Doch, man kann Frist setzen und danach eintreiben. (Fahrkarten und Angebote)

martarosenberg, Freitag, 23.08.2019, 19:09 (vor 2404 Tagen) @ sflori

Aus Kundensicht steht man da jedoch leider auf verlorenem Posten, da das Geld ja irgendwann kommt und man keinen erlittenen Schaden geltend machen kann.

Man kann eine anngemessene Frist setzen und dann Verzugszinsenn fordern und Geld eintreiben.

Ggf. bereits Verzugszinsen ab Stornierung, da es das Geld eigentlich sofort zurückgeben sollte? Das weiß ich nicht.


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