Gilt Schadensminderungspflicht? (Allgemeines Forum)

Altmann, Donnerstag, 17.01.2019, 10:14 (vor 2618 Tagen) @ martarosenberg

Handelt man auch betrügerisch, wenn man in Abzeichnung einer Verspätung absichtlich und tatsächlich eine Verbindung wählt, die zu einer Ankunftsverspätung von >= 60 Minuten führt, sie sonst aber nicht gewählt hätte, um dann eine Entschädigung im Rahmen der FGR einzureichen?

Stichwort "Schadensminderungspflicht"?

Manchmal hat man ja echt Zeit, und freut sich ob der Verspätung Geld wiederzubekommen, und nimmt dafür gerne die Verspätung in Kauf.

Gilt auch für "normale" Fahrkarten (Flexpreise, Sparpreise im NV-Anteil), nicht nur für Zeitkarten.

Meine Meinung als Laie: "Betrug" ist vielleicht ein etwas starker Begriff, aber ich seh in diesem Fall keinen Grund, FGR geltend machen zu können.


Möchte mich aber mit einer ähnlichen Frage anschließen: Bin ich verpflichtet, eine Zugbindung aufheben zu lassen, wenn mein Zug verspätet ist? Erstens ist das mühsam (Anstellen am Schalter, oder Diskussionen mit Zub - besonders bei Auslandsfahrten). Und zweitens hab ich vielleicht diese Verbindung gewählt, weil landschaftlich besonders schöne Strecke, oder Zug weniger ausgelastet. Und drittens hab ich vielleicht ne Sitzplatzreservierung für diesen Zug ...


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