Neue Ansage! (Allgemeines Forum)

kalle.55, Mittwoch, 10.03.2010, 18:23 (vor 5983 Tagen) @ liebe70

Hi,

Du hättest auf meine Antwort ja nicht antworten brauchen. Der User wäre mit dieser allgemeinen Antwort auch zufrieden gewesen. DU hast das mit einer ungenauen Info breitgewalzt. Ich habe lediglich Deine Aussage bezüglich "steht in den Richtlinien" und "wußte nur keiner" korrigiert, denn letzteres ist schlichtweg falsch.

Was ist falsch? Der Infoticker bezieht sich explizit auf diese Richtlinien und gibt auch vor, dass fragliche Ansage zum Freihalten der Gänge nur auf bestimmten Strecken zählt. Nämlich auf Strecken mit langen Neubautunnelanlagen. Genauso, wie es die Richtlinie seit Jahren vorschreibt.

Bitte entschuldige, dass ich deine unrichtige Aussage, dieser Ansagetext wäre neu, korrigiert habe. Sicherlich hätte sich der User damit zufrieden gegeben, da er ja nicht wissen kann, dass der Text schon lange Zeit festgeschrieben steht.

Und ja, es gibt Richtlinien, die veröffentlicht sind. Einfach mal dafür ein Zwang besteht. Aus dem Umstand des freien Netzzuganges. Es gibt aber mit Sicherheit Richtlinien, wo die DB AG bzw. Konzernunternehmen nicht möchten, dass diese im Internet frei zu finden sind.


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