OT: Plätze für Schwerbehinderte -->BB (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Mittwoch, 29.05.2019, 11:39 (vor 2489 Tagen) @ Hansjörg

Der Platz kann auch einfach freigelassen werden.


Daher meine Frage ob er frei gelassen werden muss. Oder wie bei den bahn.comfort Plätzen durch solange kein Berechtigter kommt von Unberechtigten belegt werden kann.

Der Platz muss nicht freigelassen werden. Vgl. Nummer 6.1 BB PV:

6.1 Allgemeine Verhaltenspflichten
Jeder Reisende darf nur einen Sitzplatz belegen. Kleinkindabteile oder -
plätze oder Abteile/Plätze für schwerbehinderte Menschen sind bei Bedarf für diese Personengruppen zu räumen.

Etwas OT: Zu den nicht explizit in den BB aufgeführten bahn.comfort-Sitzplätzen hatte ich in der Vergangenheit ja schon mal etwas geschrieben. Von einem (rechtlichen) Anspruch auf einen Sitzplatz in diesem Bereich konnte da, soweit ich mich erinnere, keine Rede sein. Natürlich sind die Weisungen der Mitarbeiter durch die Reisenden zu beachten.


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