Rückfrage an Florian (Fahrkarten und Angebote)

mmandl, Samstag, 10.11.2018, 09:46 (vor 2689 Tagen) @ Florian

Natürlich kann man in das Formular als Startbahnhof Köln-Mülheim eintragen und als ersten Zug den RE5 um 11.21 Uhr. Der Bearbeiter wird aber - insbesondere, weil Köln-Mülheim auf dem Online-Ticket vermutlich nicht erwähnt ist - eventuell auf die Idee kommen, dass noch andere Möglichkeiten bestanden hätten, den Kölner Hbf rechtzeitig zu erreichen, z.B. mit der RB48 um 11.24 Uhr oder der S11 um 11.25 Uhr.


Halte ich für unwahrscheinlich.

Halte ich auch rechtlich nicht für haltbar. Der Anspruch auf Beförderung hat sich durch die Wahl des Fahrgast auf den konkreten RE4 mit Abfahrt 11.21 konkretisiert. Das Eisenbahnunternehmen kann den Fahrgast nicht zwingen, sein Wahlrecht zu erneut auszuüben und einen Zug zu wählen mit dem der Anschluss erreicht wird.


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