Käme auf einen Musterprozess an (Fahrkarten und Angebote)

Hustensaft, Freitag, 09.11.2018, 19:43 (vor 2689 Tagen) @ Hansjörg

1) Nein, da kein durchgängiges Ticket.

Tja, was machen wir aber, wenn die DB gar kein durchgängiges Ticket verkauft? Das soll bekanntlich passieren, wenn zu viele Privatbahnen, SEE-Tarife o.ä. beteiligt sind, vom Flixtrain ganz zu schweigen. Und es ist zweifelsfrei nicht im Sinne der EU-Verordnung, dass es keine Fahrgastrechte gibt, nur weil ein durchgehender Fahrschein nicht erworben werden kann.

Und es kommt noch dicker:
Es darf auch bezweifelt werden, ob es im Sinne der EU-Verordnung ist, wenn ich, nur um Fahrgastrechte geltend machen zu können, für eine Strecke, für die ich bereits einen Fahrschein besitze, noch einmal bezahlen muss. Dies ist zwar die "offizielle" Lesart der DB, aber es wäre ein spannender Fall für einen Musterprozess.


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