Gilt Schadensminderungspflicht? (Allgemeines Forum)

Hansjörg, Donnerstag, 17.01.2019, 10:56 (vor 2617 Tagen) @ Ösi

Nein. Du hast aber einen Anspruch nur auf die Entschädigung, die du bei der schnellsten Möglichkeit mit gleicher oder späterer Abfahrt erhalten hättest. In der Praxis wird aber auch hier teilweise kundenfreundlich entschieden.

Das ist aber nicht eindeutig zu klären. Denn auch die laut Fahrplan vielleicht schnellere Verbindung kann sich wieder verspäten.
Ich habe schon oft in vermeintlich laut Fahrplan schnelleren Alternativverbindungen länger gebraucht.
Zudem bedarf es auch einiger Zeit eine Alternative herauszufinden. Nicht jeder hat ein Handy dabei. Wenn ich erstmal am Bahnsteig stehe und auf den Fahrplan gucken muss. Oder noch schlimemr im Reisezentrum nach einer alternativverbindung fargen muss. Das kostet richtig Zeit.


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