Man kann doch eine Fahrkahrte nur teilweise nutzen? (Fahrkarten und Angebote)

Bahngenießer, Freitag, 05.10.2018, 23:08 (vor 2728 Tagen) @ Mike65

Im Flugverkehr verfällt i.a. ein Ticket, wenn ein Segment nicht genutzt wird. Wie sieht es bei der DB aus?
Nehmen wir an, ich habe ein (Super)Sparpreisticket mit einem gebundenen Fernverkehrszug und einem NV-Nachlauf. Wird das Ticket ungültig, wenn ich den FV nicht nutze?


Abgesehen davon, dass mir meist keiner nachweisen kann, dass ich die Fahrkarte nur teilweise genutzt habe:

Ich kann doch kurzentschlossen meine Fahrkarte nur für einen Teil der Strecke nutzen? Vielleicht hat mich auf der Teilstrecke kurzfristig jemand mit dem Auto mitgenommen oder ich habe ein Taxi genommen, weil ich den Zug verpasst habe oder weil der Zug unangenehm voll war. Was spricht dagegen, eine Fahrkarte teilweise verfallen zu lassen?

Als Ausnahme fällt mir momentan allerdings eine Regelung aus den Beförderungsbedingungen ein, die sinngemäß besagt: "Mit Antritt der Rückfahrt wird die Fahrkarte für die Hinfahrt ungültig." Aber darum geht es hier gar nicht.


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