Erstattung Reservierung (Anschlussreservierung) (Fahrkarten und Angebote)

liebe70, Dienstag, 02.03.2010, 12:30 (vor 6001 Tagen) @ Tommyboy

Eine Frage wäre auch noch, ob man die Kohle wieder zurückbekommen kann, wenn die Reservierung nicht wunschgemäß ausgeführt worden ist? Also, z.B. hat man am Tisch reserviert, anstelle des planmäßigen Bpmz-Wagens verkehrt aber ein Bimz, wo die Plätze nicht nur nicht am Tisch, sondern auch noch auseinander liegen.

Ja, hier bekommst Du auch das Reservierungsentgelt zurück, weil...

Zwar hat man dann reservierte Plätze, aber nicht so, wie man es sich gewünscht hat. Meiner Meinung nach ist die zugesicherte Leistung seitens der DB damit nicht erbracht.

...das von Dir geschriebene auch die Begründung für das Auszahlen der Grund ist. Im Zub-Handbuch steht:

Doppelreservierung/fehlende/fehlerhafte Reservierung

Reservierungsentgelt zurückzahlen (auch bei Abweichung von Reservierungswünschen des Reisenden durch Verschulden DB, z.B. Abteil gebucht, Großraum gestellt)
- Auszahlung auf Reservierungsbeleg quittieren lassen
- Beleg zu Abrechnungsunterlagen nehmen

Das Problem ist hier allerdings, daß das Zub die Reservierungen, die Auf der A4-Seite gedruckt wurden und wo unten der Fahrkartenbeleg ausgekreuzt ist, nicht annehmen darf. Die Rückerstattung ist durch das Reisezentrum zu erledigen. Die Mitarbeiter dort brauchen eine Begründung, warum die Reservierung erstattet werden soll, also muß das Zub dieses auch so vermerken, z.B. "Ersatzwagen, reservierte Plätze statt mit nur ohne Tisch vorhanden" usw.

Gruß, Ralf


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