Widerspruch: Kein anderer gü. Zug DARF genutzt werden (Fahrkarten und Angebote)

Frecciarossa, Mittwoch, 26.06.2019, 11:13 (vor 2459 Tagen) @ mmandl

Zumal die "eingleisige" Auslegung zu der absurden Rechtslage führen würde, dass auch ein vollständiger Nichtantritt der Reise ein rechtswidriges Schwarznichtfahren wäre, denn der Zug muss ja genutzt werden.


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