuerde?

Immerhin haben ja auch die ICE eine ausklappende Trittstufe wie "normale" Reisezugwagen auch. Und am Brenner hielt solch einer kuerzlich auch am aussen-Flachbahnsteig.

Es gibt die TSI-PRM dort sind die Regelungen für Höhenunterschied zwischen Zug und Bahnsteighöhe festgelegt.
Daraus ergibt sich dann die Regelplanung. Ich kann mir vorstellen, dass im Störungsbetrieb Ausnahmen zur Anwendung bestehen.
Daher wäre ein aplm. Halt wahrscheinlich möglich, für einen Fahrplanmäßigen Halt müsste man die Regelungen aus der TSI-PRM einhalten.

Viele Grüße

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Es gibt Menschen, die geizen mit ihrem Verstand wie andere mit ihrem Geld. (Wilhelm Busch)


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