? Zugbindung First Minute Europa (Fahrkarten und Angebote)

bahnfahrerofr., Dienstag, 25.06.2019, 14:22 (vor 1786 Tagen) @ Hauke
bearbeitet von bahnfahrerofr., Dienstag, 25.06.2019, 14:24

Ich halte es für ungünstig, solche "Schlupflöcher" hier öffentlich auszudiskutieren.

Zustimmung, zumal das Schlupfloch sowieso schon ziemlich eingeschränkt worden ist im Vergleich zu früher.

Garantieren, dass du am Ende nicht auf Zahlung des Differenzbetrags verklagt wird, kann dir niemand. Hier ein Beispiel aus der Luftfahrt.

Doch, dein Airline Vergleich hinkt. Aufgrund der dortigen Boardingsituation hat man einen Nachweis dass derjenige das Teilstück nicht angetreten hat. Das wäre im Eisenbahnsektor nur denkbar in NL (wobei nur tlw., da es dort auch Stationen ohne Portjes gibt und man mit einer Streckenfahrkarte vom Schalter reisen kann) oder beim EST.

In Deutschland, sowohl FV als auch NV, hat man niemals die Garantie dass auch kontrolliert wurde. Selbst wenn nachvollzogen werden würde, ob der Zug mit einem KiN besetzt war, ist das noch lange kein Nachweis, wie oft sitzen die Personale mit dem Smartphone in der 1. Klasse und kontrollieren nicht...

Konkret wurde ich tatsächlich auf Cheb-Nürnberg schon einmal garnicht kontrolliert. In der Praxis interessiert es niemanden.

Außerdem hat zumindest die DB mal ganz offiziell verlauten lassen, dass das verfallen lassen von Teilstrecken erlaubt ist.


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