Emsland SEV - Ticket auch einen Tag früher nutzen? (Fahrkarten und Angebote)

ktmb, Mittwoch, 21.11.2018, 20:19 (vor 2676 Tagen)
bearbeitet von ktmb, Mittwoch, 21.11.2018, 20:23

Hallo,
aufgrund der Sperrung zwischen Meppen und Papenburg bin ich jetzt zweimal in Folge über eine Stunde zu spät am Ziel bzw. Termin angekommen. Ich möchte das in der nächsten Woche beim dritten Mal vermeiden und bereits am Vortag anreisen und in einem Hotel übernachten. Kann ich mein Ticket daher auch einen Tag früher schon nutzen? Auch zwischen Münster und Meppen scheint es derzeit keinen Fahrplan mehr zu geben. Statt angegebener 2:45 h bin ich nun teilweise 3:45 h unterwegs.
Gruß

Ticket ist ein Super Sparpreis.

ktmb, Mittwoch, 21.11.2018, 20:25 (vor 2676 Tagen) @ ktmb

- kein Text -

Emsland SEV - Ticket auch einen Tag früher nutzen?

Action85, Mittwoch, 21.11.2018, 20:41 (vor 2676 Tagen) @ ktmb

Einfach einen Stempel an der DB Information drauf machen lassen. Die Mitarbeiter können auch die Nutzung an einem anderen Tag vermerken.

Seit wann ist an anderen Tagen reisen erlaubt?

Hansjörg, Mittwoch, 21.11.2018, 20:47 (vor 2676 Tagen) @ Action85

- kein Text -

Emsland SEV - Ticket auch einen Tag früher nutzen?

mmandl, Mittwoch, 21.11.2018, 21:45 (vor 2676 Tagen) @ ktmb

Klar, sobald zu erwarten ist dass du am Zielort mindestens 60 Minuten verspätet bist, kannst du die Fahrt antreten. Das kann am Reisetag sein, am Tag zuvor oder auch schon ein halbes Jahr zuvor. Da gibt es keine Grenze.

Auch hier meine Frage. Wo steht das mit anderen Tagen?

Hansjörg, Mittwoch, 21.11.2018, 22:08 (vor 2676 Tagen) @ mmandl

- kein Text -

Muß jeder Pups geregelt werden? Das macht man. Punkt.

Blaschke, Mittwoch, 21.11.2018, 22:16 (vor 2676 Tagen) @ Hansjörg

- kein Text -

seit 2009

sflori, Donnerstag, 22.11.2018, 00:07 (vor 2676 Tagen) @ Hansjörg

Das dürfte schon seit Anfang der Fahrgastrechte gelten.

Details hier:
https://www.bahn.de/p/view/service/auskunft/fahrgastrechte/nationale_regelungen.shtml


Bye. Flo.

seit 2009

Hansjörg, Donnerstag, 22.11.2018, 00:21 (vor 2676 Tagen) @ sflori

Das heißt die Passage "bei nächster Gelegenheit" wird übersetzt mit auch gerne einen Tag oder zwei, drei Tage vorher?

Das finde ich noch recht ungenau formuliert.

Meine Güte

SveFC, Somewhere, Donnerstag, 22.11.2018, 09:16 (vor 2676 Tagen) @ Hansjörg

Auch hier meine Frage. Wo steht das mit anderen Tagen?

Meine Güte, kann man da nicht einfach mal glücklich sein und sich freuen?

Aber sit ja wieder klar, selbst wenn etwas positives bei der DB gemacht wird, wird wieder alles in Frage und ins negative gezogen. Einfach nur zum kotzen!

--
Dieses Forum ist wie gemacht um die DB immer und immer wieder schlecht darzustellen, egal was sie gemacht oder nicht gemacht hat. So wollen es die anwesenden Eisenbahnhater

Meine Güte

Hansjörg, Donnerstag, 22.11.2018, 09:33 (vor 2676 Tagen) @ SveFC
bearbeitet von Hansjörg, Donnerstag, 22.11.2018, 09:34

Das sehe ich nicht so. Ich habe dieverse Fälle wo es durchaus sinnvoll wäre auch nen Tag vorher fahren zu dürfen. Nur bisher wurde das vom Reisezentrum stets verneint. Ich habe aber auch keine Lust jedes Mal im Zug zu diskutieren. Das Argument war stets: "Sie haben ein Ticket für diesen Tag."

Darum wäre ich froh es würde irgendwo stehen damit ich mir das Nachlösen von Ticktes ersparen kann.

Meine Güte

Merry Mary, Donnerstag, 22.11.2018, 10:11 (vor 2676 Tagen) @ Hansjörg

Hier https://community.bahn.de/questions/1816617-letzter-zug-ausgefallen-lauft-dann-erstattung vertritt die Bahn offenbar die Ansicht, dass man die Fahrkarte ohne entsprechenden Stempel nicht einfach am nächsten Tag nutzen darf, selbst wenn man sie am angegebenen Tag durch Schuld der Bahn gar nicht nutzen konnte.
Wenn man versucht, früher als am angegebenen Gültigkeitstag zu fahren (und damit noch gar keine Verspätung nachweisen kann), kann das nur in Diskussionen enden, das hätte ich als Reisender auch lieber schriftlich, dass das erlaubt ist. (Wie ich hier http://www.ice-treff.de/index.php?id=501617 geschildert habe, ist man ja selbst mit eindeutig gültiger Fahrkarte nicht sicher vor uninformiertem Personal.)

Hier eine Antwort der Bahn : "Nein, nicht erlaubt"

Hansjörg, Donnerstag, 22.11.2018, 10:34 (vor 2676 Tagen) @ Hansjörg
bearbeitet von Hansjörg, Donnerstag, 22.11.2018, 10:34

Das Ticket gilt nur am aufgedruckten Gültigkeitstag, also weder einen Tag früher, noch am Tag danach. Nur in Ausnahmefällen (z.B. größeren Unwettern, die weitreichende Störungen im Bahnverkehr verursachen, oder falls man mitten in der Nacht irgendwo strandet) werden Tickets auch an weiteren Tagen für gültig erklärt. Das wird dann aber explizit von der Bahn kommuniziert.

Die Zugbindung ist nur für den, auf der Fahrkarte eingetragenen Geltungstag aufgehoben. Die Reise am Tag davor ist nicht möglich. /ka

Link zur DB Community

seit 2009

brandenburger, Perleberg, Donnerstag, 22.11.2018, 10:54 (vor 2676 Tagen) @ Hansjörg

Das heißt die Passage "bei nächster Gelegenheit" wird übersetzt mit auch gerne einen Tag oder zwei, drei Tage vorher?

Das finde ich noch recht ungenau formuliert.

Ich hatte schon zweimal (!) den Fall, dass eine Regionalbahn von Perleberg nach Wittenberge ausfiel oder stark verspätet war, und damit war meine Reise schon in Wittenberge vorbei. Denn ich hätte nicht wie geplant an demselben Tag hin und zurück fahren können.

In beiden Fällen habe ich die Fahrkarte erstattet bekommen. Problem nur: Wenn ich dann meine Tagesfahrt einen Tag später gemacht habe, war dafür natürlich kein vergleichbarer Sparpreis mehr zu haben, ich musste mehr bezahlen.

Hätte ich also mit demselben Fahrschein einen Tag später fahren können? Und wenn ja, könnte es ja auch sein dass ich am Folgetag beruflich verhindert wäre und meine Fahrt um weitere Tage verschieben müsste?

seit 2009

Hansjörg, Donnerstag, 22.11.2018, 10:57 (vor 2676 Tagen) @ brandenburger

Wie weiter unten verlinkt. Die DB sagt: "Das Ticket gilt auch bei Zugausfall nur am aufgedruckten Tag bzw. bis 10 Uhr am Folgetag."

Weder einen Tag noch beliebig vorher oder nachher. So kannte ich es bisher auch von den Aussagen in den DB Reisezentren.

Auch hier meine Frage. Wo steht das mit anderen Tagen?

mmandl, Donnerstag, 22.11.2018, 11:35 (vor 2676 Tagen) @ Hansjörg
bearbeitet von mmandl, Donnerstag, 22.11.2018, 11:36

Hier:

Art. 16 VO 1371/2007:

Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung mehr als 60 Minuten betragen wird, so hat der Fahrgast unverzüglich die Wahl zwischen

[…]

b) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort bei nächster Gelegenheit; oder

c)der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts.


Relevanter Zeitpunkt ist demnach der Zeitpunkt, zu dem "vernünftigerweise davon ausgegangen werden [muss], dass bei Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung mehr als 60 Minuten betragen wird". Dies kann auch schon weit vor dem geplanten Fahrtantritt sein. Dann kann der Fahrgast "bei nächster Gelegenheit" oder "zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts" die Fahrt fortsetzen bzw. weiterreisen. Wie ein Blick in die englische Sprachfassung ("continuation or re-routing") und eine Auslegung nach Sinn und Zweck ergibt, besteht das Recht auch schon vor Fahrtantritt.

Auch hier meine Frage. Wo steht das mit anderen Tagen?

Hansjörg, Donnerstag, 22.11.2018, 11:39 (vor 2676 Tagen) @ mmandl

So sieht die Bahn das auch. Nur wohl mit der Einschränkung: "Nur am Gültigkeitstag der Fahrkarte und am nächsten Tag bis 10 Uhr."

Auch hier meine Frage. Wo steht das mit anderen Tagen?

mmandl, Donnerstag, 22.11.2018, 13:29 (vor 2676 Tagen) @ Hansjörg

So sieht die Bahn das auch. Nur wohl mit der Einschränkung: "Nur am Gültigkeitstag der Fahrkarte und am nächsten Tag bis 10 Uhr."

Diese Einschränkung betrifft den originären Gültigkeitszeitraum der Fahrkarte, d.h. ohne die Inanspruchnahme der Fahrgastrechte. Fährt der Fahrgast hingegen auf Grundlage der Verspätungsrechte, kann es praktisch fahren wann er möchte.

Auch hier meine Frage. Wo steht das mit anderen Tagen?

Hansjörg, Donnerstag, 22.11.2018, 13:35 (vor 2676 Tagen) @ mmandl
bearbeitet von Hansjörg, Donnerstag, 22.11.2018, 13:37

So sieht die Bahn das auch. Nur wohl mit der Einschränkung: "Nur am Gültigkeitstag der Fahrkarte und am nächsten Tag bis 10 Uhr."


Diese Einschränkung betrifft den originären Gültigkeitszeitraum der Fahrkarte, d.h. ohne die Inanspruchnahme der Fahrgastrechte. Fährt der Fahrgast hingegen auf Grundlage der Verspätungsrechte, kann es praktisch fahren wann er möchte.

Er kann fahren wie er möchte in Bezug auf die Strecke, aber nicht in Bezug auf ein von der Fahrkarte abweichendes Datum.

Deine Aussage passt nicht zur Aussage der DB:

Die Zugbindung ist nur für den, auf der Fahrkarte eingetragenen Geltungstag aufgehoben. Die Reise am Tag davor ist nicht möglich. /ka

Die angeführten b) und c) aus Art. 16 VO 1371/2007 beziehen sich ja auch auf eine bereits angetretene Fahrt.

Wenn man weiss, dass der Zug ausfallen WIRD.

br752, Donnerstag, 22.11.2018, 16:11 (vor 2676 Tagen) @ Merry Mary

Hier https://community.bahn.de/questions/1816617-letzter-zug-ausgefallen-lauft-dann-erstattung vertritt die Bahn offenbar die Ansicht, dass man die Fahrkarte ohne entsprechenden Stempel nicht einfach am nächsten Tag nutzen darf, selbst wenn man sie am angegebenen Tag durch Schuld der Bahn gar nicht nutzen konnte.
Wenn man versucht, früher als am angegebenen Gültigkeitstag zu fahren (und damit noch gar keine Verspätung nachweisen kann), kann das nur in Diskussionen enden, das hätte ich als Reisender auch lieber schriftlich, dass das erlaubt ist. (Wie ich hier http://www.ice-treff.de/index.php?id=501617 geschildert habe, ist man ja selbst mit eindeutig gültiger Fahrkarte nicht sicher vor uninformiertem Personal.)

So irre Diskussionen kenne ich auch. Die stehen auf dem Standpunkt: "Bei Verspaetung koennen sie jeden anderen Zug nehmen und sie bekommen doch Geld zurueck" -

Ich will aber gar nicht verspaetet sein, sondern frueher/anders fahren. Insbesondere bei Baustellen oder falschen Fahrplaenen, siehe ICE 100 in den letzten Wochen gab es da echt Probleme!

Ich will eigentlich keine schriftliche Sache, obwohl es das einfachste waere, sondern einfach mal die Loesung hoeren. Gute Erfahrungen habe ich gemacht, wenn man am Tag vorher das Anliegen schildert und nicht schon 1 Woche vorher.


BR752

Auch hier meine Frage. Wo steht das mit anderen Tagen?

mmandl, Donnerstag, 22.11.2018, 16:16 (vor 2676 Tagen) @ Hansjörg

Die angeführten b) und c) aus Art. 16 VO 1371/2007 beziehen sich ja auch auf eine bereits angetretene Fahrt.

Wie gesagt, wenn man alleine den deutschen Wortlaut zur Hand nimmt, könnte man das so verstehen. Unter Berücksichtigung der praktischen Wirksamkeit der Verordnung ist der angeführte Artikel aber bereits vor Fahrtantritt anwendbar. Nur so wird der Fahrgast effektiv geschützt. Du möchtest doch nicht etwa behaupten, dass der Fahrgast stets die planmäßige Abfahrzeit oder gar die verspätete Abfahrt des Zugs abwarten müssen, um von seinem recht nach Art. 16 Gebrauch machen zu können... Die englische Sprachfassung spricht überdies wie gesagt von einer continuation und einem re-routing. Jedenfalls das re-routing enthält keinerlei Aussage zum Gültigkeitszeitraum. Und dass die Aussagen der DB nicht gesetzeskonform sind, ist ja nichts Neues. Ist aber auch verständlich, da die Verspätungsprognose so eine Fahrkarte generiert, die noch flexibler als jedes Flex-Ticket ist.

Wenn man heute gar nicht mehr ankommen kann.

br752, Donnerstag, 22.11.2018, 16:18 (vor 2676 Tagen) @ Hansjörg

Das Ticket gilt nur am aufgedruckten Gültigkeitstag, also weder einen Tag früher, noch am Tag danach. Nur in Ausnahmefällen (z.B. größeren Unwettern, die weitreichende Störungen im Bahnverkehr verursachen, oder falls man mitten in der Nacht irgendwo strandet) werden Tickets auch an weiteren Tagen für gültig erklärt. Das wird dann aber explizit von der Bahn kommuniziert.

Die Zugbindung ist nur für den, auf der Fahrkarte eingetragenen Geltungstag aufgehoben. Die Reise am Tag davor ist nicht möglich. /ka

Link zur DB Community

Fuer den Tag spaeter ist das doch relativ problemlos moeglich, wenn man Abends haengenbleibt. Also schon unterwegs ist. Das kann man dann am naechsten morgen um 5:30h im ICE gut erklaeren. Aber umgekehrt, also frueher fahren, ist echt mit Diskussionen verbunden.

Auch hatten wir mal eine sch**ss Diskussion, dass wir die Fahrt auf dem halben Weg unterbrechen wollten, weil wir das Ziel, aufgrund von Verspaetungen am Abfahrtsbahnhof (Sylt), erst gegen 3:00h morgens errreicht haetten. Auf Taxi in der Nacht hatten wir keine Lust und so wollten wird auf halber Strecke, auf eigene Kosten uebernachten.

Also musste die Sparpreisfahrkarte heute und morgen gueltig sein und zwar schon vor Abfahrt des Zuges auf Sylt. Man was war fuer ein Aufstand. :-(

Eine Regelung waere da wirklich hilfreich.


BR752

Auch hier meine Frage. Wo steht das mit anderen Tagen?

Dr. Bahn, Donnerstag, 22.11.2018, 16:54 (vor 2676 Tagen) @ Hansjörg

Was auch nicht 100% korrekt ist, da in den BB steht:

2.5.3
Das Verkehrsunternehmen verlängert die Geltungsdauer einer Fahrkarte, wenn der Reisende infolge Verspätung oder Ausfall eines Zuges die Fahrt nicht antreten kann oder einen Anschlusszug versäumt und ohne die Verspätung oder den Ausfall die Fahrt innehalb
der ursprünglichen Geltungsdauer hätte beenden können.

Das kann man aber natürlich als "der nächste Anschlusszug muss genommen werden" interpretieren.

Auch hier meine Frage. Wo steht das mit anderen Tagen?

Hansjörg, Donnerstag, 22.11.2018, 19:12 (vor 2675 Tagen) @ mmandl
bearbeitet von Hansjörg, Donnerstag, 22.11.2018, 19:13

Ich glaube wir reden etwas aneinander vorbei. Mir geht es um den fiktiven Fall wie im Link.
Donnerstag Abfahrt 13 Uhr. Ankunft sagen wir mal 22 Uhr.

Jetzt kann ich laut DB ohne Probleme am Donnerstag um 5 Uhr losfahren. Aber ich darf nicht am Mittwoch Abend schon losfahren, obwohl sich der fiktive Termin durch den Ausfall um 13 Uhr am Donnerstag somit erledigt hat. Ich brauche also trotzdem die Übernachtung und kann erst Donnerstag morgen los.

Was schön wäre, was aber nicht geht, bereits Mittwoch nachmittag zu fahren.

Auch hier meine Frage. Wo steht das mit anderen Tagen?

mmandl, Donnerstag, 22.11.2018, 19:21 (vor 2675 Tagen) @ Hansjörg

Was schön wäre, was aber nicht geht, bereits Mittwoch nachmittag zu fahren.

Genau davon rede ich. Wenn am Mittwoch schon die +60 zu erwarten sind, kannst du auch schon am Mittwoch fahren.

Auch hier meine Frage. Wo steht das mit anderen Tagen?

Hansjörg, Donnerstag, 22.11.2018, 20:18 (vor 2675 Tagen) @ mmandl

Ich auch und die Bahn sagt dazu nein. Ich darf erst morgens am Donnerstag losfahren und nicht bereits Mittwoch Abend.

Das ist Quatsch, sofern +60 zu erwarten ist. VO 1371/2007 EG

musicus, Donnerstag, 22.11.2018, 20:30 (vor 2675 Tagen) @ Hansjörg
bearbeitet von musicus, Donnerstag, 22.11.2018, 20:31

- kein Text -

Auch hier meine Frage. Wo steht das mit anderen Tagen?

mmandl, Donnerstag, 22.11.2018, 21:17 (vor 2675 Tagen) @ Hansjörg

Ich auch und die Bahn sagt dazu nein. Ich darf erst morgens am Donnerstag losfahren und nicht bereits Mittwoch Abend.

Mach es einfach, ggf. kassierst du eine FN. Du kannst das dann gerichtlich durchfechten. Das würde ich für dich übernehmen.

Genau umgekehrt. Ein Ticket für die Ewigkeit.

Blaschke, Donnerstag, 22.11.2018, 23:01 (vor 2675 Tagen) @ Dr. Bahn

Hallo.

2.5.3
Das Verkehrsunternehmen verlängert die Geltungsdauer einer Fahrkarte, wenn der Reisende infolge Verspätung oder Ausfall eines Zuges die Fahrt nicht antreten kann oder einen Anschlusszug versäumt und ohne die Verspätung oder den Ausfall die Fahrt innerhalb der ursprünglichen Geltungsdauer hätte beenden können.

Das kann man aber natürlich als "der nächste Anschlusszug muss genommen werden" interpretieren.


Umgekehrt. Es heißt nur, dass die Geltungsdauer verlängert wird. Aber es ist kein Ende-Datum benannt. Ergo gilt die Verlängerung UNBEFRISTET und ich kann noch Wochen oder Monate später fahren ...


Schöne Grüße von jörg

Ergebnis - einen Tag früher fahren

ktmb, Montag, 26.11.2018, 21:39 (vor 2671 Tagen) @ ktmb

Hat geklappt, allerdings mit einer Diskussion.
Herzliche Grüße aus Papenburg

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