! zu SSP EU CZ, Streckenbindung/Grenztarifpunkt (Fahrkarten und Angebote)

mmandl, Donnerstag, 06.06.2019, 09:18 (vor 2481 Tagen) @ A-W

Für die Fahrgastrechte stellt dein Zwischenhalt gar keine Rolle. Es zählt ausschließlich der Ziel und wenn du verspätet am Ziel ankommst, dann wie viel Verspätung hast du erreicht in Bezug auf die Ankunftszeit am Zielort laut gekaufter Fahrkarte. Solange du den Zielort mit weniger als 60 Minuten Verspätung erreichst, bekommst du keine Entschädigung.

Das ist auch so ein Märchen. Schau mal in die Verordnung: "Wurde der Beförderungsvertrag für eine Hin- und Rückfahrt abgeschlossen, so wird die Entschädigung für eine entweder auf der Hin- oder auf der Rückfahrt aufgetretene Verspätung auf der Grundlage des halben entrichteten Fahrpreises berechnet. In gleicher Weise wird der Preis für einen verspäteten Verkehrsdienst, der im Rahmen eines sonstigen Beförderungsvertrags mit mehreren aufeinanderfolgenden Teilstrecken angeboten wird, anteilig zum vollen Preis berechnet."


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