OT: Plätze für Schwerbehinderte -->BB (Fahrkarten und Angebote)

wachtberghöhle, Mittwoch, 29.05.2019, 16:22 (vor 2497 Tagen) @ michael_seelze

Der Platz kann auch einfach freigelassen werden.


Daher meine Frage ob er frei gelassen werden muss. Oder wie bei den bahn.comfort Plätzen durch solange kein Berechtigter kommt von Unberechtigten belegt werden kann.


Der Platz muss nicht freigelassen werden. Vgl. Nummer 6.1 BB PV:

6.1 Allgemeine Verhaltenspflichten
Jeder Reisende darf nur einen Sitzplatz belegen. Kleinkindabteile oder -
plätze oder Abteile/Plätze für schwerbehinderte Menschen sind bei Bedarf für diese Personengruppen zu räumen.

Ich warte jetzt auf die Frage, wieviele Begleitungen für das Kleinkind im Kleinkindbteil angemessen sind. Muss man für ein Elternpaar die Plätze räumen oder reicht es, nur für die Mutter aufzustehen?


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