Erstattung Reservierung (Anschlussreservierung) (Fahrkarten und Angebote)

Tommyboy, OWL, Dienstag, 02.03.2010, 13:56 (vor 6001 Tagen) @ liebe70

Das Problem ist hier allerdings, daß das Zub die Reservierungen, die Auf der A4-Seite gedruckt wurden und wo unten der Fahrkartenbeleg ausgekreuzt ist, nicht annehmen darf. Die Rückerstattung ist durch das Reisezentrum zu erledigen. Die Mitarbeiter dort brauchen eine Begründung, warum die Reservierung erstattet werden soll, also muß das Zub dieses auch so vermerken, z.B. "Ersatzwagen, reservierte Plätze statt mit nur ohne Tisch vorhanden" usw.

Gruß, Ralf

Hallo,

da habe ich nochmal eine Nachfrage: wenn man die Reservierung aus dem Automaten zieht oder aus einer Agentur, die noch die "alten" Formulare, also die FK-Vordrucke im Postkartenformat, verwendet, kann dann der Zub diese Belege einbehalten und das Geld auszahlen?
Dann wäre ja der Beitrag im usenet insofern zu aktualisieren, dass die geschilderte Verfahrensweise heute nicht mehr problemlos möglich ist?!?

Frage: warum darf das Zub die neuen Belege nicht mehr gegen Erstattung des Betrages einbehalten? Oder ist das wieder ein interner Grund? Oder um solchen bösen Mitmenschen das Leben schwer zu machen, die sich Schwerbehindertenreservierungen geben lassen und dann Cash sehen wollen? :-)

Gruß,
Tommyboy

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Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)


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