Kleiner Nachtrag (Fahrkarten und Angebote)

sibiminus, Montag, 12.11.2018, 15:48 (vor 2686 Tagen) @ Gleiswechsel

Ich wollte nicht zum Ausdruck gebracht wissen, dass die Fahrkarte eingezogen werden müsste! Das ist nur im strafrechtlichen Kontext zugelassen (manipuliert, gefälscht, durch Dritte genutzt). Fahrkarten die lediglich abgelaufen sind, können beim Fahrgast verbleiben, werden aber durchkreuzt. Aber es gibt nunmal nichts was es nicht gibt, deswegen wollte ich für diesen unwahrscheinlichen Fall eine deeskalierende Handlungsempfehlung geben.

Wenn der Zugbegleiter die Fahrkarte einzieht, wird die an das Team Fahrpreisnacherhebung weitergeleitet und von dort dann bei Vorliegen der Voraussetzungen Anzeige erstattet, sonst der Vorgang storniert und die Fahrkarte zurückgegeben. Wird Anzeige erstattet, landet die Fahrkarte bei der Dokumentenprüfstelle der zuständigen BPolD. Insofern macht es materiell aus meiner Sicht keinen Unterschied, ob die Fahrkarte beim Polizisten oder dem Zugbegleiter bleibt.


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