DB Online Verkauf funzt nicht - Empfehlung Ticket Neukauf (Fahrkarten und Angebote)

RhBDirk, Montag, 01.04.2019, 15:21 (vor 2564 Tagen)
bearbeitet von RhBDirk, Montag, 01.04.2019, 15:21

Wichtiger Hinweis: Aktuell kann es auf bahn.de sowie beim DB Navigator zu Störungen beim Login, bei Buchungen oder beim Abruf von Online-Tickets kommen.

Sollten Sie Ihr gebuchtes Ticket nicht sofort herunterladen können, probieren Sie den Ladevorgang bitte später erneut. Wenn Sie Ihre Fahrt sofort antreten müssen, empfehlen wir Ihnen einen Neukauf bei einer Verkaufsstelle vor Ort. Die doppelt gekaufte Fahrkarte wird Ihnen anschließend erstattet.
Aufgrund der hohen Nachfrage, kann es bei der Service-Hotline aktuell zu Wartezeiten kommen.

Welch Deppen sitzen da eigentlich in den verantwortlichen Stellen?

Ein Nahverkehrsticket/Verbundticket kann man aufgrund des eher geringen Wertes mal eben neu kaufen. Hat dann aber auch wieder die Mühe, dieses erstatten zu lassen.

Aber ein Sparpreisticket nicht ausdrucken/abrufen zu können und dann auf ein Normalpreisticket zu verweisen ist schon sonderlich dreist.

Was bitte kann der zahlende Kunde, der Gast, dafür, wenn die ihr Ticketsystem nicht ans Laufen bekommen? Freifahrt wäre da angesagt, Kulanz. Aber nicht noch mal extra abkassieren und Zeit des Kunden stehlen für Dinge, die der Kunde in keiner Weise zu verantworten hat.

DB Online Verkauf funzt nicht - Empfehlung Ticket Neukauf

keksi, Montag, 01.04.2019, 15:29 (vor 2564 Tagen) @ RhBDirk

Wichtiger Hinweis: Aktuell kann es auf bahn.de sowie beim DB Navigator zu Störungen beim Login, bei Buchungen oder beim Abruf von Online-Tickets kommen.

Sollten Sie Ihr gebuchtes Ticket nicht sofort herunterladen können, probieren Sie den Ladevorgang bitte später erneut. Wenn Sie Ihre Fahrt sofort antreten müssen, empfehlen wir Ihnen einen Neukauf bei einer Verkaufsstelle vor Ort. Die doppelt gekaufte Fahrkarte wird Ihnen anschließend erstattet.
Aufgrund der hohen Nachfrage, kann es bei der Service-Hotline aktuell zu Wartezeiten kommen.

Welch Deppen sitzen da eigentlich in den verantwortlichen Stellen?

Ein Nahverkehrsticket/Verbundticket kann man aufgrund des eher geringen Wertes mal eben neu kaufen. Hat dann aber auch wieder die Mühe, dieses erstatten zu lassen.

Aber ein Sparpreisticket nicht ausdrucken/abrufen zu können und dann auf ein Normalpreisticket zu verweisen ist schon sonderlich dreist.

Was bitte kann der zahlende Kunde, der Gast, dafür, wenn die ihr Ticketsystem nicht ans Laufen bekommen? Freifahrt wäre da angesagt, Kulanz. Aber nicht noch mal extra abkassieren und Zeit des Kunden stehlen für Dinge, die der Kunde in keiner Weise zu verantworten hat.

Yeaaahhh... Freifahrt auch für alle die eh keine Fahrkarte haben wollten und deswegen jetzt umsonst reisen. Was daran so schlimm, sich ne Fahrkarte zu kaufen und dann einzureichen?. Steht denn irgendwo geschrieben, das Systeme nicht auch mal ausfallen können?

Machst das im Supermarkt auch so, wenn die Kasse ausfällt, dann darfst du umsonst einkaufen?

Manchmal frage ich mich, was hier manche immer sich rausnehmen zu dürfen.

Mfg

DB Online Verkauf funzt nicht - Empfehlung Ticket Neukauf

RhBDirk, Montag, 01.04.2019, 15:46 (vor 2564 Tagen) @ keksi

Yeaaahhh... Freifahrt auch für alle die eh keine Fahrkarte haben wollten und deswegen jetzt umsonst reisen. Was daran so schlimm, sich ne Fahrkarte zu kaufen und dann einzureichen?. Steht denn irgendwo geschrieben, das Systeme nicht auch mal ausfallen können?

Machst das im Supermarkt auch so, wenn die Kasse ausfällt, dann darfst du umsonst einkaufen?

Manchmal frage ich mich, was hier manche immer sich rausnehmen zu dürfen.

Mfg

Hachja, der kundenorientierte keksi.

Wenn im Supermarkt die Kasse streikt, schliesst er. Dann kann/muss ich meinen Einkauf an der Kasse zurücklassen und gehe in den nächsten Supermarkt.

Es kann aber nicht sein, dass man den Kunden zum doppelten Fahrpreis (bei Sparpreisen eher ein Vielfaches) verdonnert und ihm damit noch weitere Hürden aufbürdet, um die Auslagen sich wieder erstatten zu lassen.

Eine Auftragsnummer liegt bei der DB vor. Der Kunde hat diese Nummer per email erhalten. Die muss zur Legitimation reichen und wenn dies händisch gemacht wird. Im Nachhinein kann dann geprüft werden, ob das Ticket vorlag und gültig war.

DB Online Verkauf funzt nicht - Empfehlung Ticket Neukauf

danielausberlin, Montag, 01.04.2019, 15:52 (vor 2564 Tagen) @ RhBDirk

Wenn im Supermarkt die Kasse streikt, schliesst er. Dann kann/muss ich meinen Einkauf an der Kasse zurücklassen und gehe in den nächsten Supermarkt.

Ja, oder um dem hinkenden Vergleich zum Laufen zu verhelfen:
Wenn im Supermarkt der eigentlich in der Werbung reduzierte Artikel an der Kasse zum dreifachen Preis erscheint oder die Kasse den Artikel wegen eines Fehlers nicht scannen kann, muss man auch nicht erst das Dreifache zahlen und sich schriftlich alles wiederholen. Dann wird einem auch einfach mal geglaubt oder kurz ins Prospekt geschaut und dann händisch der Artikel durchgewunken.

Eine Auftragsnummer liegt bei der DB vor. Der Kunde hat diese Nummer per email erhalten. Die muss zur Legitimation reichen und wenn dies händisch gemacht wird. Im Nachhinein kann dann geprüft werden, ob das Ticket vorlag und gültig war.

Genau, Auftragsnummer = rotes Schild auf dem Artikel bzw. Prospekt mit Werbepreis. Nachschauen möge doch bitte die DB selber. Und wenn es per Telefon bei Systel persönlich ist. ;-)

Ich habe heute auch mehrere Tickets gebucht. Es kamm immer zumindest die Seite mit der Auftragsnummer und auch die Mail.

DB Online Verkauf funzt nicht - Empfehlung Ticket Neukauf

JanZ, HB, Montag, 01.04.2019, 15:56 (vor 2564 Tagen) @ danielausberlin

Bei mir hat der Kauf eines OT über bahn.de gerade auch hervorragend funktioniert, aber es heißt ja auch, dass es zu Störungen kommen „kann“. Ich sehe das allerdings auch so, dass das dann nicht mein Problem ist.

DB Online Verkauf funzt nicht - Empfehlung Ticket Neukauf

danielausberlin, Montag, 01.04.2019, 16:01 (vor 2564 Tagen) @ JanZ

Bei mir hat der Kauf eines OT über bahn.de gerade auch hervorragend funktioniert,

Mittlerweile läuft es wieder runder. Ich wurde mehrmals während Buchungen ausgeloggt, und beim PDF anzeigen kam immer ne "403". Auch über die Auftragssuche wurde zwar der Auftrag gefunden (kann man ja immerhin nen Screenshot machen), aber beim PDF wieder kryptische Fehler a la 403 oder 500.

DB Online Verkauf funzt nicht - Empfehlung Ticket Neukauf

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Montag, 01.04.2019, 16:43 (vor 2564 Tagen) @ RhBDirk

"Eine Auftragsnummer liegt bei der DB vor. Der Kunde hat diese Nummer per email erhalten. Die muss zur Legitimation reichen und wenn dies händisch gemacht wird."

Sehe ich genau so. Anhand dieses Codes sollte jeder Fahrkartenschalter einem vorsprechenden Kunden unter Vorlage des Personalausweises sein Ticket ausdrucken können bzw. einem Zugbegleiter bei der Kontrolle reichen. Den Umweg über einen Ticketneukauf und dem Brimborium um die Erstattung kann ich nicht nachvollziehen.

--
Gruß, Olaf

"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."

Goethe an Schiller 1797

DB Online Verkauf funzt nicht - Empfehlung Ticket Neukauf

musicus, Montag, 01.04.2019, 16:47 (vor 2564 Tagen) @ Alibizugpaar

Den Umweg über einen Ticketneukauf und dem Brimborium um die Erstattung kann ich nicht nachvollziehen.

Ich schon. Die DB ist damit besser dran und auf der sicheren Seite.

DB Online Verkauf funzt nicht - Empfehlung Ticket Neukauf

Gleiswechsel, Dienstag, 02.04.2019, 07:35 (vor 2564 Tagen) @ musicus

Da finde ich Kundenfreundlichkeit wichtiger als dass die DB “sicher” ist.

DB Online Verkauf funzt nicht - Empfehlung Ticket Neukauf

musicus, Dienstag, 02.04.2019, 07:52 (vor 2564 Tagen) @ Gleiswechsel

Dann bist du bei der DB grundsätzlich falsch.

DB Online Verkauf funzt nicht - Empfehlung Ticket Neukauf

inselino, Montag, 01.04.2019, 16:23 (vor 2564 Tagen) @ keksi

Für mich ist ja die Frage, wie es an die Kunden kommuniziert wird. Eben ist eine Dame auf ein paar Reihen hinter mir aus allen Wolken gefallen, als die App das gekaufte Ticket nicht angezeigt hat.
Der Schaffner wusste auch über nichts Bescheid. Wenn die Bahn erlaubt, Tickets ausschließlich über die App zu buchen und zu nutzen muss Sie auch sicherstellen, dass dies funktioniert.
Aus meiner Sicht ist dies auch im Vertrag mit eingeschlossen aber da lasse ich gerne die Jura-Expert*innen ran.
Wenn die Bahn also den Vertragsbestandteil nicht erfüllen kann ist es sicherlich nicht Aufgabe des Kunden, diesen Fehler zu beheben. Wie die Bahn dies anstellt muss sie für sich klären.

Außerdem stelle man sich vor, eine*r ist mit einer Familie/größeren Gruppe unterwegs, wie soll der*die schnell ein paar hundert Euro bereit stellen für ein neues Gruppenticket?
Die DB könnte natürlich auch erstmal die Online-Buchung abschalten, damit niemand weiteres diesem Problem begegnet, den Shit-Storm möchte man sich aber sicherlich auch nicht einfangen.

Da das Problem nur bei Buchungen über die App bzw. beim Ticketabruf über die selbige auftrtt gäbe es einfachere Lösungen ohne Belastung des Kunden. Da für den Kauf ja ohnehin die Daten vorhanden sind, könnte die DB also Intern den Vorgang inkl. Personalien aufnehmen und später prüfen ob ein Ticket vorhanden war. Wenn nicht wird nachträglich eine Rechnung gestellt. Ist natürlich mehr Arbeit auf Seite der DB aus meiner Sicht aber das anständigere Verhalten wenn man selbst die Verfehlung aufweist.

Im Falle einer Nacherhebung würde sich ja auch die Frage stellen, ob die zusätzlichen Umstände entsprechend erstattet werden. Frühere Anreise zum Bahnhof, Aufwand das Geld dafür zu organisieren etc.

Ohne erneute Debatten darüber zu führen ob man nun selbst Schuld ist oder nicht, halte ich es schlicht für eine sehr schlechte Informationspolitik, wenn hier keiner davon weiß und ebenso für schlechten Service seine eigenen Verfehlungen auf den Kunden abzuwälzen.

Notfalls per E-Mail

JumpUp, Montag, 01.04.2019, 16:42 (vor 2564 Tagen) @ inselino

Meine Tickets werden auch stets per E-Mail an mich verschickt.
Da würde ich erstmal nachschauen, wenn es in der App nicht funktioniert.
Zwar nicht super komfortabel, aber immerhin möglich.

Notfalls per E-Mail

s103, Montag, 01.04.2019, 18:38 (vor 2564 Tagen) @ JumpUp

Hallo zusammen,

Meine Tickets werden auch stets per E-Mail an mich verschickt.
Da würde ich erstmal nachschauen, wenn es in der App nicht funktioniert.
Zwar nicht super komfortabel, aber immerhin möglich.

Ich hatte vor 2 Wochen den Fall, dass selbst die Email keinen Anhang hatte. Das Ticket war aber verkauft, wenig später konnte ich es laden.

Der Service konnte den Fall trotz aller verlangten Daten nicht nachvollziehen. Schade, vielleicht hatte die Ursache auch mit den heutigen Vorkommnissen etwas tun.

Grundsätzlich ist meine Kundenerwartung, dass wenn der App-Kauf zu 99% funktioniert, es für das restliche (bahnverschuldete) Prozent auch einen Plan B ohne Automatenkauf geben muss. Bei mir wäre die Vorwarnzeit für Automatenkaufreserve aufgrund Buszubringer beträchtlich, und ohne Puffer ist das Risiko, innerhalb der wenigen Minuten Umstiegszeit nicht zum Erfolg zu kommen, zu hoch, so dass Anschlussverlust akut droht.
Natürlich könnte man sich angewöhnen, Tickets am Vortag zu kaufen, hat jedoch Nachteile bei Nichtantrittsgründen.


Schöne Grüße
Gero

Köstlich ...

Blaschke, Montag, 01.04.2019, 16:24 (vor 2564 Tagen) @ keksi

Hallo.

Was daran so schlimm, sich ne Fahrkarte zu kaufen und dann einzureichen?

Klar hat jeder Geld übrig, um sich eben ein neues Ticket zu ziehen. Ist ja Monatsanfang. Und Zeit dazu ist auch da.

Wo genau muss ich denn die 2. Fahrkarte einreichen? Wenigstens das könnte man dann dabei schreiben.

Manchmal frage ich mich, was hier manche immer sich rausnehmen zu dürfen.


Ich frage mich öfters als manchmal, ob du KUNDENSERVICE je verstanden hast ...


Schöne Grüße von jörg

Wozu Wartungsarbeiten, wenns danach nicht arbeitet

Power132, Montag, 01.04.2019, 20:07 (vor 2564 Tagen) @ keksi

Wozu führt man Wartungsarbeiten durch, wenn nach den Wartungsarbeiten der Zustand wie voherher nicht mehr da ist?

Warum kommuniziert man das erst nach den Wartungsarbeiten und nicht vorher? Da kann man sich notfalls einrichten, wenn man ein oder zwei Wochen vorher weis, dass es zu Einschränkungen kommen kann.

Technik kann mal aussteigen, passiert, aber nach Wartungsarbeiten am Server sollte es danach laufen und nicht zum aufwändigen Nachteil des Kunden!

Wozu Systeme verbessern, wenns danach besser läuft?

Henrik, Montag, 01.04.2019, 20:48 (vor 2564 Tagen) @ Power132

Wozu Wartungsarbeiten, wenns danach nicht arbeitet

hhmm..?
Also besser Systeme nie warten und keine Veränderungen durchführen?

Wozu führt man Wartungsarbeiten durch, wenn nach den Wartungsarbeiten der Zustand wie vorher nicht mehr da ist?

Man verbessert Systeme grade deswegen, damit der Zustand von zuvor nicht mehr da ist, sondern eben ein besserer.

Dass es kurzfristig dabei zu Störungen kommen kann, liegt nun mal in der Natur der Sache.

Warum kommuniziert man das erst nach den Wartungsarbeiten und nicht vorher? Da kann man sich notfalls einrichten, wenn man ein oder zwei Wochen vorher weiß, dass es zu Einschränkungen kommen kann.

Die Wartungsarbeiten wurden vorher kommuniziert,

vgl.
https://twitter.com/DB_Bahn/status/1112421803509600257

jemand anderes hier Forum hatte auch darauf hingewiesen, dass es angekündigt war.

Technik kann mal aussteigen, passiert, aber nach Wartungsarbeiten am Server sollte es danach laufen und nicht zum aufwändigen Nachteil des Kunden!

sollte, muss aber nicht zwangsläufig. Wenn eine Störung auftritt, dann genau zu eben jenem Zeitpunkt.
Störungen im Buchungssystem haben es nunmal leider so an sich, dass sie zum Nachteil des Kunden sind.

DB Online Verkauf funzt nicht - Empfehlung Ticket Neukauf

mdst, Dienstag, 02.04.2019, 01:23 (vor 2564 Tagen) @ keksi

Machst das im Supermarkt auch so, wenn die Kasse ausfällt, dann darfst du umsonst einkaufen?

Habe noch nie erlebt, dass eine Kasse im Supermarkt ausgefallen ist.
Dass es bei der DB-Online-Buchung Probleme gibt hingegen sehr oft! Das ist der Unterschied.

Aprilscherz? Erstattung doppelt gebuchter Fahrkarte per POST

bahn.patient, Montag, 01.04.2019, 16:53 (vor 2564 Tagen) @ RhBDirk

Das Geilste ist eigentlich folgende Ansage:

An wen wende ich mich, wenn ich meine doppelt gebuchte Fahrkarte erstattet bekommen möchte?

Haben Sie Ihr zweites Ticket bei einer anderen Verkaufsstelle gekauft, wenden Sie sich bitte per Post mit folgenden Informationen an DB Vertrieb GmbH, Online-Vertrieb, Postfach 100114 in 96053 Bamberg:

- Auftragsnummer Ihres Digitalen Ticket (bahn.de oder App DB Navigator - sofern vorhanden)
- Buchungszeitraum des Digitalen Tickets
- Vor- und Nachname
- Adresse
- E-Mailadresse
- Nachträglich gekaufte Tickets im Original bzw. einen Ausdruck des Online-Tickets

https://www.bahn.de/p/view/service/buchung/stornierung/stoerung.shtml?dbkanal_007=L01_S...

Die Bahn hat ihre Online-Systeme nicht im Griff und als Entschädigung dafür gängelt man die Kunden, indem sie nicht nur ein neues Ticket kaufen sollen, sondern die Erstattung dann auch noch - unter Auslage von Porto - per Schneckenpost einfordern müssen.

Geht's noch?

Erstattung doppelt gebuchter Fahrkarte per POST – wie sonst?

JanZ, HB, Montag, 01.04.2019, 17:03 (vor 2564 Tagen) @ bahn.patient

Naja, wenn man sich schon eine neue Papierfahrkarte kaufen soll, dann ist es relativ logisch, dass man davon dann auch das Original zur Erstattung einreichen muss. Das macht den Kohl dann auch nicht mehr fett. Aber wie gesagt, wenn.

Denkfehler

Hustensaft, Montag, 01.04.2019, 17:08 (vor 2564 Tagen) @ JanZ

Das Papierticket ist ja entwertet und wird - vollkommen korrekt - nicht erstattet. Erstattet wird ja genau genommen das Ticket, welches gebucht, aber nicht erstellt wurde. Und es muss die DB gar nicht interessieren, ob ich noch ein Ticket gekauft habe oder nicht, vielleicht habe ich mich - aus welchem Grund auch immer - aufgrund des Vorfalls gegen eine Zugnutzung entschieden (z.B. kein/nicht genug Bargeld dabei, kein personenbedienter Verkauf vor Ort, lange Schlange am Schalter mit "Zug wird verpasst"-Garantie ...). Die DB erbingt hier ihre Leistung unsauber und ist die Leistungsstörerin, es ist schon merkwürdig, dass man überhaupt auf den Gedanken kommt, so verfahren zu wollen - es muss doch nachvollziehbar sein, wer ein Ticket gebucht und dies wegen der technischen Probleme nicht erhalten hat.

P.S.
Mit etwas Böswilligkeit könnte man das auch Betrug nennen (und das schrammt nur ganz knapp an den Tatbestandsmerkmalen vorbei).

Denkfehler

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Montag, 01.04.2019, 18:23 (vor 2564 Tagen) @ Hustensaft

"Das Papierticket ist ja entwertet und wird - vollkommen korrekt - nicht erstattet. Erstattet wird ja genau genommen das Ticket, welches gebucht, aber nicht erstellt wurde."

Wenn das Onlineticket aber günstiger war als das kurz vor Abfahrt gezogene Schalter-Ersatzticket, muß ja auch die Preisdifferenz erstattet werden. Also interessieren die Bahn dann schon beide Fahrkarten.

--
Gruß, Olaf

"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."

Goethe an Schiller 1797

Denkfehler

JanZ, HB, Montag, 01.04.2019, 18:46 (vor 2564 Tagen) @ Hustensaft

P.S.
Mit etwas Böswilligkeit könnte man das auch Betrug nennen (und das schrammt nur ganz knapp an den Tatbestandsmerkmalen vorbei).

Unter anderem am Vorsatz. Ganz unwichtiges Detail …

Denkfehler

Hustensaft, Montag, 01.04.2019, 20:31 (vor 2564 Tagen) @ JanZ

P.S.
Mit etwas Böswilligkeit könnte man das auch Betrug nennen (und das schrammt nur ganz knapp an den Tatbestandsmerkmalen vorbei).


Unter anderem am Vorsatz. Ganz unwichtiges Detail …

Aber Du weist schon, was ein bedinger Vorsatz ist (billigende Inkaufnahme) - und da sind wir nah dran.

Denkfehler

JanZ, HB, Montag, 01.04.2019, 21:37 (vor 2564 Tagen) @ Hustensaft

P.S.
Mit etwas Böswilligkeit könnte man das auch Betrug nennen (und das schrammt nur ganz knapp an den Tatbestandsmerkmalen vorbei).


Unter anderem am Vorsatz. Ganz unwichtiges Detail …


Aber Du weist schon, was ein bedinger Vorsatz ist (billigende Inkaufnahme) - und da sind wir nah dran.

Was genau wird da billigend in Kauf genommen? Dass manche Leute die zuviel gekauften Fahrscheine nicht zur Erstattung einreichen, obwohl sie ausdrücklich dazu aufgefordert werden? Dann wäre auch der Verkauf von Gutscheinen Betrug.

Denkfehler

Hustensaft, Dienstag, 02.04.2019, 07:54 (vor 2564 Tagen) @ JanZ

Was genau wird da billigend in Kauf genommen? Dass manche Leute die zuviel gekauften Fahrscheine nicht zur Erstattung einreichen, obwohl sie ausdrücklich dazu aufgefordert werden? Dann wäre auch der Verkauf von Gutscheinen Betrug.

Die DB weiß, dass der Kunde die Leistung bereits bezahlt hat, fordert ihn aber nochmals zur Zahlung auf - damit verschafft man sich rechtswidrig einen vermögensrechtlichen Vorteil. Nur der Umstand, dass man einigermaßen aktiv die Erstattung anbietet, führt dazu, dass man hier möglicherweise gerade so an einer Strafbarkeit vorbei kommt, obgleich man das auch anders sehen könnte, denn schließlich ist das Problem bekannt und die DB hätte durchaus die Möglichkeit, die Buchung per App vorübergehend ganz auszusetzen; die bewusste Unterlassung, weil nicht alle Buchungen betroffen sind, passiert mit Wissen und Wollen, man nimmt also in wissentlich in Kauf, dass solche Fälle auftreten; je nach Staatsanwalt und Richter könnten da durchaus unterschiedliche Ergebnisse eintreten.

Die Sache mit den Gutscheinen ist dabei anders gelagert, wobei die wochenlange Nicht-Akzeptanz bei der Buchung von Sparpreisen auch nicht "ohne" war.

In beiden Fällen handelt man zivilrechtlich in jedem Fall gegen die guten Sitten.

Denkfehler

JanZ, HB, Dienstag, 02.04.2019, 12:50 (vor 2563 Tagen) @ Hustensaft

Und wo ist die "Vorspiegelung falscher oder [...] Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen", die ebenfalls Voraussetzung für den Betrug ist?

Denkfehler

Hustensaft, Dienstag, 02.04.2019, 16:43 (vor 2563 Tagen) @ JanZ

Und wo ist die "Vorspiegelung falscher oder [...] Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen", die ebenfalls Voraussetzung für den Betrug ist?

Der Kunde müsse ein neues Ticket buchen - muss er nicht, dieser "Zwang" resultiert nur aus dem Problem der Bahn, die erfolgte Buchung mit einem Ticket zu krönen. Und: Wer jetzt auf AGB verweist, ist auf dem Holzweg, diese verstoßen in so hohem Maße gegen die guten Sitten und sind für den Kunden unangemessen nachteilig und überraschend (er befindet sich schließlich in gutem Glauben, ein Ticket gekauft zu haben, wenn die Bahn da ein Problem hat, muss sie diesen Vertriebsweg vorübergehend schließen).

Aber noch einmal:
Das könnte man sicher als Betrug einstufen, muss es aber nicht - nicht umsonst schrieb ich, dass das sehr nah dran ist.

Denkfehler

JanZ, HB, Dienstag, 02.04.2019, 18:17 (vor 2563 Tagen) @ Hustensaft
bearbeitet von JanZ, Dienstag, 02.04.2019, 18:17

Naja. Wie gesagt, halte ich die Argumentation für sehr wackelig, aber ich bin auch kein Jurist. Wobei du ja schon selber sagst, dass es auch unter denen vermutlich verschiedene Ansichten gibt (3 Juristen – 5 Meinungen) :-).

Erstattung doppelt gebuchter Fahrkarte - vielleicht so?

bahn.patient, Montag, 01.04.2019, 17:17 (vor 2564 Tagen) @ JanZ

Vielleicht so:

Können Sie im Zug das eigentlich gebuchte Ticket wegen der technischen Störung nicht vorweisen, werden Ihre Personalien aufgenommen und der Vorgang im Nachgang überprüft. Sofern die Nachprüfung ergibt, dass eine gültige Buchung vorlag, entstehen Ihnen selbstverständlich keine weiteren Kosten.

Doppelt gebuchte Fahrkarten nehmen wir unter vollständiger Erstattung des Kaufpreises zurück. Wenden Sie sich hierzu bitte per E-Mail an fahrkartenservice@bahn.de. Geben Sie dabei die Auftragsnummern der betroffenen Online-Buchungen an. Sofern Sie ein Papierticket erworben haben, fügen Sie bitte ein Foto oder einen Scan des Tickets bei.

Wir bemühen uns, die Erstattung binnen 48 Stunden zu veranlassen. Sollten Ihnen durch die Neubuchungen Mehrkosten entstanden sein (etwa durch Kauf eines Tickets zum Flexpreis anstelle eines ursprünglich gebuchten Sparpreis-Tickets), erstatten wir Ihnen selbstverständlich das höherpreisige Ticket.

Ist doch auf bahn.de alles erklärt.

ktmb, Montag, 01.04.2019, 17:21 (vor 2564 Tagen) @ bahn.patient

Und das erklärte Verfahren ist eine Unverschämtheit

bahn.patient, Montag, 01.04.2019, 17:25 (vor 2564 Tagen) @ ktmb

Ich buche online. Wird durch Bahnens seit längerem forciert.

Die Bahn hat ihre Systeme nicht im Griff => Unverschämtheit Nr. 1, aber nun gut. Shit happens.

Ich soll ein neues Papierticket kaufen => Unverschämtheit Nr. 2, hier wäre eine kulante Regelung angesagt, die nicht den Kunden die Panne ausbaden lässt.

Ich soll dieses Papierticket per Post zur Erstattung einschicken => Unverschämtheit Nr. 3, jetzt soll ich auch noch Porto auslegen und wochenlang auf mein Geld warten?!

Keine Unverschämtheit, sondern Rechtssicher

ffz, Montag, 01.04.2019, 18:02 (vor 2564 Tagen) @ bahn.patient

Hallo,

das Verfahren per Post ist das einzige Rechtssichere Verfahren in Deutschland, weil nur der Postweg bei einem Rechtsstreit vor Gericht anerkannt wird. Eine E-Mail zählt genau wie ein Fax oder ein Telefonanruf vor Gericht nicht, mit Ausnahme des DE-Mail Verfahrens, weil ein Empfang und eine Zustellung nicht beweisbar ist. Selbst eine Lesebestätigung zählt juristisch nicht.

Wenn du mit Gericht zu tun hast geht das auch nur per Post, aus dem oben genannten Grund der Rechtssicherheit.

Im übrigen ist der Buchungsvorgang erst abgeschlossen, wenn du das Ticket angezeigt bekommst, bzw per Mail erhalten hast. Ein Buchungscode ist keine Fahrkarte. Die DB ist verpflichtet dir gegen Bargeld(dem einzigen gesetzlichen Zahlungsmittel) zu verkaufen, entweder im Zug wenn kein Automat betriebsbereit ist und der Schalter geschlossen hat, sonst am Automat oder am Schalter. Die App ist ein Service, aber es gibt keine Garantie dass die App immer funktioniert.

In Düsseldorf gab es bei der Rheinbahn den Fall, dass ein Fahrgast einen Fahrschein in der Ticket App hatte, aber die App nicht funktioniert hat und er so die Merfahrtenkarte nicht entwerten konnte und er als er kontrolliert wurde 60€ bezahlen sollte. Der Fahrgast wollte nicht zahlen und ist vor Gericht gezogen, das Gericht hat aber der Rheinbahn eindeutig Recht gegeben, der Fahrgast ist verpflichtet einen gültigen Fahrschein zu kaufen und den bei einer Kontrolle vorzeigen zu können. Dass eine App mal nicht geht damit muss man rechnen und das Risiko eingehen und dann die Strafe bezahlen, oder sich absichern.

Keine Unverschämtheit, sondern Rechtssicher

GibmirZucker, Montag, 01.04.2019, 19:40 (vor 2564 Tagen) @ ffz

Der geschilderte Fall bezieht sich offensichtlich auf eine nicht entwertete Mehrfahrtenkarte. Es sieht natürlich anders aus, wenn ein nicht zu entwertender Fahrschein gekauft ist, aber nicht vorgezeigt werden kann. Die Diskussion muss meiner Meinung nach aber nicht so emotional geführt werden. Das Personal lässt bei der heutigen Krise merklich viel gesunden Menschenverstand walten. Es wäre schön wenn die Fahrgäste das schätzen könnten und nicht auf diese Gedanken kommen.

Fiese, nicht diese. Sorry, Autokorrektur

GibmirZucker, Montag, 01.04.2019, 19:58 (vor 2564 Tagen) @ GibmirZucker

- kein Text -

Keine Unverschämtheit, sondern Rechtssicher

s103, Montag, 01.04.2019, 19:55 (vor 2564 Tagen) @ ffz
bearbeitet von s103, Montag, 01.04.2019, 19:58

Hallo ffz,

Im übrigen ist der Buchungsvorgang erst abgeschlossen, wenn du das Ticket angezeigt bekommst, bzw per Mail erhalten hast. Ein Buchungscode ist keine Fahrkarte. Die DB ist verpflichtet dir gegen Bargeld(dem einzigen gesetzlichen Zahlungsmittel) zu verkaufen, entweder im Zug wenn kein Automat betriebsbereit ist und der Schalter geschlossen hat, sonst am Automat oder am Schalter. Die App ist ein Service, aber es gibt keine Garantie dass die App immer funktioniert.

Nach welchen Kriterien abgeschlossen?

In dem im anderen Beitrag geschilderten Fall war der Kauf komplett, so dass das Geld verbucht war und in einer Datenbank der DB das Ticket gespeichert war. Nur die Übertragung der Information war zunächst gescheitert, trotz erhaltener Email.

Im Rahmen der Digitalisierung sollte man wirklich über weitere verpflichtende Verkaufswege nachdenken für ÖPV, der in Konkurrenz zu Individualverkehrsmitteln stets auch spontan nutzbar sein und bleiben soll, für maximale Attraktivität (in Konkurrenz zu Individualusw.) auch möglichst bequem, und das bedeutet für Tickets um wenige Jahre in die Zukunft projiziert eindeutig das mobile Smartphone.
[Da Smartphones und elektronische Zahlungsmittel nicht alle haben oder wollen wird Automat mit Bargeld trotzdem gebraucht.]

Der Kunde ist sehr häufig der Dumme, wenn Betriebsrisiken von IT-Infrastrukturen mehrheitlich und wie hier (noch) zu seinen Lasten werden.

In Düsseldorf gab es bei der Rheinbahn den Fall, dass ein Fahrgast einen Fahrschein in der Ticket App hatte, aber die App nicht funktioniert hat und er so die Merfahrtenkarte nicht entwerten konnte und er als er kontrolliert wurde 60€ bezahlen sollte. Der Fahrgast wollte nicht zahlen und ist vor Gericht gezogen, das Gericht hat aber der Rheinbahn eindeutig Recht gegeben, der Fahrgast ist verpflichtet einen gültigen Fahrschein zu kaufen und den bei einer Kontrolle vorzeigen zu können. Dass eine App mal nicht geht damit muss man rechnen und das Risiko eingehen und dann die Strafe bezahlen, oder sich absichern.

Da bin ich anderer Meinung, denn der Kunde hatte innerhalb seines Verantwortungsbereichs alles getan (wenn wie geschildert). Natürlich spiegeln das Gesetze und Gericht bislang nicht wider, was geändert werden sollte.

Dass eine vom Dienstleister bereitgestellte (closed source) App nicht funktioniert, geht bei den stark abgeschotteten Smartphone-Betriebssystemen typischerweise auf IT-Probleme zurück. Als Kunde hat man darauf null Einfluss, und die Fälle, wo der Empfang abbricht, der Akku leer ist oder das Gerät beschädigt ist, kann man recht gut unterscheiden.

Dass die IT nicht einfach ist, liegt auch nicht in Kundenverantwortungen. Das wird in der Praxis von Unternehmen gestaltet und dominiert, ohne dass sie Endkunden nach Wunscharchitekturen befragen.

Schöne Grüße
Gero

Und das erklärte Verfahren ist eine Unverschämtheit

Henrik, Montag, 01.04.2019, 19:05 (vor 2564 Tagen) @ bahn.patient

Ich buche online. Wird durch Bahnens seit längerem forciert.

Die Bahn hat ihre Systeme nicht im Griff => Unverschämtheit Nr. 1, aber nun gut. Shit happens.

Ich soll ein neues Papierticket kaufen => Unverschämtheit Nr. 2, hier wäre eine kulante Regelung angesagt, die nicht den Kunden die Panne ausbaden lässt.

Ich soll dieses Papierticket per Post zur Erstattung einschicken => Unverschämtheit Nr. 3, jetzt soll ich auch noch Porto auslegen und wochenlang auf mein Geld warten?!

wenn Du es woanders gebucht hast.

wenn tatsächlich woanders gebucht, dann geh doch mit dem Umschlag ins Reisezentrum und gib ihn da ab.
klappt auch das nicht, gibts hier sicher welche, die Dir bei diesen 70 ct weiterhelfen! ;)

Zu Risiken und Nebenwirkungen ...

Hustensaft, Montag, 01.04.2019, 17:53 (vor 2564 Tagen) @ bahn.patient

Können Sie im Zug das eigentlich gebuchte Ticket wegen der technischen Störung nicht vorweisen, werden Ihre Personalien aufgenommen und der Vorgang im Nachgang überprüft. Sofern die Nachprüfung ergibt, dass eine gültige Buchung vorlag, entstehen Ihnen selbstverständlich keine weiteren Kosten.

Und egal wie das ausgeht, werden die Daten zunächst an ein bestimmtes Unternehmen übermittelt, welches zu den Großen im Scoring zählt - und obwohl eine Fahrkarte vorlag, soll es in der Vergangenheit ziemlich regelmäßig vorgekommen sein, dass dennoch auf wundersame Weise der Score bei diesem Unternehmen signifikant schlechter als bei den anderen derartigen Auskunfteien war.

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