Was erlauben Fahrgast? (Fahrkarten und Angebote)

sibiminus, Dienstag, 18.12.2018, 00:21 (vor 2655 Tagen) @ agw

Ich sage ja immer: Bestand haben bei der Bahn nur Produkte, die mäßig genutzt werden.

Nicht nur bei der Bahn. Jedes Unternehmen kalkuliert seine Produkte und Angebote, dabei sind Poweruser ohne Powerumsatz pro Einheit unbeliebt. Stichwort Drosselkom.

Sowohl die Verkaufsschlager als auch die Verkaufsnieten werden irgendwann eingestellt.

Oder neu kalkuliert oder im Leistungsumfang verändert. Beispielsweise das SWT mit Halbierung der Geltungstage, Pflicht zum Namenseintrag jedes Fahrgasts bis hin zum Modell Grundpreis 1. Person plus Aufpreis pro Mitfahrer statt dem ursprünglichen Festpreis für 5 Personen.

Ich habe das Gefühl, du setzt das Wort "ausnutzen" gleich mit "missbrauchen", das wäre m. E. unangebracht. Es ist nunmal schlicht Fakt, dass Kunden Produkte und Angebote unterschiedlich nutzen und wenn jemand ein Angebot voll ausnutzt, ist das nicht verwerflich sondern sein gutes Recht. Wenn ein Unternehmen neu kalkuliert und Angebote neu festsetzt, ist das ebensowenig verwerflich und gutes Recht des Unternehmens. Aber, und das scheint hier der Kasus Knacksus zu sein, Bestandskunden gehören rechtzeitig vorher über die Änderung informiert - insbesondere bei der BC100 im Abo, da könnte sich vielleicht ein Sonderkündigungsrecht ergeben.


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