40 cm Unterschied sind nicht zulässig(EBA Auflage) (Allgemeines Forum)

EK-Wagendienst, EGST, Dienstag, 14.05.2019, 20:40 (vor 1780 Tagen) @ Giovanni

Ist der 20cm-Wert fix?
Ich meine: In Birkenwerder halten am 103cm-Bahnsteig planmäßig Talent2 (80cm), zuvor GTW 2/6 (80cm) und sogar DABbuzf 760 (60cm). Ähnlich wohl Hohen Neuendorf West und Karow.

Auch bei Doppelstockzügen an Altbahnsteigen liegt der Höhenunterschied meist bei über 20cm (60cm Einstiegshöhe vs <38cm Bahnsteighöhe).

So was wird heute in der Zulassung des Fahrzeuges geregelt, und alt Fahrzeuge haben da einen Bestandschutz. Das EVU muss nur für die Sicherheit sorgen.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.


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