Verbundübergreifende Fahrten in mehrere Fahrten splitten? (Fahrkarten und Angebote)

SEE 238, Mittwoch, 01.05.2019, 18:38 (vor 2520 Tagen)
bearbeitet von SEE 238, Mittwoch, 01.05.2019, 18:39

Hallo zusammen,

mich beschäftigt gerade folgende Frage zur Kombination mehrerer Fahrkarten:
In den Beförderungsbedingungen von Verkehrsverbünden ist sinngemäß zu lesen, dass bei verbundübergreifenden Fahrten für die gesamte Strecke der verbundübergreifende Tarif gilt bzw. zu nutzen ist. Wenn ich also für einen Abschnitt im Verbundgebiet eine Zeitkarte besitze, nützt mir diese in dem Fall rein gar nichts – ich muss für den Abschnitt nochmals zahlen.

Nun hindert mich ja aber nichts daran, aus einer Fahrt zwei Fahrten zu machen. Eine mit Zeitkarte im Verbundgebiet, eine übergreifende. Dafür müsste ich meinem Empfinden nach noch nicht einmal am "Tarifbrechpunkt" den Zug verlassen.

Doch es wartet schon der nächste Haken: Der Verkehrsverbund legt fest, dass im Anschluss an eine Verbundfahrkarte nur eine Verbundfahrkarte desselben Verbunds erlaubt ist. Okay, das ist hinsichtlich der Regelung für verbundübergreifende Fahrten so weit verständlich. Wenn ich aber nun am Tarifbrechpunkt im selben Zug eine ganz neue Fahrt im C-Tarif beginne, hat der Verkehrsverbund diesbezüglich nichts mehr zu melden. Oder kann ein Verkehrsverbund mir vorschreiben, welche Verträge ich nach der Nutzung des Verbundtarifs schließen darf und welche nicht? Ich meine, das liegt außerhalb dessen "Hoheitsgebiets".
Wenn ein Verbund verbietet, mehrere Kurzstreckenfahrkarten im Verbundtarif miteinander zu kombinieren, kann ich das noch nachvollziehen.

Abgesehen davon kann man immer die Diskussion führen, wie "im Anschluss" definiert ist. Eine Antwort darauf gibt es m. W. nicht.

Ich bin gespannt auf eure Sichtweisen.

Viele Grüße
SEE 238

--
[image]

Verbundübergreifende Fahrten in mehrere Fahrten splitten?

musicus, Mittwoch, 01.05.2019, 19:43 (vor 2520 Tagen) @ SEE 238

Nun hindert mich ja aber nichts daran, aus einer Fahrt zwei Fahrten zu machen.

Doch: der/die Tarif/e. De iure ist dieses Verhalten tarifwidrig.

Doch es wartet schon der nächste Haken: Der Verkehrsverbund legt fest, dass im Anschluss an eine Verbundfahrkarte nur eine Verbundfahrkarte desselben Verbunds erlaubt ist. Okay, das ist hinsichtlich der Regelung für verbundübergreifende Fahrten so weit verständlich. Wenn ich aber nun am Tarifbrechpunkt im selben Zug eine ganz neue Fahrt im C-Tarif beginne, hat der Verkehrsverbund diesbezüglich nichts mehr zu melden. Oder kann ein Verkehrsverbund mir vorschreiben, welche Verträge ich nach der Nutzung des Verbundtarifs schließen darf und welche nicht? Ich meine, das liegt außerhalb dessen "Hoheitsgebiets".

Das meine ich nicht. Verbünde können ihre AGB/BB und Tarife für ihren *räumlichen* Zuständigkeitsbereich mehr oder weniger 'nach Belieben' festlegen, inklusive Art und Umfang der Anerkennung fremder Tarife. Skurrilitäten und spaßige Debatten zu Stückelverboten gab's hier ja schon mehrmals
http://www.ice-treff.de/index.php?id=522272
http://www.ice-treff.de/index.php?id=353687
http://www.ice-treff.de/index.php?id=509659

Letztlich ist es eine Frage der Kontrolle. *Können* derartige Stückelungen überhaupt durch das Prüfpersonal nachvollzogen werden und, falls dem so ist: finden Kontrollen in Richtung Fahrscheinkombinationen überhaupt statt?

Und: zur Sinnhaftigkeit solcher Regelungen möchte ich mich nicht einlassen

Verbundübergreifende Fahrten in mehrere Fahrten splitten?

hjholtz, Mittwoch, 01.05.2019, 20:02 (vor 2520 Tagen) @ SEE 238

Der MVV wollte einst verbieten, eine Einzelfahrt direkt im Anschluss an eine Kurzstrecke (mit Halt am Brechpunkt) zu nutzen, und ist damit vor Gericht nicht durchgekommen. Und das war innerhalb eines einzigen Verbunds: http://www.myway.de/e.lauterbach/mvv-tip/mvv-urt.html

Solange alle der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind, und die zweite Fahrkarte auch noch von einem anderen Verbund (oder aus dem Haustarif eines Verkehrsunternehmens; jedenfalls nicht vom selben Verbund wie die erste) stammt, würde ich es bedenkenlos durchziehen, denn den Verbund, nach dessen Beförderungsbestimmungen die erste Teilstrecke gefahren wird, geht es überhaupt nichts an, was ich nach Ende des mit einem seiner Mitgliedsunternehmen abgeschlossenen Beförderungsvertrags mache:

1) Der benutzte Zug hat am beabsichtigten Brechpunkt einen planmäßigen Halt oder Bedarfshalt, so dass Aus- und Wiedereinsteigen jedenfalls theoretisch möglich wäre
2) Die vorhandene Zeitkarte (oder eine beliebige andere vorhandene Fahrkarte/Fahrkartenkombination, es muss keine Zeitkarte sein) ist für die Fahrt vom Startpunkt zum Brechpunkt gültig
3) Entweder ist auf dem fraglichen Abschnitt der Fahrkartenerwerb im Zug nach Zustieg gestattet, oder die Fahrkarte vom Brechpunkt zum Ziel liegt bei Erreichen des Brechpunkts (wo der per Aufkleber geforderte "Zustieg nur mit gültiger Fahrkarte" sozusagen durch das Nicht-Aussteigen erfolgt) bereits in gültiger Form (d.h. ohne dass sie noch am Bahnsteig entwertet werden muss o.Ä.) vor.

Gerade der letzte Punkt kann — zumindest für Verbundfahrkarten — recht schwierig werden, da diese oft außerhalb des Verbundgebiets gar nicht verkauft werden bzw. nicht korrekt entwertet werden können, und/oder ab Kauf/Entwertung nur für eine recht kurze Zeit gültig sind. Wenn eine Tageskarte oder C-/FV-Tarif nicht infrage kommen (z.B. teuer als einfach doch eine Fahrkarte für die Gesamtstrecke zu kaufen, oder wird schlichtweg nicht angeboten) bleibt höchstens noch ein "Handyticket". Das bringt aber wieder einen ganz eigenen Wust an technischen und juristischen Fallstricken mit sich (z.B. besteht kurz vor Erreichen des Brechpunkts überhaupt Mobilfunk-Empfang, und funktioniert auch der Server des Anbieters im entscheidenden Moment?). In dem Fall sollte man also zumindest mit der Möglichkeit rechnen, am Brechpunkt doch aussteigen und dort eine Papier-Fahrkarte kaufen zu müssen, und infolgedessen erst mit dem Folgetakt weiterfahren zu können.

Verbundübergreifende Fahrten in mehrere Fahrten splitten?

kllaas, Mittwoch, 01.05.2019, 20:17 (vor 2520 Tagen) @ SEE 238

Hallo,
In Nordrhein Westfalen ist das ausdrücklich erlaubt. Ich kann mir das günstigste Ticket kaufen, sei es ein Ticket vom benachbarten Verbund, ein Anschlussticket NRW mit BC Ermäßigung oder ein NRW Pauschalticket.
In Verbünden außerhalb von NRW habe ich schon von Ausschlüssen gelesen, war aber davon nicht betroffen.
Dabei Frage ich mich gerade, ob ich mit meinem Jobticket VRS und einem Einfach-Weiter Ticket im AVV auch nach Heerlen komme.

God tur... Kristian

Verbundübergreifende Fahrten in mehrere Fahrten splitten?

Hustensaft, Mittwoch, 01.05.2019, 20:27 (vor 2520 Tagen) @ SEE 238

Meist dürfte ein solches Unterfangen an einem ganz anderen Problem scheitern:
Die meisten Verkehrsverbünde verkaufen Einzelfahrkarten nur zum sofortigen Fahrtantritt - und dabei zählt dann die (fiktive) Einstiegshaltestelle.

Es ist rechtlich nicht hinreichend geklärt, ob für den Fall einer Splittung tatsächlich die Grenze eines Tarifgebietes oder der letzte Halt eines Verkehrsmittels im Tarifgebiet maßgeblich ist. Zwar regeln manche Verbünde das in ihren TB, oft wird dazu aber nichts gesagt. Unter Vernachlässigung des Punktes "sofortiger Fahrtantritt" muss in jedem Fall möglich sein, wenn man mit drei Fahrkarten fährt (Verbund A, Abschnitt letzter Halt Verbund A bis erster Halt in Verbund B, Verbund B), ggf. (abhängig von den TB) reicht auch tatsächlich je eine Fahrkarte für Verbund A und B.

Problem vielschichtig und Expertenwissen erfordernd!

Bahngenießer, Mittwoch, 01.05.2019, 22:34 (vor 2519 Tagen) @ SEE 238
bearbeitet von Bahngenießer, Mittwoch, 01.05.2019, 22:36

Das Problem, wie man weiterlösen soll, wenn man über den Geltungsbereich seiner Zeitkarte hinausfährt, ist sehr, sehr vielschichtig. Denn die Regelungen sind in den verschiedenen Verkehrsverbünden sehr unterschiedlich. Es gibt viele Fallstricke. Dazu sind manche Vorschriften auch auslegungsbedürftig.

Durch die sicher bei (fast) allen Verkehrsverbünden zu findende pauschale Regelung in den Tarifbestimmungen des Verbundes, dass der Verbundtarif nicht für verbundüberschreitende Fahrten gilt, wird man meines Erachtens nicht ausschließen können, dass man den Zug für zwei aufeinander folgende Fahrten (von A nach B und von B nach C) benutzt.

Wenn die Tarifbestimmungen es nicht ausdrücklich erlauben, sollte man aber nicht einen Bahnhof als Grenzbahnhof wählen, der vom benutzten Zug durchfahren wird. Vor allem darf man für die anschließende Fahrkarte nicht einfach den auf den Grenzbahnhof folgenden Bahnhof als Startbahnhof wählen oder das folgende Tarifgebiet als Starttarifgebiet.

Das Aneinander-Stückeln von Fahrkarten zwei verschiedener Verbünde kann allerdings eventuell ausgeschlossen sein. Vielleicht ist dann stattdessen eine Fahrkarte nach dem Ländertarif oder nach dem Tarif von DB-Regio erhältlich. Im Zweifelsfall würde ich bei kompetenten Verkaufsstellen vor Ort nachfragen.

In Nordrhein-Westfalen hat man versucht, besonders kundenfreundlich zu verfahren.

Man kann bei verbundübergreifenden Fahrten wählen zwischen
a) "Expertenregelung" (Benutzung einer Einzel-, Mehrfahrten- oder Tageskarte des angrenzenden Verbundes vom letzten Bahnhof innerhalb des Zeitkarten-Geltungsbereiches bis zum Zielbahnhof): Die Fahrkarte des angrenzenden Verkehrsverbundes muss sich der Fahrgast aber entsprechend vorher besorgen, sofern sich im Zug keine Fahrkartenautomaten befinden. Die Entwertung ist aber bereits beim Einsteigen (im Fremdverbund) zulässig und notwendig.
b) Das "Einfach-Weiter-Ticket" zum Pauschalpreis (z. B. 6,80 EUR für Erw. 2. Kl., einf. Fahrt) berechtigt Zeitkarteninhaber zu verbundübergreifenden Anschlussfahrten.
Für Fahrten von und zum westfälischen Bereich ist jedoch anstelle des Einfach-Weiter-Tickets bis auf weiteres noch das relationsbezogene NRW-Anschluss-Ticket zu lösen.

Verbundübergreifende Fahrten in mehrere Fahrten splitten?

Manitou, Donnerstag, 02.05.2019, 01:54 (vor 2519 Tagen) @ hjholtz

Einfacher ist die umgekhrte Variante. Eine Karte für einfache Fahrt im "fremden" Verbund bis zum Brechpunkt kaufen und dann im "eigenem" Verbund mit der Zeitkarte weiterfahren. Keine Entwertung am Brechpunkt notwendig.

Verbundübergreifende Fahrten in mehrere Fahrten splitten?

Artur Donar, Donnerstag, 02.05.2019, 17:34 (vor 2519 Tagen) @ kllaas
bearbeitet von Artur Donar, Donnerstag, 02.05.2019, 17:37

Hallo,
In Nordrhein Westfalen ist das ausdrücklich erlaubt. Ich kann mir das günstigste Ticket kaufen, sei es ein Ticket vom benachbarten Verbund, ein Anschlussticket NRW mit BC Ermäßigung oder ein NRW Pauschalticket.
In Verbünden außerhalb von NRW habe ich schon von Ausschlüssen gelesen, war aber davon nicht betroffen.
Dabei Frage ich mich gerade, ob ich mit meinem Jobticket VRS und einem Einfach-Weiter Ticket im AVV auch nach Heerlen komme.

In NRW war das auch nie ein Problem. Da gibt es auch billige Anschlusstickets, zB „Einfach Weiter Ticket“.

In NDS schon. Folgende Konstellation: Tagesausflug von Wolfsburg nach Hannover. Dort mehrere Fahrten im Stadtgebiet. Dann abends am gleichen Tag mit dem Enno (NV) zurück. Will man vor 9 Uhr morgens nach Hannover fahren, wäre folgende Konstellation gut:

Man kann nutzen

1) 2er Ticket Verkehrsverbund Braunschweig Wolfsburg-Dedenhausen (16,40€)
2) GVH 3 Zonen Tages-Ticket (gilt bis Dedenhausen), (8,80€)

Total: 25,20€

NDS Ticket Single 24€, aber erst um 09:14 Uhr gültig mit dem Enno.

Problem: der Braunschweiger Verbund bietet keine Online Tickets. Entwertung auf der Rückfahrt in Dedenhausen ist unmöglich wegen der Zeit. Ein Enno Zugbegleiter weigerte sich mal, das Ticket für mich im Zug zu entwerten mit der og Begründung, dass Anstoßfahrten nicht gedacht seien. Entweder aussteigen und ne Stunde später weiter oder Normalpreisticket durchgehend kaufen.

Kundenfreundlich ist das nicht. Mein Auto fährt auch um 08:00 Uhr zu keinem anderen Preis als um 09:00 Uhr und vor allem auch ohne Unterbrechung durch.

AD.

Verbundübergreifende Fahrten in mehrere Fahrten splitten?

SEE 238, Sonntag, 05.05.2019, 19:51 (vor 2516 Tagen) @ hjholtz

Danke für deine ausführliche Antwort. Ich teile deine Auffassung auf ganzer Linie. Das wäre ja genau so, als wenn ein Verkehrsverbund mir verböte, nach dem Enden des Beförderungsvertrages mit einem seiner Mitgliedunternehmen einen Kaffee zu trinken.

Dass in einigen Fällen praktische Probleme dagegen sprechen, wird hoffentlich in näherer Zukunft Geschichte sein. Verbünde, die sich den Nutzungsgewohnheiten und dem Stand der Technik verwehren, sind m. E. ein wirkliches Ärgernis und Hindernis beim Zugang zu Mobilität (was eigentlich komplett widersinnig ist). Ich finde es schon immer lästig, wenn es nur eine Verbund-App gibt und Fahrkarten nicht über den DB Navigator erworben werden können.

Viele Grüße
SEE 238

Problem vielschichtig und Expertenwissen erfordernd!

SEE 238, Sonntag, 05.05.2019, 20:05 (vor 2516 Tagen) @ Bahngenießer

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort!

Das Problem, wie man weiterlösen soll, wenn man über den Geltungsbereich seiner Zeitkarte hinausfährt, ist sehr, sehr vielschichtig. Denn die Regelungen sind in den verschiedenen Verkehrsverbünden sehr unterschiedlich. Es gibt viele Fallstricke. Dazu sind manche Vorschriften auch auslegungsbedürftig.

Das Probleme sehe ich des Öfteren. Letztlich bleibt da oft nur die Methode "Probieren geht über Studieren". Es ist aber immer schön, wenn man für den Fall der Fälle etwas hat, auf das man seine Auffassung stützen kann.

Durch die sicher bei (fast) allen Verkehrsverbünden zu findende pauschale Regelung in den Tarifbestimmungen des Verbundes, dass der Verbundtarif nicht für verbundüberschreitende Fahrten gilt, wird man meines Erachtens nicht ausschließen können, dass man den Zug für zwei aufeinander folgende Fahrten (von A nach B und von B nach C) benutzt.

Genau. Man denke allein schon an den Fall, dass diese Situation aus einer spontanen Entscheidung zur Weiterfahrt erwäschst. Das Gedankenspiel führt solche Regelungen zweifelsohne ad absurdum.

Wenn die Tarifbestimmungen es nicht ausdrücklich erlauben, sollte man aber nicht einen Bahnhof als Grenzbahnhof wählen, der vom benutzten Zug durchfahren wird. Vor allem darf man für die anschließende Fahrkarte nicht einfach den auf den Grenzbahnhof folgenden Bahnhof als Startbahnhof wählen oder das folgende Tarifgebiet als Starttarifgebiet.

Ja.

Das Aneinander-Stückeln von Fahrkarten zwei verschiedener Verbünde kann allerdings eventuell ausgeschlossen sein.

Das würde ja bedeuten, dass Verbund A doch Einfluss darauf nehmen darf, was ich mit dem räumlich angrenzenden Verbund B für Verträge eingehe. Das erscheint mir merkwürdig.

Die NRW-Lösung scheint mir ein guter Ansatz zu sein, bei dem aus der Kundenperspektive gedacht wurde.

Viele Grüße
SEE 238

Tricks der Verbünde, usw.

Bahngenießer, Sonntag, 05.05.2019, 21:28 (vor 2515 Tagen) @ SEE 238

Das Aneinander-Stückeln von Fahrkarten zwei verschiedener Verbünde kann allerdings eventuell ausgeschlossen sein.


Das würde ja bedeuten, dass Verbund A doch Einfluss darauf nehmen darf, was ich mit dem räumlich angrenzenden Verbund B für Verträge eingehe. Das erscheint mir merkwürdig.

Ich bin zum Beispiel mal Tarifbestimmungen begegnet, dass der Verbundtarif nur bis zum letzten Haltebahnhof innerhalb des Verkehrsverbundes gilt. Von dort gilt dann evtl. aber noch nicht der Verbundtarif des angrenzenden Verbundes. Dann stand man vor der Wahl: a) RE benutzen und DB-Fahrkarte hinzukaufen oder man war b) gezwungen, die S-Bahn oder gar den Bus zum Verbundübertritt zu benutzen.


Die NRW-Lösung scheint mir ein guter Ansatz zu sein, bei dem aus der Kundenperspektive gedacht wurde.

Viele Grüße
SEE 238


Auf jeden Fall gehört die NRW-Lösung nicht zu den schlechtesten.

Trotzdem muss man das pauschale "Einfach-Weiter-Ticket" erstmal kennen und darf damit auch nicht versehentlich in Feindesland (z. B. Rheinland-Pfalz oder Westfalentarif) landen. Damit man nicht anstelle des verbundeigenen Anschluss-Tickets versehentlich das teurere "Einfach-Weiter-Ticket löst, muss man auch in etwa die Verbundgrenzen kennen.

Und die "Experten-Lösung" scheitert oft daran, dass man die erforderliche Preisstufe weder kennt noch auf Anhieb am Einstiegsbahnhof ermitteln kann und dass man die Fahrkarte des fremden Verbundes mitunter auch nur an einem fremden Bahnhof bekommt.

Deutlich besser wäre als erster Schritt die Ausdehnung des "Einfach-Weiter-Tickets" auf Westfalen. (Daran wird massiv gearbeitet. Könnte mit etwas Glück dieses Jahr noch klappen!)
Als zweiten Schritt sollte es nur noch einen einzigen Verbund in NRW geben. (Auch daran wird gearbeitet, aber noch nicht so zielnah.)

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum