40 cm Unterschied sind nicht zulässig(EBA Auflage) (Allgemeines Forum)

ffz, Mittwoch, 15.05.2019, 07:50 (vor 1802 Tagen) @ JeDi

offiziell sind es nach TSI PRM 21cm plus 5 cm Toleranz durch Kurvenüberhöhungen oder den Stopfzustand der Gleise. Wenn die Gleise frisch gestopft sind sind die gerne einige cm höher und setzen sich mit der Zeit noch.

Wie schon richtig geschrieben wurde sind die 103cm bei der S-Bahn Berlin eine lokale Besonderheit, in S-Bahn netzen ist es zulässig von den Standardhöhen 55cm, 76cm und 96cm ab zu weichen. Die D(A)Buz haben noch Bestandsschutz aus Rechsbahnzeiten, da dürfte man theoretisch mit von Schotterhaufen/Grasnarbe bis 105cm an allen Bahnsteigen halten.

Die 21 plus 5 cm sind auch einer der Gründe warum der VRR die S-Bahn Rhein-Ruhr auf 76cm Bahnsteighöhe umstellt, auch wenn die 422er nicht dazu passen, man hat sonst bei Dostos immer das Problem mit dem Fahrgastwechsel. Wobei 76cm Bahnsteige mit 96cm S-Bahn Fahrzeugen zB in München und Stuttgart durchaus auch an größeren Bahnhöfen nicht ungewöhnlich ist, weil sosnt ein Mischbetrieb von RE und S-Bahn mit Halt am gleichen Bahnsteig nicht möglich ist.


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