? zu Fahrgastrechten Mitfahrerfreifahrt (Fahrkarten und Angebote)

mmandl, Donnerstag, 29.11.2018, 11:22 (vor 2674 Tagen) @ Norddeich

An welche Art von Entschädigung denkst du?
Möchtest du einen Teil des Kaufpreises [null Euro] zurückhaben?


Man könnte auf die Idee kommen, 50 % des Preises der Fahrkarte des Hauptreisenden anzusetzen, sodass jeder der beiden Fahrgäste einen Entschädigung auf Basis dieser 50 % verlangen kann. Sofern beide ihre Fahrgastrechte geltend machen, handelt es sich dabei allerdings iE um ein Nullsummenspiel.


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