? zu Fahrgastrechten Mitfahrerfreifahrt (Fahrkarten und Angebote)

mmandl, Donnerstag, 29.11.2018, 18:39 (vor 2669 Tagen) @ Norddeich

An welche Art von Entschädigung denkst du?
Möchtest du einen Teil des Kaufpreises [null Euro] zurückhaben?


Man könnte auf die Idee kommen, 50 % des Preises der Fahrkarte des Hauptreisenden anzusetzen, sodass jeder der beiden Fahrgäste einen Entschädigung auf Basis dieser 50 % verlangen kann. Sofern beide ihre Fahrgastrechte geltend machen, handelt es sich dabei allerdings iE um ein Nullsummenspiel.


Da die Fahrkarte des Hauptreisende einhundert Prozent der Gesamtsumme gekostet hat, die des Mitfahrers dagegen null Prozent, halte ich deine Idee für nicht sinnvoll.

Ich schon, denn die Reduktion beim Mitfahrer ist ja so mit der Hauptkarte verknüpft, dass sie ohne den Hauptfahrer nicht gültig ist. Nicht anders ist dies im Fall eines Mitfahrerrabatts, wenn der Mitfahrer zB im 10 Euro ermäßigt fährt. Dann ist die Ermäßigung für die Zwecke der Fahrgastrechte richtigerweise zur Hälfte auf beide Fahrgäste zu verteilen. Deine Sichtweise halte ich für sehr formalistisch.


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