Graf Dracula muss Fahrkarte nachlösen (Allgemeines Forum)

Hustensaft, Donnerstag, 18.02.2010, 06:47 (vor 6002 Tagen) @ jor

Vielleicht mal zur Klarstellung:

Das Strafgesetzbuch kenn keinen Straftatbestand "Schwarzfahren", aber einen, der sich "Erschleichen von Leistungen" nennt.

Um sich eine Leistung zu erschleichen, muss ich wissend und wollend ohne, mit einer unzureichenden oder einer verfälschten Fahrkarte unterwegs sein. Wenn ich aber eine Fahrkarte gelöst habe, so will ich die Leistung ja schon nicht mehr erschleichen - dies gilt sogar, wenn die Fahrkarte womöglich räumlich nicht gültig ist, dies für mich wegen komplizierter Tarifstruktur und mangelnder Information nicht erkennbar war; vom Fahrgast wird eine normale Sorgfaltspflicht erwartet, aber kein aufwändiges Studium von Tarifen und Linienwegen.

Die zivilrechtliche Seite hat damit zunächst nichts zu tun. Allerdings gibt es dennoch deutliche Zusammenhänge, denn das erhöhte Beförderungsentgelt steht definitiv immer dann dem Unternehmen zu, wenn auch der Straftatbestand erfüllt ist. In allen anderen Fällen hängt es von den Umständen des Einzelfalles ab, so dass sich keine pauschale Aussage treffen lässt.

Bezogen auf den konkreten Fall kann man sicher argumentieren, dass die Fahrkarte in der vorgelegten Form nicht korrekt war. Sicher ist aber, dass offenkundig nicht die Absicht bestand, die Leistung zu erschleichen. Was genau vorgefallen ist und warum beispielsweise der echte Name nicht nachgetragen wurde (weigerte sich der Inhaber der Fahrkarte, verweigerte die Schaffnerin dies), kann mangels Detailkenntnis nicht beurteilt werden. Ich gehe aber davon aus, dass in einem zivilrechtlichen Verfahren der Richter beide Seiten zu einem Vergleich drängen wird und das Urteil zu dessen Ungunsten ausfällt, der sich einem Vergleich verweigert; rechtlich sind beide Positionen begründbar.


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