Schlafwagen nur auf Teilstrecke (Fahrkarten und Angebote)

bahnfahrerofr., Montag, 22.04.2019, 12:21 (vor 2526 Tagen)
bearbeitet von bahnfahrerofr., Montag, 22.04.2019, 12:21

Hallo zusammen,

letzte Woche nutzte ich den EN München-Rijeka, gebucht war Double.

Es stellte sich am Bahnsteig heraus, dass der vorgesehene (Saison-)Schlafwagen der HZ defekt war. Man hat uns jedoch in ein Schlafwagenabteil des Zagreber Zugteils einquartiert.

Das hatte jedoch den Nachteil, dass um 5.30 wecken angesagt war und wir für den Abschnitt Ljubljana - Rijeka (ca. 3h) in den Sitzwagen umsteigen mussten. Zudem gab es im gesamten WL kein Wasser (auch nicht auf dem WC).

Mein erster Gedanke beim morgendlichen Umsteigen in Slowenien war der, dass ich mal eine Mail an die DB schicke (dort waren die Tickets her), um auf dem Kulanzweg um eine kleine Entschädigung zu bitten (ich rechnete etwa mit einem 10-20 Euro Kulanzgutschein und wäre damit auch zufrieden).

Zwischenzeitlich ist mir die Frage gekommen, ob auch ohne Kulanz ein Erstattungsanspruch bestünde, wenn ja, in welcher Höhe? Immerhin wurde die gekaufte Leistung, nämlich Schlafwagentransport bis Rijeka, ja nicht erbracht, und spottbillig sind die Globalpreise ja auch nicht gerade.

Unabhängig davon bin ich nach wie vor unschlüssig, an wen ich mich wenden soll. Tickets sind DB personenbedient gekauft worden (Vermerk des Schaffners bzgl. Ausfall des WL habe ich auf dem Ticket). Die ÖBB vermarket ja das ganze Konstrukt irgendwie auch als Partner-Nightet, Beförderer ist letztendlich die HZPP, wenn ich mich nicht täusche.

Kann mir hier jemand weiterhelfen oder hat Erfahrungen mit einer ähnlichen Situation gemacht?

Danke!

Schlafwagen nur auf Teilstrecke

Reservierungszettel, KDU, Montag, 22.04.2019, 13:06 (vor 2526 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Mein erster Gedanke beim morgendlichen Umsteigen in Slowenien war der, dass ich mal eine Mail an die DB schicke (dort waren die Tickets her), um auf dem Kulanzweg um eine kleine Entschädigung zu bitten (ich rechnete etwa mit einem 10-20 Euro Kulanzgutschein und wäre damit auch zufrieden).

Zwischenzeitlich ist mir die Frage gekommen, ob auch ohne Kulanz ein Erstattungsanspruch bestünde, wenn ja, in welcher Höhe? Immerhin wurde die gekaufte Leistung, nämlich Schlafwagentransport bis Rijeka, ja nicht erbracht, und spottbillig sind die Globalpreise ja auch nicht gerade.

Unabhängig davon bin ich nach wie vor unschlüssig, an wen ich mich wenden soll. Tickets sind DB personenbedient gekauft worden (Vermerk des Schaffners bzgl. Ausfall des WL habe ich auf dem Ticket). Die ÖBB vermarket ja das ganze Konstrukt irgendwie auch als Partner-Nightet, Beförderer ist letztendlich die HZPP, wenn ich mich nicht täusche.

An deiner Stelle würde ich mich wieder an das Reisezentrum wenden - der Vermerk wird dem Mitarbeiter bei der Klärung helfen.

Ähnlicher Fall über das SC FGR gelöst

DG, Montag, 22.04.2019, 19:08 (vor 2526 Tagen) @ Reservierungszettel

Beim Fehlen des 1.Kl.-Wagens des EC 212 nach Zagreb in 2017 habe ich mir dies auf dem Fahrschein vermerken lassen, und das über das SC FGR eingereicht. Es gab eine ganz ordentliche Erstattung, wenn ich mich richtig erinnere.
Vielleicht kommt auch hier dieser Weg in Frage. Sicher kommen aber noch sachdienlichere Hinweise :-)

Ähnlicher Fall über das SC FGR gelöst

bahnfahrerofr., Montag, 22.04.2019, 19:40 (vor 2526 Tagen) @ DG

Beim Fehlen des 1.Kl.-Wagens des EC 212 nach Zagreb in 2017 habe ich mir dies auf dem Fahrschein vermerken lassen, und das über das SC FGR eingereicht. Es gab eine ganz ordentliche Erstattung, wenn ich mich richtig erinnere.
Vielleicht kommt auch hier dieser Weg in Frage. Sicher kommen aber noch sachdienlichere Hinweise :-)

Interessant. Das SC FGR hätte ich jetzt am wenigsten für zuständig gehalten.

Nun gut, wenn die 1. Klasse (im Tageszug) oder der Schlafwagen (im Nachtzug) ausfällt und deswegen die 2. Klasse oder Liegewagen genutzt werden musste, besteht zweifelsohne ein Erstattungsanspruch in Höhe der Klassendifferenz bzw. des Differenzbetrages Liegewagen zu Schlafwagenaufpreis.

Problem ist halt hier, dass der Ausfall nur auf einer Teilstrecke vorlag, hierzu finde ich im Internet keinen vergleichbaren Fall.

Bei generellem Ausfall scheint der Kundendialog zuständig zu sein (sofern bei der DB gebucht), egal ob Kulanz oder Anspruch:

https://community.bahn.de/questions/1641910-erstattung-ausfall-schlafwagen
https://community.bahn.de/questions/1622281-obb-nightjet-kein-wasser-schlafwagen

@ Reservierungszettel:
Dafür extra ins Reisezentrum zu gehen ist glaube ich nicht so eine gute Idee, ich komme erst in zwei oder drei Wochen wieder vorbei. Davon abgesehen sind die dortigen Mitarbeiter meiner Erfahrung nach nicht unbedingt dafür bekannt, besonders kundenfreundlich zu sein. Ich wette mal, dass eine Aussage á la "Und was soll ich da jetzt machen?" kommen würde.

Anstelle des Reisezentrums kann man bei Erstattungangelegenheiten in der Regel ja die Postfachadresse der DB Vertrieb/Fahrkartenservice in Karlsruhe nutzen. Wäre das hier vielleicht eine Möglichkeit? Oder fahrkartenservice@bahn.de?

Ähnlicher Fall über das SC FGR gelöst

DG, Montag, 22.04.2019, 21:08 (vor 2526 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Beim Fehlen des 1.Kl.-Wagens des EC 212 nach Zagreb in 2017 habe ich mir dies auf dem Fahrschein vermerken lassen, und das über das SC FGR eingereicht. Es gab eine ganz ordentliche Erstattung, wenn ich mich richtig erinnere.

Interessant. Das SC FGR hätte ich jetzt am wenigsten für zuständig gehalten.

Nun gut, wenn die 1. Klasse (im Tageszug) oder der Schlafwagen (im Nachtzug) ausfällt und deswegen die 2. Klasse oder Liegewagen genutzt werden musste, besteht zweifelsohne ein Erstattungsanspruch in Höhe der Klassendifferenz bzw. des Differenzbetrages Liegewagen zu Schlafwagenaufpreis.

Ich hatte mich im Nachgang hier informiert, und man hat mir eine Regelung aus den internationalen Beförderungsbedingungen genannt (Link heute leider kaputt). Da es ein Sparpreis war und somit keine Klassendifferenz griff, gab es den dort genannten Betrag (zzgl. Pauschale für Reservierung, obwohl die inklusiv war, wenn ich mich richtig erinnere).

Problem ist halt hier, dass der Ausfall nur auf einer Teilstrecke vorlag, hierzu finde ich im Internet keinen vergleichbaren Fall.

So war es bei mir ja auch. Hannover-München noch erstklassig im ICE, anschließend dann im ersatzweise bereitgestellten zweitklassigen Wagen. In der Tat aber vielleicht nur mittelmäßig vergleichbar.

Auch wenn ich dafür möglicherweise Buh-Rufe ernte, du hast ja eine Bestätigung, dass Dein Wagen fehlte. Insofern würde ich eine Erstattung in Höhe der Preisdifferenz zwischen den Globalpreisen anstreben. Dass Du zwischendurch in einem anderen Schlafwagenabteil einquartiert warst, zudem bei mangelnder Leistung in Form von keinem Wasser (für eine nicht nutzbare Dusche (weil zu heiß und nicht regulierbar) habe ich damals von CNL 40€ erstattet bekommen) würde ich dabei nicht berücksichtigen.

Ich weiß ja nicht, wie schnell das SC FGR derzeit ist, aber den Versuch, ggf. eine Fahrkartenkopie (für den Fall der Ablehnung, um es dann woanders zu versuchen) einzureichen, könntest Du unternehmen.

Ähnlicher Fall über das SC FGR gelöst

bahnfahrerofr., Montag, 22.04.2019, 21:34 (vor 2526 Tagen) @ DG
bearbeitet von bahnfahrerofr., Montag, 22.04.2019, 21:35

Hallo,

Auch wenn ich dafür möglicherweise Buh-Rufe ernte, du hast ja eine Bestätigung, dass Dein Wagen fehlte. Insofern würde ich eine Erstattung in Höhe der Preisdifferenz zwischen den Globalpreisen anstreben. Dass Du zwischendurch in einem anderen Schlafwagenabteil einquartiert warst, zudem bei mangelnder Leistung in Form von keinem Wasser (für eine nicht nutzbare Dusche (weil zu heiß und nicht regulierbar) habe ich damals von CNL 40€ erstattet bekommen) würde ich dabei nicht berücksichtigen.

Ich weiß ja nicht, wie schnell das SC FGR derzeit ist, aber den Versuch, ggf. eine Fahrkartenkopie (für den Fall der Ablehnung, um es dann woanders zu versuchen) einzureichen, könntest Du unternehmen.

Nur interessehalber: Welche Globalpreisdifferenz meintest du? Schlafwagen - Sitzwagen? ;-)

Problem an der Sache ist, dass der Schaffner nicht vermerkt hat "Ausfall Schlafwagen nach Rijeka" sondern [sinngemäß] "Nur bis Ljubljana Schlafwagen". Somit kann ich die "ersatzweise" Unterbringung im Zagreber Schlafwagen wohl nicht gänzlich außer Betracht lassen.

Und eine Dusche gibts ja in den Double Abteilen eh nicht, ob die HZPP-Schlafwagen eine Dusche am Gang haben, weiß ich gar nicht. Also beschränkt sich die mangelnde Leistung hier - neben dem Teilausfall - auf das nicht nutzbare Waschbecken im Abteil und WC sowie den unschönen Zustand des WCs.

Beim Deluxeabteil - Dein CNL-Fall mit der Dusche - wäre es ja nochmal was anderes.

Von daher wäre ich mit einem niedrigen zweistelligen Kulanzgutschein der DB eigentlich durchaus zufrieden und fände das eine faire Lösung für alle Beteiligten. Die Frage ist halt nach wie vor, wohin ich das Zeug schicken soll. SC FGR ausprobieren wäre möglich, aber auf dem Formular trifft halt schon mal nix zu und es ist eigentlich wirklich kein fahrgastrechtlicher Anspruch im eigentlichen Sinne.

Interessanterweise habe ich in den internationalen Beförderungsbedingungen der DB (PDF Datei, Stand 01.04.19) noch eine mir völlig unbekannte Adresse der DB gefunden:

DB Fernverkehr AG
Kundendialog International
Postfach 120655
D-10596 BERLIN
ticketerstattung.int@deutschebahn.com

Ähnlicher Fall über das SC FGR gelöst

DG, Montag, 22.04.2019, 22:45 (vor 2526 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Nur interessehalber: Welche Globalpreisdifferenz meintest du? Schlafwagen - Sitzwagen? ;-)

Öhm, an sowas hatte ich Gedacht. Ich bin kein Globalpreisprofi (nie genutzt, da Sparpreise immer billiger waren, und nun boykottiere ich den NJ). Ist das so einfach nicht, oder die Differenz sehr groß?
Beim testweisen anschauen habe ich 29€ Sparschiene Sitzwagen vs. 139€ Single-Schlafwagen.

Problem an der Sache ist, dass der Schaffner nicht vermerkt hat "Ausfall Schlafwagen nach Rijeka" sondern [sinngemäß] "Nur bis Ljubljana Schlafwagen". Somit kann ich die "ersatzweise" Unterbringung im Zagreber Schlafwagen wohl nicht gänzlich außer Betracht lassen.

Das macht es nicht leichter und spricht dafür, dass es ein nicht regulierter Fall sein könnte.

Und eine Dusche gibts ja in den Double Abteilen eh nicht, ob die HZPP-Schlafwagen eine Dusche am Gang haben, weiß ich gar nicht.

Ich meine, das ist nicht der Fall. Letztes Jahr bin ich von Split bis Zagreb damit gefahren und kann mich nicht an sowas erinnern.

Interessanterweise habe ich in den internationalen Beförderungsbedingungen der DB (PDF Datei, Stand 01.04.19) noch eine mir völlig unbekannte Adresse der DB gefunden:

DB Fernverkehr AG
Kundendialog International

In der Tat interessant, nie davon gehört. Wie viel man da wohl als Angestellter zu tun hat...?!

Ähnlicher Fall über das SC FGR gelöst

Taurus83, Nürnberg, Dienstag, 23.04.2019, 07:58 (vor 2525 Tagen) @ bahnfahrerofr.

SC FGR ausprobieren wäre möglich, aber auf dem Formular trifft halt schon mal nix zu und es ist eigentlich wirklich kein fahrgastrechtlicher Anspruch im eigentlichen Sinne.

Also man muss kein Formular benutzen um an das SC FGR zu schreiben, man kann dies auch in Briefform tun.

Ich hatte mal eine ganz andere Sache, Erstattung eines Thalys-Tickets als Zubringer zum Eurostar als "alternative Beförderungsform" wegen letzter Verbindung pro Tag, da passt auch überhaupt nichts im Formular. Hatte den Fall geschildert, begründet und nach ungefähr einem Monat das Geld auf dem Konto.

Den Kundenmonolog würde ich halt eher anschreiben wenn's um die DB selbst geht. Mal davon abgesehen, wenn das SC FGR ablehnt kannst Du dort immer noch hinschreiben wegen Kulanz.

Allerdings kommt es halt auch auf die Stimmung des Mitarbeiters an. Ich hatte mal vor Jahren noch im CNL den Fall dass der Zug irgendwo in Italien um 4 Uhr morgens (Verona?) aufgehört hat weil man nicht auf den 2 Stunden verspäteten Teil aus Wien warten wollte und man durfte dann in einen Frecciarossa umsteigen. Ich fand es eine ziemliche Frechheit, man hätte wenigstens den Zug noch 2 Stunden stehen lassen können, stattdessen musste man sofort raus, eine halbe Stunde in der Kälte am Bahnsteig warten und hatte dann keine Reservierung, musste also Sitzplatzhopping betreiben. Bekommen habe ich nichts dafür, zugegebenermaßen nur Liegewagen. Dagegen ist Dein Fall ja noch harmlos, Du konntest wenigstens gleich in den anderen Zugteil umsteigen.

Viele Grüße,
Bernhard

Schlafwagen nur auf Teilstrecke

bahnfahrerofr., Freitag, 26.04.2019, 11:24 (vor 2522 Tagen) @ bahnfahrerofr.

So, gibt Neuigkeiten. Habe an kundendialog@bahn.de geschrieben und folgende Antwort erhalten:

Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Wir freuen uns, dass Sie sich für den EuroNight entschiedenhaben. Gleichwohl bedauern wir, dass der von Ihnen gebuchte Wagen nichtvorhanden war. Da die Nachtzüge durch die ÖBB bedient werden, können wir Ihnenden Grund für das fehlen des Wagens nicht mitteilen.

Zur vollständigen Bearbeitung IhresAnliegens und um Ihren Erstattungswunsch zu prüfen, haben wir IhrSchreiben an unsere Fachabteilung weitergeleitet.

DB Vertrieb GmbH
Online-Vertrieb
Postfach 10 01 14
96053 Bamberg

Wir bitten Sie bis zurabschließenden Beantwortung von dort um Ihre Geduld.

Ihren zukünftigen Reisen wünschen wir einen angenehmenVerlauf.


Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Maren R.

So, ich bin gespannt von wem noch eine Antwort kommt. Weiß jemand was das nun für Postfach ist, von DB Vertrieb?

Schlafwagen nur auf Teilstrecke

ffz, Freitag, 26.04.2019, 14:12 (vor 2522 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Hallo,

das ist die Postfachadresse vom SC FGR.

Schlafwagen nur auf Teilstrecke

bahnfahrerofr., Freitag, 26.04.2019, 14:33 (vor 2522 Tagen) @ ffz

Hallo,

das ist die Postfachadresse vom SC FGR.

Hallo,

bist du dir da wirklich sicher? Die Großkundenanschrift und somit das Postfach vom SC FGR ist doch eigentlich Frankfurt am Main?

Wenn man im Internet nach dem Postfach sucht, findet es ziemlich selten. Es wird von der DB für verschiedene, eher selten vorkommende Sachverhalte angegeben:

- Meldung von Betrugsfällen in Verbindung mit den "Sparpreis-Stornogutschein-Fällen"

- Rückerstattung von Nachzahlungen im Falle einer vorhandenen, aber nicht mitgeführten Bahncard

- Rückerstattung von ersatzweise selbst beschafften Tickets, während die TravelZoo-Tickets aufgrund technischer Probleme nicht buchbar waren (8/2017)

- Widerruf des Kaufes von Geschenkgutscheinen (Rücksendeadresse)

- Rückerstattung von ersatzweise selbst beschafften Tickets, weil das online oder telefonisch gebuchte und per Postversand bestellte Ticket nicht rechtzeitig angekommen oder im Postlauf verschwunden ist

- Rückerstattung von zusätzlichen Fahrkarten im Rahmen der Rheintalbahn-Sperrung

Das sind doch eigentlich alles keine Sachverhalte, die der/die/das SC FGR bearbeitet.

Mehrfach wurde neben dieser Postfachadresse auch die Mailadresse des Fahrkartenservice angegeben. Könnte es sein, dass das Postfach quasi dort ankommt, wo auch fahrkartenservice@bahn.de landet?

Schlafwagen nur auf Teilstrecke

bahnfahrerofr., Sonntag, 05.05.2019, 15:55 (vor 2513 Tagen) @ bahnfahrerofr.

So, es gibt nun Neuigkeiten:

Nachdem der Kundendialog meine Nachricht an den Online[sic!]-Service in Bamberg abgegeben hat (siehe oben), bekam ich nun Post (!) von DB Vertrieb in Karlsruhe.

Absender ist das Postfach 100247, welches auch z.b. für die postalische Stornierung von Automaten/Schalterfahrkarten genutzt werden kann, also mehr oder weniger der Fahrkartenservice.

Man bittet in dem Schreiben allen ernstes darum, "für eine mögliche Erstattung" eine aktuelle Bankverbindung mitzuteilen.

1.) für eine mögliche Erstattung - gibt es jetzt was oder nicht? Wenn nicht, warum fordert ihr dann die Bankverbindung an?

2.) Warum braucht ihr meine Bankverbindung? Ich habe unter meiner bei bahn.de verwendeten Mailadresse geschrieben wodurch meine Anfrage doch dem Kundenkonto zugeordnet werden sollte - ich habe seit Ewigkeiten mein Girokonto für die Lastschrift hinterlegt.

3.) Warum zur Hölle per Brief und nicht per Mail? (Antwort geht auch nur per Brief - keine Mail angegeben?)


Es bleibt also weiter spannend...

Schlafwagen nur auf Teilstrecke

DG, Sonntag, 05.05.2019, 16:01 (vor 2513 Tagen) @ bahnfahrerofr.

1.) für eine mögliche Erstattung - gibt es jetzt was oder nicht? Wenn nicht, warum fordert ihr dann die Bankverbindung an?

Gute Frage, ich würde mir da aber etwas Hoffnung machen, dass in Deinem Sinne entschieden wird.

2.) Warum braucht ihr meine Bankverbindung? Ich habe unter meiner bei bahn.de verwendeten Mailadresse geschrieben wodurch meine Anfrage doch dem Kundenkonto zugeordnet werden sollte - ich habe seit Ewigkeiten mein Girokonto für die Lastschrift hinterlegt.

Idealerweise sind Deine Bankdaten so gespeichert, dass diese nicht von beliebigen Personen oder Stellen ausgelesen werden können.
Möglicherweise können sie das schon, Dir wurde aber irgendwo zugesichert, dass das nicht passiert, und daher darf man das nun nicht. Alles Spekulation.

3.) Warum zur Hölle per Brief und nicht per Mail? (Antwort geht auch nur per Brief - keine Mail angegeben?)

Tja, wer weiß. In meinem kürzlichen Beschwerdefall, bei dem ich postalisch den Kundendialog anschrieb, hat sich offenbar die Bearbeiterin meine Mailadresse rausgesucht und mir dahin geschrieben :-)
Es könnte einfach an der Person liegen, die das bearbeitet hat. Und ehrlich gesagt mache ich für den Rückantwortweg auch eher schlechte Prozesse verantwortlich, als dass ich vermuten würde, dass man es möglichst schwer machen will...

Schlafwagen nur auf Teilstrecke

bahnfahrerofr., Sonntag, 05.05.2019, 17:13 (vor 2513 Tagen) @ DG
bearbeitet von bahnfahrerofr., Sonntag, 05.05.2019, 17:15

2.) Warum braucht ihr meine Bankverbindung? Ich habe unter meiner bei bahn.de verwendeten Mailadresse geschrieben wodurch meine Anfrage doch dem Kundenkonto zugeordnet werden sollte - ich habe seit Ewigkeiten mein Girokonto für die Lastschrift hinterlegt.


Idealerweise sind Deine Bankdaten so gespeichert, dass diese nicht von beliebigen Personen oder Stellen ausgelesen werden können.
Möglicherweise können sie das schon, Dir wurde aber irgendwo zugesichert, dass das nicht passiert, und daher darf man das nun nicht. Alles Spekulation.

Ist zwar nett, dass du der Bahn strengen Datenschutz nachsagt, aber daran glaube ich nicht. Als ich vor einem Jahr mal einen Automatenflexpreis dort hin geschickt habe zur tariflichen Stornierung, bekam ich den Betrag ohne Rückfrage auf mein Girokonto (das im bahn.de Konto hinterlegte). Die Mitteilung dazu kam übrigens per Mail :-)

Ich glaube hier auch nicht an böse Absichten, sondern genau so wie du an seltsame/schlechte Prozesse. Aber man kratzt sich als Kunde schon am Kopf.

Mich wundert es ja, dass sie nicht die original Fahrkarten angefordert haben, war ja nur der Scan dabei. Aber vielleicht kommt das ja noch, ich werde berichten :D

Gewundert hat mich auch die schnelle Reaktion, das Schreiben ist auf 29.4. datiert, also ganze zwei Tage Bearbeitungszeit. Beim letzten mal hat die Antwort vom Fahrkarten-Service 12 Wochen gedauert.

Schlafwagen nur auf Teilstrecke

Ina Petersen, Sonntag, 05.05.2019, 17:27 (vor 2513 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Guten Abend,
Zu Punkr 1.
Ich habe die gleiche Antwort mit der Bitte um Zusendung der Bankdaten bei möglicher Erstattung bekommen. Bin dem Wunsch nachgekommen u d keine Woche später hatte ich die Erstattungszahlung auf dem Konto. Der passende Brief dazu kam 2 Wochen später. .....


Gruß
Ina

Schlafwagen nur auf Teilstrecke

bahnfahrerofr., Sonntag, 05.05.2019, 18:09 (vor 2513 Tagen) @ Ina Petersen

Guten Abend,
Zu Punkr 1.
Ich habe die gleiche Antwort mit der Bitte um Zusendung der Bankdaten bei möglicher Erstattung bekommen. Bin dem Wunsch nachgekommen u d keine Woche später hatte ich die Erstattungszahlung auf dem Konto. Der passende Brief dazu kam 2 Wochen später. .....


Gruß
Ina

Danke, interessant!
Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.

Was für eine Erstattung hattest du denn, und wie hast du den Brief beantwortet? Per Brief?

Schlafwagen nur auf Teilstrecke

Ina Petersen, Sonntag, 05.05.2019, 20:14 (vor 2513 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Erstattung Roma- München und ab dort die Sitzplatzreservierungen aufgrund verpasster Anschlüsse. 4 Stunden Verspätung bei Ankunft in München. Hälfte des Fahrpreises für die Strecke Rom- München erhalten( Liegewagenreservierung blieb unangetastet, da Liegewagen vorhanden war). Per Post kam zum späteren Schreiben noch ein Gutschein hinzu.

Danke

bahnfahrerofr., Sonntag, 05.05.2019, 20:52 (vor 2513 Tagen) @ Ina Petersen

- kein Text -

Schlafwagen nur auf Teilstrecke

bahnfahrerofr., Donnerstag, 13.06.2019, 22:42 (vor 2474 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Hallo zusammen,

kleine Info an alle, die das Thema verfolgt hatten: Heute kam ein 70 Euro Reisegutschein von der DB per Post.

Das sind gut 1/3 des Ticketpreises und somit mehr als ich erwartet habe bzw. als mir aus meiner Sicht zusteht, aber ganz nett ist es natürlich trotzdem.

Viele Grüße

Schlafwagen nur auf Teilstrecke

Ina Petersen, Donnerstag, 13.06.2019, 23:00 (vor 2474 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Geht doch. Freut mich.

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