Anprangern von Unrecht (Allgemeines Forum)

Power132, Samstag, 08.06.2019, 12:19 (vor 1756 Tagen) @ Alibizugpaar
bearbeitet von Power132, Samstag, 08.06.2019, 12:22

Das Anprangern von Unrecht ist ja durchaus legitm. Aber wo ist der Aufschrei, dass auch in der BRD Menschenrechte und Verfassungsgrundsätze mit Füssen getreten wurden?

Besipiel: Der unsägliche §175. In der DDR faktisch seit 1952 straffrei, in der BRD 1952/1954 durch das BVG bestätigt und 1973 refoermiert.
Anderes Beispiel: Arbeitserlaubnis für Frauen durch den Ehemann, in der BRD erst 1977 aufgehoebn in der DDR bereits 1966.

Da regt sich nur sehr schleppend Wiederstand und die Urteile nach §175 sind erst in den letzten Monaten quasi aufgehoben worden, was eher eine Randnotiz darstellt.


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