Streikrecht nötig. Notdienstvereinbarung oder Busersatz? (Allgemeines Forum)

Bahngenießer, Dienstag, 11.12.2018, 23:59 (vor 2676 Tagen) @ Gast

Ein allgemeines Argument gegen jegliches Streikrecht lautet: Es läuft einfach jeglichem Pflichtbewußtsein und jeglicher Arbeitsmoral zuwider (und sollte deshalb nicht noch durch rechtliche Rahmenbedingungen gefördert werden), dem Arbeitgeber seine vertraglich zugesicherte Arbeitsleistung vorzuenthalten, und das, obwohl dieser seinerseits nicht vertragsbrüchig ist, sondern lediglich Zusatzwünschen des Arbeitnehmers nicht in vollem Umfang entgegenkommen will.

Keinesfalls sollte man nach der Abschaffung des Streikrechtes rufen. Sonst könnten die Arbeitgeberverbände und Arbeitgeber ihre Machtposition gnadenlos ausnutzen; die dann geltenden Tarifverträge würden sich an der Grenze dessen bewegen, was überhaupt gesetzlich zulässig ist.

Gerade bei der Bahn könnte man aber über "Notdienstvereinbarungen" nachdenken. Natürlich dürfen Notdienstvereinbarungen nicht die Aufrechterhaltung des üblichen Bahnbetriebes zum Inhalt haben, dies käme einem Streikverbot gleich.

Ebenso sollte man bei mehrtägigen Streiks die Bahnunternehmen verpflichten, sich um einen Schienenersatzverkehr zu bemühen. Dann würden die Nachteile des Streiks nicht zu sehr von den Arbeitgebern an die Kunden weitergereicht.


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