bundesweites Sozialkasten-Bahntarif-Einteilungssystem (Fahrkarten und Angebote)

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Dienstag, 23.10.2018, 02:13 (vor 2704 Tagen) @ Paladin

Da es Reiche wie auch Arme in reichen wie auch armen Regionen gibt, wird es zu speziellen Tarifregelungen kommen. Armer Norden und Osten wie auch reicher Westen und Süden spiegelt in dieser Pauschalität nicht ansatzweise die real existierenden Lebensverhältnisse der Bürger wider.

Daher wird künftig ein Jeder ab 15 Jahre in eine von 174 neuen Bahntarif-Gesellschaftskasten eingeteilt und ein entsprechender Zugangsberechtigungsausweis für den öffentlichen Regionalverkehr ausgestellt. Achtung: Ohne diesen Ausweis gibt es ab einem noch festzulegenden Stichtag generell keinen Zugang mehr zu Regionalverkehren jeder Art! Kein Regiozug, kein Stadtbus, keine U-Bahn! Dieser Ausweis ersetzt jedoch nicht die BahnCard zur Anrechnung von Rabatten nach ergänzendem DB-Tarif.

Der Zugangsberechtigungsausweis ist beim Kreiswehrersatzamt im Rahmen einer strengen Vermögensverhältnismusterung zu beantragen und alle drei Jahre zu erneuern. Da müssen sich Männlein wie Weiblein gleichermaßen nackich machen, denn es werden neben den Einkommensnachweisen der letzten 18 Monate auch die Verwandschaftsvermögensverhältnisse bis zum dritten Grade durchleuchtet. Sozialstrukturelle Millieuwohnverhältnisse werden stichprobenartig von Zielfahndern ebenfalls genau beleuchtet und in Verdachtsfällen sehr kritisch hinterfragt. Soll heißen, daß man gar nicht erst versuchen braucht sich vorsätzlich in 'nichteigenen' Stadtteilen niederzulassen, nur und damit auf eine günstigere Tarifkasteneinteilung zu hoffen.

Weitere Bestandteile der Zugangsberechtigungsbestimmungen sind vom Wohnort ausgehende gestaffelte Tarifkreiszonen. Je weiter man also von zu Hause entfernt Regionalzug fährt, um so nachdrücklicher wird ein Urlaubsaufenthalt unterstellt, wofür touristische Tarifzuschläge erhoben werden. Motto: Wer Urlaub macht, der hat auch Geld. Für rein familiäre Anlässe (z.B. Hochzeit, runder Geburtstag, Krankenbesuch, Beerdigung) kann man beim Kreiswehrersatzamt des Wohnortes einen auf 10 Tage befristeten Tarifbefreiungsschein beantragen, so daß auch in entfernten Regionen der günstigere heimischen Kastentarif angewendet werden darf.

Ab Donnerstag kommender Woche geht es um die Einbeziehung von Fahrern bestimmter Pkw kritischer Verbrauchs- und Schadstoffausstoßklassen rund um Städte mit umgesetzten sogenannten 'Dieselfahrverboten' in die neuen ÖPNV-Kastentarifmodelle hinein unter Anrechnung von Bonuspunkten nach Vollzug amtlich angeordneter Pkw-Zwangsverschrottungen. Ein weiterer Themenschwerpunkt wird die tarifliche Unterscheidung von Regio-Fahrten sein:
- Fahrten zur Arbeit und zurück
- Fahrten zur Kindes- und Eigenfürsorge (Arztbesuche, Kitas, Einkäufe)
- Fahrten zu privaten Vergnügungszwecken (Kino, Restaurantbesuch, Urlaub)
- Fahrten von Senioren und besonders kinderreichen Familien

Soweit also ein erster grober Auszug aus den Arbeitsergebnissen der Projektsondierungsgremien per Stichtag gestern (Montag, 22.10.2018)

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Gruß, Olaf

"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."

Goethe an Schiller 1797


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