In der Praxis leider schwer gangbar. (Fahrkarten und Angebote)

martarosenberg, Montag, 10.12.2018, 14:24 (vor 2661 Tagen) @ JanZ

Bzw., wenn keine Fahrkarte erstellbar ist: Was passiert, wenn man dann ohne Fährt? Ist ja nicht das Verschulden des Fahrgastes ...


Dann fährst du schwarz. Gemäß Punkt 2.2 der BB müsstest du zumindest eine Fahrkarte für die Anfangsstrecke kaufen und könntest die dann im Zug anrechnen lassen.

Und welchem Fahrgast ist zuzumuten, zu wissen, welche Fahrziele auf dem Weg sind und diese durchzuprobieren? Also auch überhaupt erstmal auf die Idee zu kommen, dass sowas dann geht?

Und: In der Praxis funktioniert nach eigenen Erfahrungen das Anrechnen eher nicht. Höchstens über große Umwege und Aufwand nachher zu klären. (In der Erfurter Bahn ausser, dass die Geräte das nicht hergeben, wusste man auch später in der Zentrale erstmal nichts davon, ich musste denen diesen Punkt der BB wörtlich zitieren ... und wie rechnet das Unternehmen das dann intern ab, wenn da verschiedene EVU beteiligt sind und die Einnahmen dennoch irgendwie richtig aufgeteilt werden müssen? Das _will_ vermutlich kein EVU machen.)

Von daher: Hier die Regelung vom "defekten Automaten" gerne von Anfang an ansetzen wollend. Schließlich ist vom DB-Automat bekannt, dass er eigentlich (fast) alles kann.

Sollte in Richtung des Fahrtziels überhaupt keine Fahrkarte erhältlich sein, gelten vermutlich die Regelungen für defekte Fahrscheinautomaten.

Im Zug bekommt man dann wahrscheinlich auch keine korrekte Fahrkarte, da das Gerät des ZUB sicherlich auch nicht mehr kann als im BW-Tarif definiert ist.


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