Ermessensspielraum Zub bei Personalienfeststellung per BPol (Allgemeines Forum)

liebe70, Donnerstag, 25.02.2010, 13:37 (vor 5997 Tagen) @ balduin

Kann man Leute überhaupt nach ihrem Aussehen beurteilen welche Klasse sie bezahlt haben?

Jein. Man kann aber anhand ihres Auftretens feststellen, ob sie regelmäßig oder eher selten mit der Bahn fahren.

Sie unterstellen also dem Zugbegleiter, er würde seine Arbeit nicht korrekt machen.

Und? Es gibt genügend Zub, die aus unterschiedlichsten Gründen mehr oder weniger gute Arbeit leisten.

Jeder Schaffner hat natürlich ein Ermessensspielraum, ob er für den Schwarzfahrer ohne Papiere die Polizei holt oder nicht.

Hat er nicht. Die Weisung lautet klar und deutlich, daß zum Durchsetzen der berechtigen Ansprüche der Bahn gegenüber dem zahlungsunfähigen/-unwilligen Reisenden zwecks verläßlicher Personalienfeststellung stets die BPol/LaPol hinzuzuziehen ist. Einzige Ausnahme: der o.g. Reisende ist ohne festen Wohnsitz. Diese Reisenden machen aber erstaunlichweise den wenigsten Ärger.

Wir wissen auf welchen Stationen die Bundespolizei schnell vor Ort ist und wo es länger dauern könnte.

So? Wenn ich in Hannover die BPol brauche, kommt sie äußerst ungern. Und das, obwohl die da eine große Wache im Bahnhof haben. Auf kleineren Posten, wie beispielsweise Hildesheim, sind sie dagegen schnell da. Zu 99% haben wir im Fernverkehr es einfach, da sowohl BPol als auch LaPol häufig im Zug mitreisen. (In einem Fall hatte ich sogar jemanden von der Wasserschutzpolizei, der die Personalien feststellte.)

Und außerdem würde ich mich nie mitten in den Wagen stellen und sagen das ich jetzt die Bundespolizei holen werde.

Das kann man in der Tat dezenter machen.

Musste mir schon oft dumme Kommentare von Mitreisenden anhören. Also wie man es macht, macht man es grundsätzlich falsch. Der Zugbegleiter ist am Ende immer der Dumme.

Seltsame Ansicht, die Du hast. Ich habe solche Probleme nicht.

... Nun kann diese ältere Dame mittellos sein. Sie bekommt das erhöhte Beförderungsentgelt nach Hause geschickt, kann nicht bezahlen und irgendwann wird es vom Amt übernohmen oder Sie kommt auf Staatskosten vor Gericht. ... Also eine Gratisfahrt zum nächsten Bahnhof und Auf Wiedersehen!

Wenn Du in diesem Fall so handelst, sie nämlich am nächsten Halt an die frische Luft zu setzen, dann verstößt Du eindeutig gegen das, was im Handbuch Zub steht. Dort steht drin, daß alleinreisende Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, werdende Mütter, alleinreisende Mütter mit Kleinkindern, hilflose und gebrechliche Reisende, usw. bis zum nächsten mit Personal besetzten Bahnhof mitzunehmen und dort dem Servicepersonal/Bundes-/Landespolizei zu übergeben sind.

Quelle: Handbuch Zub, Modul 601.4021! Weißt Du überhaupt, was das ist? Vermutlich nicht, sonst würdest Du hier nicht solchen Schrott schreiben.

Gruß, Ralf


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum