Antwort des EBA zum Winterdienst (Allgemeines Forum)

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Freitag, 05.02.2010, 21:17 (vor 6014 Tagen) @ Holger_HAM

Hallo,
am 05. Juni 2009 erhielt ich vom EBA, was ich auch auf den mangelhaften Winterdienst hingeweisen habe, eine Antwort:
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Sehr geehrte Herr Holger_HAM,

mit E-Mail vom 12.02.2009 haben Sie das Eisenbahn-Bundesamt auf die Zustände am Bahnhof Oeynhausen bezüglich der Räumung von Schnee und Eis hin gewiesen.

Die Beantwortung Ihrer Eingabe erst heute bitte ich zu entschuldigen.
Auf Grund ihrer Anmerkung wurde seitens des zuständigen Fachbereichs unmittelbar das zuständige Bahnhofsmanagement der Deutschen Bahn AG über die Problematik informiert und zur Abhilfe aufgefordert.

Grundsätzlich liegt die Verantwortung zur Räumung der Bahnsteige im Rahmen der so genannten Betreiberverantwortung gemäß § 4 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) bei den Eisenbahnunternehmen. Die Betreiber der Bahnhöfe sind verpflichtet, innerhalb eines zumutbaren Zeitraumes, die Außenflächen mit Publikumsverkehr – wie z.B. die relevanten Bahnsteigbereiche – von Schnee und Eis zu räumen.

Das Eisenbahn-Bundesamt prüft im Rahmen Eisenbahnaufsicht stichprobenartig die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
***
Vom 12.02.2009 bis zum 05.06.2009 hat die Bearbeitung gedauert. Nöcht schlöcht...!

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Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
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Der bahn.kommfort-Briefkasten. Auch vor Ihrer Haustür!
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