Neue Ansage! (Allgemeines Forum)

liebe70, Mittwoch, 10.03.2010, 23:19 (vor 5984 Tagen) @ kalle.55

Du hättest auf meine Antwort ja nicht antworten brauchen. Der User wäre mit dieser allgemeinen Antwort auch zufrieden gewesen. DU hast das mit einer ungenauen Info breitgewalzt. Ich habe lediglich Deine Aussage bezüglich "steht in den Richtlinien" und "wußte nur keiner" korrigiert, denn letzteres ist schlichtweg falsch.


Was ist falsch?

Erstens der Teil Deiner Aussage, daß es sich um Richtlinien handelt. Es ist immer noch nur eine einzige!
Zweitens ist es keine Richtlinie, sondern eine Konzernrichtlinie. Soll ich Dir den Unterschied erklären oder kennst Du ihn?
Drittens ist der Teil Deiner weiteren Aussage falsch, daß es "keiner" wußte, denn ich weiß es (und noch ein paar etliche andere auch). Die Formulierung "fast keiner" ist daher eher zutreffend.

Der Infoticker bezieht sich explizit auf diese Richtlinien und gibt auch vor, dass fragliche Ansage zum Freihalten der Gänge nur auf bestimmten Strecken zählt. Nämlich auf Strecken mit langen Neubautunnelanlagen. Genauso, wie es die Richtlinie seit Jahren vorschreibt.

Was denn nun? Erst schreibst Du im ersten Satz "Richtlinien" und im weiteren nur noch von einer Richtlinie? Bist wohl verwirrt? Dir ist bekannt, daß es zwei Arten von internen Rundschreiben gibt? (Du bist ja als erstes darauf herumgeritten, daß Interna nicht an die Öffentlichkeit sollen - und jetzt schreibst Du von "Infotickern". Mein Lieber, das ist auch Interna.) Dir ist bekannt, daß es neben den zentralen Infotickern (wenn Du schon das Wort in die Öffentlichkeit gezerrt hast, kann ich es weiterverwenden) auch noch regionale Infoticker gibt - und letztere durchaus die zentralen Informationen auf die regionalen Umstände anpassen können? Beispielsweise wurde im Regionalbereich West eine zentrale Info zu den Ansagen im Verspätungsfall dahingehend geändert, daß stets die voraussichtliche Ankunftszeit (also auch bei pünktlichen Zügen, obwohl nicht nötig) am nächsten Halt anzusagen ist?

Bitte entschuldige, dass ich deine unrichtige Aussage, dieser Ansagetext wäre neu, korrigiert habe. Sicherlich hätte sich der User damit zufrieden gegeben, da er ja nicht wissen kann, dass der Text schon lange Zeit festgeschrieben steht.

Nun versuchst Du mich niederzumachen. Gut, kannst Deinen Willen haben:

Du bist der Allergrößte, Du hast das uneingeschränkte Wissen und die größte Kenntnis von allem und jedem und die Weisheit mit Löffeln gefressen. Ich bin im Unrecht und habe keine Ahnung; ich bin der allerblödeste und allerdümmste Laie von allen in diesem Forum. Ich habe nicht das Recht, mich in Deiner Nähe aufzuhalten oder auch nur Deinen Nicknamen auszusprechen. Hoch sollst Du leben!

Zufrieden?

Und ja, es gibt Richtlinien, die veröffentlicht sind. Einfach mal dafür ein Zwang besteht. Aus dem Umstand des freien Netzzuganges. Es gibt aber mit Sicherheit Richtlinien, wo die DB AG bzw. Konzernunternehmen nicht möchten, dass diese im Internet frei zu finden sind.

Du hast die interne Richtlinien vergessen, die die Bahn freundlicherweise Hochschulen usw. zu Studienzwecken zur Verfügung stellt. Ich kenne mindestens einen Studenten, der solche internen Richtlinien hat. Nicht gewußt? Böse Falle. Doch nicht allwissend. Sowas...


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