Wegevorschrift verstehen (Fahrkarten und Angebote)
Hallo!
Ich habe eine Onlineticket Europa Spezial mit folgenden Reiseplan gekauft:
14.02. 06:40 ICE9571 Paris - Karlsruhe
14.02. 14:54 TGV9583 Karlsruhe - Frankfurt
14.02. 16:12 NV Frankfurt - Karlsruhe
Dies habe ich getan, um flexibel im NV am 14.02. oder 15.02. von Frankfurt nach Karlsruhe fahren zu können.
Auf der Wegevorschrift finde ich nun:
VIA: <1187,1080>(14.02.2020)ParisX 6:40 ICE9571/KA-Hbf 14:54 TGV9583/
F-Hbf*NV*KA*GRAB*MA*GODE*F*GODE*MA*GRAB
Irgendwie lese ich da heraus, dass ich von Frankfurt mit dem NV nach Karlsruhe, zurück nach Frankfurt und wieder nach Karlsruhe fahren kann. Oder etwa nicht?
Für Hinweise, wie man so eine Vorschrift liest, bin ich dankbar :)
Euklid93
Wegevorschrift verstehen
Öhm, ja. Seit wann haben Sparpreistickets im NV-Anteil eine Wegvorschrift? Habe ich ehrlich gesagt noch nie gesehen. Normal steht da nur "NV".
An sich dürfte die Fahrkarte ja tarifwidrig sein, allerdings gilt die Aussage der DB, was man buchen kann, darf man fahren.
Wegevorschrift verstehen
Hatte ich auch noch nie. Meistens steht einfach *NV, egal wie viel Anhang da noch kommt.
Tarifwidrig wegen Rundfahrt? Kann ich ja nicht wissen... mich würde jetzt aber doch interessieren was ich denn fahren darf..
Wegevorschrift verstehen
Hatte ich auch noch nie. Meistens steht einfach *NV, egal wie viel Anhang da noch kommt.
Tarifwidrig wegen Rundfahrt? Kann ich ja nicht wissen... mich würde jetzt aber doch interessieren was ich denn fahren darf..
Ja, man koennte ...
Schick mal eine PN.
BR752
Wegevorschrift verstehen
14.02. 06:40 ICE9571 Paris - Karlsruhe
14.02. 14:54 TGV9583 Karlsruhe - Frankfurt
14.02. 16:12 NV Frankfurt - KarlsruheDies habe ich getan, um flexibel im NV am 14.02. oder 15.02. von Frankfurt nach Karlsruhe fahren zu können.
Auf der Wegevorschrift finde ich nun:
VIA: <1187,1080>(14.02.2020)ParisX 6:40 ICE9571/KA-Hbf 14:54 TGV9583/
F-Hbf*NV
Bis hierhin dürfte es klar sein. Mit dem TGV bis Frankfurt(Main) Hbf und anschließend weiter im Nahverkehr.
*KA*GRAB*MA*GODE*F*GODE*MA*GRAB
Irgendwie lese ich da heraus, dass ich von Frankfurt mit dem NV nach Karlsruhe, zurück nach Frankfurt und wieder nach Karlsruhe fahren kann. Oder etwa nicht?
Den Hinweg fährst Du mit dem TGV, also mit einem Fernverkehrszug. KA ist der Grenzbahnhof, also der erste deutsche Bahnhof. Dort kommst Du mit dem ICE9571 an.
Weiter darfst nicht über Heidelberg, sondern musst über Graben-Neudorf nach Mannheim fahren. Das tut der TGV.
Nach Frankfurt fährst Du von Mannheim über Goddelau (nicht über Bensheim).
Der Rückweg von Frankfurt über Goddelau, Mannheim und Graben-Neudorf ist ja eindeutig und deckt sich mit Deinem Reiseplan. Du darfst dabei nicht über Bensheim und/oder Heidelberg fahren sondern über die genannten Orte.
Für Hinweise, wie man so eine Vorschrift liest, bin ich dankbar :)
Genau so, wie Du es gebucht hast und es in Deinem Reiseplan steht.
... und wieder was "verbrannt".
Es gibt eine inoffizielle Bitte, sowas nicht explizit hier im Forum zu diskutieren, da nach Veroeffentlichung konkreter eigentlich nicht zulaessiger Fahrkarten (Hier: Fahrt KA-F-KA doppelt, also Rueckfahrt) diese schnell unterbunden werden.
... und wieder was "verbrannt".
Tut mir leid! Kann gerne gelöscht werden!
Wegevorschrift verstehen
... ansonsten ist mir auch neu, dass beim NV-Anteil eine Wegevorschrift steht, eigentlich gut, wenn Umwege in den NV-Anteil reingebucht werden und man diese Nachweisen moechte.
In Deinem Fall darfst Du _eigentlich_ nur direkt bis Zu Deinem Zielbahnhof fahren, da der Schlenker einen tarifwiedrigen Umweg darstellt. Im Zweifel gilt ggf.
§11 Abs. 2 Satz 1 EVO:
Sind Fahrpreise unrichtig erhoben worden, ist der Unterschiedsbetrag nachzuzahlen oder zu erstatten.
so dass Du den regulaeren Preis (ohne Strafe) fuer den Schlenker nachzahlen muesstest.
Wobei mir gerade nicht klar ist, ob "Angebot der DB fuer die gewaehlte Verbindung zum Preis X" nicht Vorrang darueber hat.
Löschen? Oder Editieren? -> Kann nur Administration.
Tut mir leid! Kann gerne gelöscht werden!
Kann nur die Administration.
Ggf. liesse es sich (inkl. allen Antworten) auch so veraendern, dass es allgemein bleibt, ohne irgendwo Anhaltspunkte fuer einen konkreten Fall zu geben.
Aber ich denke mal nicht, dass das einfach so die Aufgabe der Administration ist. Wenn dann muesstest Du sie direkt fragen (Beitrag ist ja von Dir).
Wegevorschrift verstehen
Wobei mir gerade nicht klar ist, ob "Angebot der DB fuer die gewaehlte Verbindung zum Preis X" nicht Vorrang darueber hat.
Das will ich doch schwer hoffen!
Zu Recht! Wo bleibt die Administration?
Hey.
Es gibt eine inoffizielle Bitte, sowas nicht explizit hier im Forum zu diskutieren, da nach Veroeffentlichung konkreter eigentlich nicht zulaessiger Fahrkarten (Hier: Fahrt KA-F-KA doppelt, also Rueckfahrt) diese schnell unterbunden werden.
Ist ja auch richtig so. Und lass das 'eigentlich' oben mal weg. Es ist gemäß BB nicht zulässig. Punkt.
Unmöglich, dass hier noch nicht eingegriffen wurde seitens der Administration.
Und ob z.B. die PN-Funktion des Forums dazu dienen soll, verborgen über Tariftricks zu Lasten der Eisenbahn zu informieren, sei auch mal kritisch betrachtet.
Schöne Grüße von jörg
... und wieder was "verbrannt".
Es gibt eine inoffizielle Bitte, sowas nicht explizit hier im Forum zu diskutieren, da nach Veroeffentlichung konkreter eigentlich nicht zulaessiger Fahrkarten (Hier: Fahrt KA-F-KA doppelt, also Rueckfahrt) diese schnell unterbunden werden.
Dann wird in Zukunft eben bis einen Bahnhof vorher gebucht, z.B. Karlsruhe-Durlach ;)
Das wäre übrigens bei den ÖBB problemlos möglich
Die Beförderungsbedingungen verbieten keine Stichfahrten und man kriegt ohne weiteres auch Sparschienen, wenn man etwa von Wien über Salzburg nach Linz will. Ich könnte jetzt gleich eine Sparschiene, die eine Fahrt von Wien über Linz nach Salzburg und eine Rückfahrt nach Linz beinhaltet, kaufen :D
--
Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky
Ja, aber ...
Die Beförderungsbedingungen verbieten keine Stichfahrten und man kriegt ohne weiteres auch Sparschienen, wenn man etwa von Wien über Salzburg nach Linz will. Ich könnte jetzt gleich eine Sparschiene, die eine Fahrt von Wien über Linz nach Salzburg und eine Rückfahrt nach Linz beinhaltet, kaufen :D
Das Problem ist, dass man preiswerte Sparschiene-Tickets nur mit kurzem Aufenthalt kriegt. Somit ist Wien-Salzburg-Linz zwar theoretisch machbar, aber man kann bestenfalls der Lounge am Salzburger Hbf nen kurzen Besuch abstatten ;-).
Trotzdem gibt es für solche Angebote sinnvolle Nutzungsvarianten. Mehr sag ich dazu nicht ;-) ...
Grundsätzlich hast Du zu 100% Recht, aber ...
Unmöglich, dass hier noch nicht eingegriffen wurde seitens der Administration.
... auch die Admins können das Forum nicht 24Std./Tag 'überwachen', sondern haben z.B. einen Job, der auch ab und zu ihre Aufmerksamkeit erfordert. ;-) Aber, wie gesagt, sowas gehört hier nicht her und mich wundert, das es hier halbwegs ernsthafte Antworten gab.
Wenn jemand Probleme mit einer Fahrkarte hat, soll er beim DB Kundenzentrum anrufen oder sich persönlich dort melden. Eine rechtsverbindliche Auskunft, auf die er sich im Zweifel berufen kann, kann er bzw. sie hier ohnehin nicht erhalten.
Und das DB-Kundenzentrum hat Schweigepflicht …
… und gibt sowas keinesfalls an die Tarifabteilung weiter?
EVO: Eisenbahn-Verkehrsordnung
§11 Abs. 2 Satz 1 EVO:
Man könnte denken, Du meinst mit EVO die Eisenbahn-Verkehrsordnung. Falls Dich oder andere sich für die EVO interessieren, so ist diese hier nachzulesen:
https://www.gesetze-im-internet.de/evo/index.html
Mit Deinem Zitat hat die EVO nichts zu tun.
? Eisenbahnh-Verordnung?
§11 Abs. 2 Satz 1 EVO:
Man könnte denken, Du meinst mit EVO die Eisenbahn-Verkehrsordnung.
Ja, das dachte ich bisher auch, dass diese gemeint sei.
In der PDF-Datei steht
Bestimmungen der Eisenbahn-Verordnung(EVO)
Das ist also was anderes anscheinend.
Was ist die "Eisenbahn-Verordnung" genau?
Finde dazu gerade im Internet nichts weiterführendes.
Gruß!
? Eisenbahnh-Verordnung?
Was ist die "Eisenbahn-Verordnung" genau?
Finde dazu gerade im Internet nichts weiterführendes.
Jeder Depp kann ein PDF ins Internet stellen. Nun ist der Verkehrsverbund Region Braunschweig natürlich nicht jeder Depp, aber mit dem TGV zwischen Karlsruhe und Frankfurt oder dem Nahverkehr in der Gegenrichtung haben die Norddeutschen trotzdem nichts zu tun.
Auf der zweiten Seite benennen sie 'unsere' EVO ja korrekt. Für mich ist das einfach nur ein unseriöses und schmuddliges PDF-Dokument, wo sich der Ersteller nicht mal traut seinen Namen reinzuschreiben.
EVO: Eisenbahn-Verkehrsordnung
Mit Deinem Zitat hat die EVO nichts zu tun.
Jein. Der Satz steht sehr wohl in der EVO, nur in § 6 Abs. 3.
Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO)
EVO:
Sind Fahrpreise unrichtig erhoben worden, ist der Unterschiedsbetrag nachzuzahlen oder zu erstatten.
Mit Deinem Zitat hat die EVO nichts zu tun.
Wie meinst Du das / wie kommst Du darauf?
EVO: Eisenbahn-Verkehrsordnung
Mit Deinem Zitat hat die EVO nichts zu tun.
Jein. Der Satz steht sehr wohl in der EVO, nur in § 6 Abs. 3.
Da hast Du Recht. Nicht genau der Satz, aber vom Sinn her passt es. In der EVO ist 'von Fahrausweisen' die Rede.
Eisenbahn-Verordnung
§11 Abs. 2 Satz 1 EVO:
Man könnte denken, Du meinst mit EVO die Eisenbahn-Verkehrsordnung.
Ja, das dachte ich bisher auch, dass diese gemeint sei.In der PDF-Datei steht
Bestimmungen der Eisenbahn-Verordnung(EVO)
Das ist also was anderes anscheinend.
Was ist die "Eisenbahn-Verordnung" genau?
Damit ist wohl schon die reguläre EVO gemeint. Allerdings enthält das PDF nicht primär die EVO, sondern die "Ausführungsbestimmungen der Eisenbahn (ABest)" des VRB (zu erkennen an der Fußzeile auf jeder Seite). Und die enthalten wohl (mehr oder weniger) wörtliche Auszüge aus der EVO, die in Fettdruck gekennzeichnet sind (erklärt im Vorwort).
Das scheint häufiger so gemacht zu werden, der AVV hat in seinen Beförderungsbedingungen ebenfalls Teile in Fettdruck, die nach Übernahme aus der EVO aussehen, auch wenn es dort nicht im Vorwort beschrieben wird.
Das Zitat "Sind Fahrpreise von Fahrausweisen unrichtig erhoben worden, ist der Unterschiedsbetrag nachzuzahlen oder zu erstatten." hat übrigens schon was mit der EVO zu tun, nur dass es dort in § 6 Abs. 3 Satz 1 steht.
Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO)
Mit Deinem Zitat hat die EVO nichts zu tun.
Wie meinst Du das / wie kommst Du darauf?
Der Satz kommt in der EVO nicht vor, schon gar nicht unter §11. Wie Jan bereits richtig geschrieben hat, ist der Satz § 6 der EVO entnommen und abgewandelt wurden. Die beiden Wörter 'von Fahrausweisen' fehlen.
Und das DB-Kundenzentrum hat Schweigepflicht …
… und gibt sowas keinesfalls an die Tarifabteilung weiter?
..die davon selbst natürlich erst recht keine Ahnung haben!!1111 ;) :D
die einzig wahren Eggsperten sitzen ja schließlich nur hier in diesem Forum,
vgl. auch den herrlich satirischen Beitrag von Blaschke.
Warum verkauft die DB keine Rundfahrten?
Ist das in Zeiten EDV basierter Fahrkartenverkäufe überhaupt noch zeitgemäß, keine Rundfahrten zu verkaufen?
Beispiel: Mit dem Auto ist es kein Problem, morgens von Nürnberg nach Freiburg zu fahren und von dort nach einem Termin abends weiter nach Köln. Bei der Bahn braucht man dafür zwei getrennte Fahrkarten, die bei hoher Nachfrage beide recht teuer sein können. Wenn man es auf einer Fahrkarte verkaufen würde, könnte die Bahn wenigstens etwas mehr Rabatt einräumen und damit Konkurrenzfähiger werden, als wenn man heute gleich zwei mal einen Mondpreis zahlen muss.
Hmmm ..
… und gibt sowas keinesfalls an die Tarifabteilung weiter?
Ich verstehe Deinen Beitrag / Frage nicht. Entweder das Ticket ist in Ordnung (ich jedenfalls finde es reichlich merkwürdig, allerdings ausdrücklich ohne das ich den dazu notwendigen tariflichen Hintergrund habe), dann wird das Kundenzentrum das dem Reisenden entsprechend erläutern oder es gibt, aus welchen Gründen auch immer, einen Fehler, dann wird das Kundenzentrum das vermmutlich tatsächlich an die Tarifabteilung weitergeben. Warum sollten sie das denn Deiner Meinung nach nicht tun ? *grübel
Sorry ...
Beispiel: Mit dem Auto ist es kein Problem, morgens von Nürnberg nach Freiburg zu fahren und von dort nach einem Termin abends weiter nach Köln.
... aber ist das jetzt ein ernsthafter Vergleich ? ;-)
Bei der Bahn braucht man dafür zwei getrennte Fahrkarten, die bei hoher Nachfrage beide recht teuer sein können. Wenn man es auf einer Fahrkarte verkaufen würde, könnte die Bahn wenigstens etwas mehr Rabatt einräumen und damit Konkurrenzfähiger werden, (..)
Ach, ich denke das die Bahn mit ihrer heutigen Preisgestaltung durchaus jetzt schon konkurrenzfähig ist. ;-)
(...) als wenn man heute gleich zwei mal einen Mondpreis zahlen muss.
Mondpreise ??? Dann schau' Dir mal die SSP und SP - Preise an. Die schaffst Du z.T. (!!!) nicht mal mit dem Auto, selbst wenn Du nur den Benzinpreis rechnest.
Hmmm ..
… und gibt sowas keinesfalls an die Tarifabteilung weiter?
Ich verstehe Deinen Beitrag / Frage nicht.
Er wollte darauf anspielen, dass es hier geheime Insider-Informationen gibt, die die Spione des D*-Konzerns auf keinen Fall erfahren dürfen. Darum wäre es ja gerade besonders dumm den Leuten am Ticket-Schalter davon zu erzählen. Die würde doch sofort petzen und die geheimen Insider-Informationen wären damit wertlos.
Also psst. Sag nichts weiter. Insbesondere nicht an Menschen die in Zukunft Burgundy tragen.
+1 (Hahaha ...)
Sorry, für meine Unwissenheit.
Durchgehende Fahrkarten
Mondpreise ??? Dann schau' Dir mal die SSP und SP - Preise an. Die schaffst Du z.T. (!!!) nicht mal mit dem Auto, selbst wenn Du nur den Benzinpreis rechnest.
Du hast schon Recht, aber die Wahrheit liegt ja bekanntermaßen oft irgendwo in der Mitte. Ein Vorteil von durchgehenden Fahrkarten ist nicht nur der Preis, sondern auch die Stornierbarkeit und Sicherheit in Bezug auf die Gültigkeit bei Verspätungen und damit verbundenen Anschlußverlusten.
Habe ich nur eine Fahrkarte, kann ich die komplette Reise für 19 € stornieren, wenn ich krank bin oder aus welchen Gründen auch immer.
Im übrigen fände ich durchgehende Fahrkarten auch über mehrere EVU oder Verkehrsverbünde hinweg sehr sinnvoll. So finde ich die Idee vom 1-2-3-Ticket aus Österreich eine tolle Idee.
Durchgehende Fahrkarten
Mondpreise ??? Dann schau' Dir mal die SSP und SP - Preise an. Die schaffst Du z.T. (!!!) nicht mal mit dem Auto, selbst wenn Du nur den Benzinpreis rechnest.
Du hast schon Recht, aber die Wahrheit liegt ja bekanntermaßen oft irgendwo in der Mitte.
nein, dort grade eben bekanntlich nicht, s.u.
Ein Vorteil von durchgehenden Fahrkarten ist nicht nur der Preis, sondern auch die Stornierbarkeit und Sicherheit in Bezug auf die Gültigkeit bei Verspätungen und damit verbundenen Anschlußverlusten.
Habe ich nur eine Fahrkarte, kann ich die komplette Reise für 19 € stornieren, wenn ich krank bin oder aus welchen Gründen auch immer.
Die Stornogebühr bei den hier relevanten SP-Tickets liegt nicht bei 19 €, sondern bei 10 €.
Das Angebot ist so herrlich vielfältig ...
Hey.
Im übrigen fände ich durchgehende Fahrkarten auch über mehrere EVU oder Verkehrsverbünde hinweg sehr sinnvoll.
Gibt's doch alles. Wo ist das Problem?
So finde ich die Idee vom 1-2-3-Ticket aus Österreich eine tolle Idee.
Vor allem für Vorarlberg und Burgenland, wenn man bei '1' bleiben will. Weit kömmt man da dann nicht. Ob das fair ist?
Machen wir in Deutschland dann das 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16-Ticket? Dann fühlt sich nachher erstmal wer diskriminiert, weil er nicht bis 16 zählen kann ...
Schöne Grüße von jörg
Durchgehende Fahrkarten
(...) So finde ich die Idee vom 1-2-3-Ticket aus Österreich eine tolle Idee.
Da stimme ich Dir grundsätzlich uneingeschränkt zu. Fakt ist, das das 1.) natürlich finanziert sein will und 2.) es in Deutschland aufgrund der anderen Entfernungen sicher eine andere Preisgestaltung geben muß.
Zu 2.) habe ich zugegeben keine eigene Rechnung, da ich von der Materie zu wenig Ahnung habe. Zu 1.) könnte man sicher den Bund, der ja gerade aktuell viel Geld in die Bahn stecken will / muß, in die Pflicht nehmen. Das würde für mich aber laienhaft bedeuten, das der einzelne Fahrgast weniger bezahlen muß, der Bund diese Differenz uzum heutigen Aufkommen auffangen soll und also letztlich Geld, das z.B. in die Unterhaltung der Bahnanlagen gesteckt werden sollte, nun für die Finanzierung dieses 'Sondertarifs' gehen müßte oder Herr Scholz noch mehr Geld rausrücken müßte. Von den Ländern und insbesondere von den Kommunen ist m.E. in dieser Beziehung wohl kaum was zu erwarten.
Das Angebot ist so herrlich vielfältig ...
Im übrigen fände ich durchgehende Fahrkarten auch über mehrere EVU oder Verkehrsverbünde hinweg sehr sinnvoll.
Gibt's doch alles. Wo ist das Problem?
Flix, flox, flux, ich mag sie (auch) nicht. Von Haustür zu Haustür, das ist die Zukunft der Mobilität - die sich mehrere Anbieter teilen werden.
Machen wir in Deutschland dann das 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16-Ticket? Dann fühlt sich nachher erstmal wer diskriminiert, weil er nicht bis 16 zählen kann ...
Österreich hat auch nicht nur drei Bundesländern, sondern neun.
Für Deuschland wäre doch folgendes nett:
1: Stadt/Verkehrsverbund
2: Bundesland/Region (Länderticket)
3: Bundesgebiet (QdL)
Vor allem für Vorarlberg und Burgenland, wenn man bei '1' bleiben will. Weit kömmt man da dann nicht. Ob das fair ist?
Das können die dann ja den Saarländern erklären ;)
In Hessen kostet das Jahresticket übrigens 365 €. Ab 9 Uhr und nur für Senioren. Aber immerhin. Das Schülerticket in Hessen kostet auch 365 € pro Jahr.
Die Preise 1-2-3 sehe ich nicht in Stein gemeisselt, aber ale einen guten Anfang darüber nachzudenken. Hessen hat vorgemacht das es geht. Bei den Semestertickets wird übrigens auch mit einzelnen EVU verhandelt und ein Gesamtpaket geschnürt.
Das Angebot ist so herrlich vielfältig ...
Hey.
Für Deuschland wäre doch folgendes nett:
1: Stadt/Verkehrsverbund
2: Bundesland/Region (Länderticket)
3: Bundesgebiet (QdL)
Gibt's doch alles.
Die Preise 1-2-3 sehe ich nicht in Stein gemeisselt, aber als einen guten Anfang darüber nachzudenken.
ÖPNV darf wie jede Dienstleistung ihren Preis haben.
Ansonsten will ich die 'Flatrates' ausgeweitet haben:
Miete. Lebensmittel. Mobilität generell. Alle Medien. Freizeiteinrichtungen. Alles nur noch in 3 Preisstufen. 1 2 3. Überall. Immer.
Gut, gab es ohne die Stufen in der DDR. Und die ist ratzfatz pleite gegangen und hätte ohne den bösen Kapitalismus nicht mal die 1980er-Jahre erlebt. Aber egal. Der Mensch darf nicht dazulernen dürfen.
Schöne Grüße von jörg
Novelle GVFG und Regionalisierungsgesetz im BT 30.01.2020
(...) So finde ich die Idee vom 1-2-3-Ticket aus Österreich eine tolle Idee.
Da stimme ich Dir grundsätzlich uneingeschränkt zu. Fakt ist, dass das 1.) natürlich finanziert sein will und 2.) ...
Zu 2.) ...
Zu 1.) könnte man sicher den Bund, der ja gerade aktuell viel Geld in die Bahn stecken will / muß, in die Pflicht nehmen. Das würde für mich aber laienhaft bedeuten, dass der einzelne Fahrgast weniger bezahlen muß, der Bund diese Differenz zum heutigen Aufkommen auffangen soll und also letztlich Geld, das z.B. in die Unterhaltung der Bahnanlagen gesteckt werden sollte, nun für die Finanzierung dieses 'Sondertarifs' gehen müßte oder Herr Scholz noch mehr Geld rausrücken müßte. Von den Ländern und insbesondere von den Kommunen ist m.E. in dieser Beziehung wohl kaum was zu erwarten.
da bringst Du aber einige Töpfer durcheinander.. ;)
Für Unterhaltung/Instandhaltung der Bahnanlagen ist der Bund nicht zuständig - das finanziert DB Netz komplett selbst.
Der Bund finanziert im Rahmen von LuFV die Ersatzbauten des Bestandsnetzes mit - LuFVIII wurde jüngst in diesen Tagen unterschrieben und ist fix auf die nächsten 10 Jahre, da kann, da darf nichts gekürzt werden.
Novelle des GVFG und Regionalisierungsgesetzes wird morgen im Bundestag thematisiert und gewiss verabschiedet.
Der Bund wird damit 15 Mrd € zusätzlich in den Nahverkehr stecken.
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.foerdermilliarden-aus-berlin-pendler-in-s...
„Der Deutsche Bundestag hat mit der Beschlussfassung des Bundeshaushalts 2020 und dem Finanzplan ein deutliches Zeichen für die Schiene und für eine moderne und klimaschonende Mobilität gesetzt“, so der schwäbische CSU Bezirksvorsitzende und Europaabgeordnete Markus Ferber. Mehr als 200 Milliarden Euro stehen in den nächsten 10 Jahren aus Regionalisierungsmitteln, aus der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung sowie aus dem Bundesprogramm des Gemeindefinanzierungsgesetzes zur Verfügung.
https://presse-augsburg.de/csu-schwaben-positioniert-sich-klar-fuer-einen-starken-schie...
https://www.bundestag.de/presse/hib/677398-677398
https://www.bundestag.de/presse/hib/677436-677436
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw05-de-regionalisierungsgesetz-677978
Wegevorschrift verstehen
... ansonsten ist mir auch neu, dass beim NV-Anteil eine Wegevorschrift steht, eigentlich gut, wenn Umwege in den NV-Anteil reingebucht werden und man diese Nachweisen moechte.
Ich halte das eher nicht für Absicht, sondern für einen Fehler. Denn es wird das "Wegbeschreibungs-Muster" für zuggebundene Tickets mit dem für Flextickets gemischt. oska hatte ja schon dargestellt, dass der "Flexteil" (hinter "NV") dem Laufweg des TGV bzw. (vermutlich) des gebuchten NV-Zuges entspricht. Aber sinnvoll und verständlich wäre es nur mit einem "innerdeutsche Strecke über" o.ä. nach "NV".
In Deinem Fall darfst Du _eigentlich_ nur direkt bis Zu Deinem Zielbahnhof fahren, da der Schlenker einen tarifwiedrigen Umweg darstellt. Im Zweifel gilt ggf. ...
Sind Fahrpreise unrichtig erhoben worden, ist der Unterschiedsbetrag nachzuzahlen oder zu erstatten.
(so ungefähr in §6 Abs. 3 EVO)
Und in den internationalen Beförderungsbedingungen heißt es: "9.1.3 Der Reisende kann ... bis zu zwei Bahnhöfe bestimmen, die in Richtung auf das Fahrtziel durchfahren werden sollen. Für Fahrten in entgegengesetzter Fahrtrichtung sowie für Rund-, Kreuz-und Querfahrten ist der Erwerb mehrerer Fahrkarten erforderlich."
Da kannst du gerne behaupten, dass die DB eine Fahrkarte verkauft hat, die gemäß ihren eigenen Bestimmungen nicht zulässig ist ("tarifwidrig"). Wenn sie das aber doch getan hat, ist die Frage schon, ob der Kunde die umfangreichen Bestimmungen ausgiebig hätte studieren und die Eingabe seines Fahrtwunsches entsprechend hätte anpassen müssen.
so dass Du den regulaeren Preis (ohne Strafe) fuer den Schlenker nachzahlen muesstest.
Und im Gegenzug müsste die DB die Differenz zum Preis der Fahrkarte Paris - Karlsruhe, direkt mit ICE 9571, erstatten. Oder?!
Im vorliegenden Fall hat Euklid93 zwischen den Fernzügen absichtlich einen Aufenthalt in Karlsruhe eingebaut. Was aber, wenn das nicht der Fall ist und nur ein Zwischenstopp in Frankfurt gebucht wird (dabei Paris - Frankfurt ohne Umstieg). Welcher Unterschiedsbetrag wäre deiner Meinung nach dann zu zahlen?
Der erwähnte Passus in der EVO taugt einfach nicht für solche Fälle. Und das muss er eigentlich auch nicht, denn es gibt für Sparpreise keine gedruckten Preislisten wie zu Kaisers Zeiten.
Wobei mir gerade nicht klar ist, ob "Angebot der DB fuer die gewaehlte Verbindung zum Preis X" nicht Vorrang darueber hat.
Im Zweifel bestätigt das Eisenbahn-Bundesamt, dass die Fahrkarte gültig ist, eventuell aber erst nach langem Kampf.
Durchgehende Fahrkarten
(...) So finde ich die Idee vom 1-2-3-Ticket aus Österreich eine tolle Idee.
Da stimme ich Dir grundsätzlich uneingeschränkt zu. Fakt ist, das das 1.) natürlich finanziert sein will
Definitiv. Das wird man auch in Österreich erst mal sehen. Und die EVU müssen auch zustimmen (ich bin da insbesondere bei der WESTbahn skeptisch).
und 2.) es in Deutschland aufgrund der anderen Entfernungen sicher eine andere Preisgestaltung geben muß.
Jein. Also ja. Aber man kann nicht sagen "Deutschland ist 10mal so groß, daher 10mal so teuer", da der Nutzer ja im Schnitt nicht 10mal so weit fährt (sondern in Wirklichkeit Ösis mehr mit dem Zug fahren als Deutsche).
Mein Aufruf zu Ehrlichkeit!
Es gibt eine inoffizielle Bitte, sowas nicht explizit hier im Forum zu diskutieren, da nach Veroeffentlichung konkreter eigentlich nicht zulaessiger Fahrkarten (Hier: Fahrt KA-F-KA doppelt, also Rueckfahrt) diese schnell unterbunden werden.
Liebe martarosenberg,
liebe Community,
ich wäre Euch wirklich dankbar, wenn Ihr mit diesem Unsinn aufhören würdet.
Jedermann mit gesundem Menschenverstand ist ganz klar, dass bei einer Fahrt in eine Richtung ("Einfache Fahrt") Strecken nicht mehrfach durchfahren werden können.
Was mit solchen Tipps angestellt wird, ist ähnlich wie wenn jemand sich eine 5er Packung Schoko-Nilpferd kauft und bezahlt. In der Kühltruhe - wo es scheinbar niemand sieht - aber ein 7er Pack daraus zusammenbaut.
In der Folge fehlen die Einnahmen für Sach- und Personalkosten. Und alle anderen Kunden zahlen dann mit.
Liebe Grüße
GUM
--
Sicherheitshinweis: Lassen Sie Ihre Politiker nicht unbeaufsichtigt!
Security advice: Don't leave your politicians unattended!
Ich hätte es weniger sarkastisch formuliert, aber ...
... oska hat verstanden, was ich meine. Wenn das tatsächlich eine Lücke im Tarif ist, die sich ausnutzen ließe und die daher nicht öffentlich bekannt werden soll (ich habe zu beidem keine klare Meinung), dann wäre eine Nachfrage bei der DB in der Tat noch dämlicher als ein Post hier im Forum. Nur darauf wollte ich hinweisen. Was jetzt jeder mit dem Hinweis macht, ist persönliche Geschmackssache :-)
Mein Aufruf zu Ehrlichkeit!
Es gibt eine inoffizielle Bitte, sowas nicht explizit hier im Forum zu diskutieren, da nach Veroeffentlichung konkreter eigentlich nicht zulaessiger Fahrkarten (Hier: Fahrt KA-F-KA doppelt, also Rueckfahrt) diese schnell unterbunden werden.
Liebe martarosenberg,ich wäre Euch wirklich dankbar, wenn Ihr mit diesem Unsinn aufhören würdet.
Danke!
Ich bezog mich auf ältere Beiträge im Forum, wo das mal erwähnt wurde, es damit also eine (nicht zwangsweise die ausschließliche, aber eine vorhandene) Meinung des Forums ist.
Auf die Schnelle fand ich gerade
Schade nur, dass manches nicht mehr funzt, eben u.a. weil ein paar Dösköppe alles ausplaudern mußten...
.. meine mich aber zu erinnern, auch mal expliziteres dazu hier gelesen zu haben.
Leider hat das verhindern tarifwiedriger Umwege auch dazu geführt, dass manche tarifkonforme Wege nicht mehr gehen, und manchmal die standardmäßig vom Auskunftssystem vorgeschlagene Verbindung (ohne dass man irgendwelche VIAs eingeben würde) wegen "zu großer Umweg" nicht gebucht werden können (in diesem Falle weil das Auskunftssystem zusätzlich von sich aus, ohne Einfluss durch den Kunden einem den Umstieg im Hbf als im Nebenbahnhof vorschlägt, und Nebenbahnhof-Hbf-Nebenbahnhof dann doppelt durchfahren wird) -- was soll da der unwissende Kunde denn dann machen?